- Das diesjährige Herbstseminar beinhaltete 4 völlig unterschiedliche Themenkomplexe, alle hoch aktuell und spannend, nicht nur für Angler:
Tauchen für den Naturschutz in Hessen
Referent: Rainer Stoodt, VDST-Tauchlehrer - Multiresistente Erreger in Gewässern – Gefahr für die Nutzer?
Referentin: Prof. Dr. Ursel Heudorf, Gesundheitsamt Frankfurt, Gesundheitsamt -Infektiologie und Hygiene - Strukturverbesserung an Bächen und kleinen Flüssen-
Ein Nordhesse im Norddeutschen Tiefland berichtet aus seiner Biologen –Erfahrung
Referent: Dr. Ludwig Tent - Gewässerschäden – Fälle des Verbandsjuristen aus den letzten Jahren
Referent: Rechtsanwalt Steffen Günther, VHF-Justitiar
Tauchen für den Naturschutz
Mit einem bisher wenig beachtetem Thema – tauchen für den Naturschutz – führte Rainer Stoodt mit faszinierenden Fotos und Videos über das Leben unter der Wasseroberfläche in hessischen Seen, durch seinen Vortrag.
Im Gombether See bei Borken dokumentierten Taucher in einer Wassertiefe von ca. 8 Metern, eine große Population vom Galizischen Sumpfkrebs (25 – 30 cm Scherenlängen). Weitere Aufnahmen zeigten einen Wels 40 cm unter der Wasseroberfläche, Barschlaich an Wasserpflanzen, Steinbeißer, eine Quappe im Edersee und Bitterlinge (Fund außerhalb Hessens).
Das Ziel von Rainer Stoodt ist es, ein gemeinsames Projekt von Tauchern und Anglern für den Naturschutz ins Leben zu rufen. „Tauchen für den Naturschutz“ stellt ein immenses Potential für ein Unterwassermonitoring dar, um den ökologischen Zustand anhand des Makrophytenindex zu bewerten – unabhängig von chemischen und physikalischen Parametern -, da Wasserpflanzen die Gewässerökologie im hohen Maße beeinflussen.
Der Hauptfokus soll darauf ausgerichtet werden, den aktuellen Zustand der Seen durch Kartierung der Wasserpflanzen, anhand der Artenzusammensetzung und der Dichte, zu dokumentieren. Ändert sich der Zustand der submersen Makrophyten, können daraus aussagekräftigere Rückschlüsse gezogen werden, als über Änderungen bei den chemischen Parametern, da diese Momentaufnahmen sind, die sich jederzeit ändern können.
Wasserpflanzen haben vielfältige Auswirkungen auf den Lebensraum, indem sie z.B. Sedimentresuspension verhindern und mit dem Phytoplankton in Konkurrenz um die Nährstoffe stehen sowie durch die Abgabe alleophatischer Stoffe.
Das Nahrungsnetz von Seen – trüber Seen oder klarer Seen – spiegelt sich in dem Verhältnis von Raubfisch – Friedfisch – Zooplankton – Phytoplankton wieder.
Dieses wird von Wasserpflanzen sowohl durch die Abgabe alleophatischer Stoffe, die eine Hemmung des Phytoplanktons bewirken als auch durch die Aufnahme von Nährstoffen, was sich wiederum auf die Trübung auswirkt, beeinflußt.
Entsprechend wirkt sich ein Verlust von Wasserpflanzen auf das Nahrungsnetz aus.
(s. hierzu: http://www.uni.duesseldorf/math.nat/biologie/fakultaet)
Die Seen in Hessen haben keinen natürlichen Ursprung, sondern sind auf anthropogene Eingriffe zurückzuführen (Talsperren, Bergbau), im Gegensatz zu den alpinen natürlichen Seen, glazialen Ursprungs.
Von den verschiedenen Lebensraumtypen (LRT) Stillgewässer der FFH-Richtlinie kommen in Hessen vier Typen vor.
