Voraussetzungen zur Erlangung des Fischereischeins
Um den Angelschein, oder richtiger Fischereischein, bei Ihrer Behörde zu erhalten, müssen Sie neben der Ausbildung und Prüfung auch noch folgende Bedingungen erfüllen:
Für die Prüfung
- ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, bei Personen unter 18 Jahren auch die Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
- ein Führungszeugnis Belegart 0. Die Gebühr beträgt 13€.
- Dieses können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt an ihrem Wohnort beantragen.
- Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel haben können Sie den Antrag auch online beantragen.
- eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
- Quittung über die bezahlte Prüfungsgebühr. Die Prüfungsgebühr beträgt ca. 40 €.
Für die Beantragung des Fischereischeins
- Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (Original)
- ein aktuelles Passbild
- Ausweisdokument
- Die Kosten für die Erteilung des Fischereischeins sind:
- Jahresfischereischein: 17,50 €
- 5-Jahresfischereischein: 45,00 €
- 10-Jahresfischereischein: 86,00 €
- Jahresjugendfischereischein: 7,50 €
- 5-Jahresjugendfischereischein: 23,00 €
- Ausländer(jahres)fischereischein: 12,50 €