Von den Borkener Seen zählen beispielsweise der Gombether See, ebenso wie die Grube Fernie bei Gießen, zu dem LRT 3140 „kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ und der Singliser See zu dem LRT 3160 „dystrophe Seen und Teiche“. Weitere in Hessen vertretene Lebensraumtypen sind
LRT 3130 „nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer“ und LRT 3150 „natürliche eutrophe Seen“.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Lebensraumtypen in Hessen finden sich in dem Biodiversitätsbericht Hessen 2015 / 2016.
Die beeindruckenden Bilder von einem Seeboden, die zeigen, wie sich Überbesatz mit wühlenden Fischarten wie Karpfen und Schleien auf den Seeboden auswirken kann, demonstrieren, wie lohnend eine Unterwasserkartierung für eine Bewirtschaftung sein kann.
Für eine Kartierung wird ein Tauchgang vom Ufer bis zur Makrophytengrenze durchgeführt. So kann die Tiefe und die Zusammensetzung der Wasserpflanzen dokumentiert werden und es können Aussagen über den ökologischen Zustand getroffen werden. Die Kartierung nach der Artenzusammensetzung und der anschließenden Auswertung nach der „Bewertung Biodiversität nach der FFH-Richtlinie“ – sprich die Zustandsbewertung – kann als Kriterium für die Bewirtschaftung dienen.
Die Characeenbestände (Armleuchteralgen) sind ein wichtiges Kriterium für den Gewässerzustand.
Multiresistente Erreger in Gewässern – Gefahr für die Nutzer?
In die für uns unsichtbare Welt der MRS – Multiresistente Erreger – führte uns Prof. Dr. Ursel Heudorf.
Aus aktuellem Anlass, aufgrund zahlreicher Pressemitteilungen über die Gefahr von multiresistenten Erregern in Gewässern, gab sie einen Überblick über die Art und Weise der regelmäßigen Untersuchungen der Oberflächengewässer in Frankfurt auf die hygienische Wassergüte.
Seit 30 Jahren wird vierteljährig nach der EU Richtlinie „DIN Badegewässer“ beprobt. Aber in dem Zusammenhang nicht auf multiresistente Erreger, sondern auf die für Badegewässer relevanten Keime, wie fäkale Streptokokken, E. coli, Salmonellen und intestinale Enterokokken, die ab einer bestimmte Keimdichte als pathogen gelten. Anhand der verschiedenen Frankfurter Oberflächengewässer demonstrierte sie die Belastung – die hygienische Gewässergüte – vor und nach Kläranlagen im Verlauf der Gewässerstrecken, zeigte aber auch die Regenerierungsfähigkeit am Beispiel Main, der trotz vieler Kläranlagen, eine erstaunlich gute hygienische Gewässergüte aufweist.
Es gibt verschiedene Multiresistente Erreger-Stämme (MRE), die nach den Antibiotika, gegen die sie eine Resistenz erworben haben, benannt sind.
Beispiele sind die VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken-Stämme), ESBL (Extended Spectrum β-Lactamase), CRE (Carbapenem-resistente Klebsiella pneumoniae-Stämme), MRGN (multiresistente gramnegative Bakterien), die 3MRGN, die eine Resistenz gegen drei der insgesamt vier medizinisch relevanten Antibiotikagruppen, die bei Infektionen mit gramnegativen Bakterien verwendet werden, aufweisen sowie die 4MRGN die eine Resistenz gegen alle vier Antibiotikagruppen aufweisen, mit Ausnahme von Colistin, welches aber den Nachteil hat, dass es toxisch auf Nieren wirkt und daher nur eingeschränkt einsetzbar ist und
die MRSA (methicillinresistenter Staphyloccus aureus).
Die multiresistenten Erreger, die mit der Abkürzung MRSA (methicillinresistenter Staphyloccus aureus) bezeichnet werden, sind Bakterien der Art der Staphylokokken aureus, die überall verbreitet sind und Resistenzen gegen viele Antibiotika erworben haben, wie eben auch gegen den Wirkstoff Methicillin, welcher hier namensgebend war. Diese multiresistenten Keime sind diejenigen, die als multiresistente Krankenhauskeime bekannt sind.
Die Keime können bis 7 Monate infektiös sein, wie die Staphylokokken (Hautkeime). Eine Übertragung findet aber nur durch direkten Kontakt statt und aus einer Anwesenheit (Besiedlung) auf der Haut, kommt es zu Infektionen nur, wenn die Keime unter die Haut gelangen, z.B. durch Verletzungen.
Diese „Krankenhauskeime“ stellen eine Gefahr im Krankenhaus und bei Vorerkrankungen dar, für gesunde Menschen sind sie aber bei unproblematisch.
Die mit der Abkürzung MRGN (multiresistente grammnegative Erreger) bezeichneten Erreger, werden dagegen vor allem im Darm gefunden und nicht auf der Haut. Viele von ihnen gehören zu den Enterobakterien wie z.B. E. coli. Diese Keime spielen aber im Krankenhaus keine Rolle, sie werden vorwiegend aus dem Ausland eingeschleppt und es besteht eine hohe Chance, diese Keime bei Auslandsreisen in den asiatischen Raum zu erwerben.
Für CRE-Keime besteht in Hessen eine Meldepflicht seit 2012. Hierbei handelt es sich um Keime, welche das Protein Carbapenemase besitzen, mit deren Hilfe sie Antibiotika aufbrechen und so die Resistenz erzeugen. Beispiel ist Klebsiella pneumoniae mit Carbapenemase, KPC-2 genannt. Die Resistenz KPC2 kommt in verschiedenen Erreger Spezies durch Plasmiden Austausch vor und stellt eine Gewässerbelastung in Kläranlagen dar.
Multiresistente Erreger sind generell in Oberflächengewässern zu erwarten, mit unterschiedlichen Resistenzen.
Der Nachweis von Antibiotika selber in Gewässern zeigt, daß hier nicht die am häufigsten eingesetzten, sondern die, die die längste Abbauzeit haben, nachgewiesen werden.
Das gestartete Projekt, welches die Belastung durch MRE untersucht und bewertet, wird unter www.hyreka.net veröffentlicht. Erst wenn eine Auswertung vorliegt, können eventuelle Konsequenzen beurteilt werden, wie z.B. Nachrüstungsstufen für Kläranlagen und zusätzlicher Desinfektionsstufen wie z.B. durch Ozonbehandlung. Diese wären sehr kostenintensiv und die Sinnhaftigkeit ist nicht unbedingt gegeben.
Fazit: trotz flächendeckender Belastung durch MRE besteht keine Gefahr bei „normaler“ Hygiene und „normaler“ Küchenhygiene, weder beim Schwimmen noch beim Angeln und der Fischverwertung.
Eine Belastung durch Hormone und Schmerzmittel in Gewässern ist wesentlich höher.
Zum Abschluß an die Diskussion wies Frau Prof. Dr. Ursel Heudorf noch einmal darauf hin, daß MRS resistent gegen Antibiotika sind, nicht aber resistent gegen Desinfektionsmittel.
Diese wirken aber nur, wenn sie fachgerecht und in ausreichender Menge (Händedesinfektion) eingesetzt werden.
Strukturverbesserung an Bächen und kleinen Flüssen-
Ein Nordhesse im Norddeutschen Tiefland berichtet aus seiner Biologen –Erfahrung
Dr. Ludwig Tent gab nach einem kurzen historischen Abriss über seine waldecksche Heimat, einen Einblick über seine Arbeit in Norddeutschland.
Fehlende Flächenverfügbarkeit und Verstöße gegen geltendes Recht, stellen hier die Hauptprobleme bei der Umsetzung von Renaturierungsvorhaben dar.
Beispiele aus Niedersachsen zeigen z.B. Verstöße gegen die geltende 5-Meter-Randstreifen Verpflichtung durch die Landwirtschaft.
Eine weitere Erschwernis für Renaturierungsvorhaben ergibt sich durch die Einstufung eines Gewässers als „erheblich veränderten Wasserkörper“ („HMWB / heavily modified bodies of water“), für diese Gewässer gibt es keine Vorgaben für eine Verbesserung des Gewässerzustands aus der WRRL.
An Beispielen aus dem norddeutschen Tiefland wird die Vorgehensweise erläutert, wie an eine Planung für eine Renaturierung herangegangen werden sollte. Zuerst ist das richtige „Leitbild“ zu wählen, dann sind die Defizite festzustellen und zu beheben.
Hierfür wichtig ist auch eine hinreichende WRRL-Fortbildung für Landschaftsplaner, um Fehler und eine Verschlechterung für den Wasserkörper zu vermeiden.
Ein Beispiel für eine fachlich falsche Beurteilung und die daraus resultierende falsche Wahl des „Leitbilds“ wurde anhand eines Gewässers in der Geest gezeigt. Hier wurde ein degradiertes Gewässer mit versandetem Gewässerbett als „Sandbach“ deklariert, obwohl alle Bäche der Geest Kies geprägt sind und es sich somit um einen „Kiesbach“ gehandelt hat.
Für das Ziel, den guten Gewässerzustand herzustellen und zu erhalten, kann als Erosionsschutz und Lebensraum für diverse Organismen, Kies eingebracht werden sowie Lenkbuhnen zur Strukturierung und Stabilisierung.
Ebenso haben Holzpfähle eine Multifunktion und wirken positiv auf Erosion, Strömungsverhältnisse, Turbulenzen und Nahrungsgrundlage ein.
Für den Gewässerzustand gilt, je naturnaher das Mittel- und Niedrigwasserprofil ist, desto geringer sind negative Auswirkungen von langen Trockenperioden.
Als Erfolgskontrolle nach einer Renaturierung kann eine Befischung dienen.
Ein großer Nachholbedarf bei der Umsetzung der WRRL besteht hinsichtlich dem Dünger- und Spritzmitteleintrag durch die Landwirtschaft und der Vorgabe von Gewässerrandstreifen.
Dazu kommt, daß oft Teile der Flurgrundstücke der eigentlichen Gewässerparzelle sowie Gemeindeland mit in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung einbezogen werden.
(Für Hessen können unter http://buerger-gis.de Flurgrenzen eingesehen werden)
Weiterführende Literatur findet sich unter www.salmonidenfreund.de und der EDMUND SIMERS-Stiftung (Lebendige Bäche und Flüsse).
Gewässerschäden – Fälle des Verbandsjuristen aus den letzten Jahren
Steffen Günther, VHF-Justitiar, berichtete, dass die meisten Fälle bei Gewässerschäden im Zusammenhang mit Kläranlagen und Biogasanlagen auftraten.
Er wies darauf hin, dass wenn es zu einer Beeinträchtigung eines Gewässers gekommen ist und dagegen vorgegangen werden soll, zuerst der Schaden definiert werden muss und die Schadensursache festzustellen ist.
Bei dem Beispiel der WKA Lollar hatten die Klagen geringen juristischen Erfolg.
Es folgte ein kurzer Überblick, wie im Schadensfall vorgegangen werden sollte („Alarmplan“).
Als erstes sollten Beweise gesichert werden, da sonst keine Aussicht darauf besteht, den Schadensfall vor Gericht zu gewinnen.
Zum zweiten sollte eine Information der zuständigen Behörden unter Einbeziehung der Veterinärbehörden erfolgen.
Und im Anschluss sollte der Verband (Abwasserkampffonds) informiert werden.
Es folgte eine Erläuterung über das Polizeirecht, Umweltschadengesetz und weitere naturschutzrechtlich relevante Gesetze, die bei Gewässerschäden anzuwenden und zu berücksichtigen sind, da oft Schadensfälle durch Biogasanlagen und Gülleeintrag in ein Gewässer nicht richtig bemessen werden.
Zu diesem Thema folgen noch ein eigener Bericht des Referenten unter Einbeziehung der strafrechtlichen Seite und ein kleiner Überblick über das Thema „Gewässerschäden aus juristischer Sicht“ in einem der nächsten Hessenfischer.
Dr. Susanne Vietze
VHF Fachbeirat Naturschutz