Diese Seite dient dazu, oft gestellte Fragen, die uns telefonisch und per E-Mail erreichen, zu beantworten. Sollten Sie eine Frage haben, schicken Sie sie bitte an vhf@hessenfischer.net.

Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei – bitte hier klicken

Gibt es den Jugendfischereischein noch?
Nein, mit dem neuen HFischG wurde der Jugendfischereischein abgeschafft.
Natürlich können Kinder und Jugendliche in Begleitung von Fischereischeininhabern an das Angeln herangeführt werde.
s. hierzu auch § 29 Abs 3 und 4 HFischG. Beachten Sie darüber hinaus auch § 35 Abs 1 (Fischereiabgabe)

Darf ich als körperlich Beeinträchtigter angeln?
s. hierzu § 29 Abs. 2 HFIschG

§ 29
(1) Den Fischfang dürfen nur Personen ausüben, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins sind.
(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen.
Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund nachweislicher körperlicher
Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helferinnen und Helfer darf den
Fischfang mit der Handangel ausüben. Helferinnen und Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich der oder des Fischereiausübungsberechtigten aufhalten.
(3) Kinder, die gemeinsam in einem Hausstand leben oder zwei Kinder aus verschiedenen Hausständen
dürfen bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres eine in Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Person
beim Fischfang mit deren Handangeln unterstützen, wenn sie dabei an die Fischereiausübung herangeführt
werden. Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.
(4) Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person,
die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Die auf-
sichtführende Person hat das Alter der Jugendlichen auf Verlangen gegenüber den Aufsichtspersonen
nach § 49 Abs. 1, dem Personal der Fischereibehörden, den Inhaberinnen und Inhabern des Fischereirechts
und den Fischereipächterinnen und -pächtern durch einen amtlichen Lichtbildausweis unmittelbar
nachzuweisen.

Wann kann ein Sonderfischereischein beantragt werden?

§ 34 HFischG
Sonder– und Ausländerfischereischein
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung nach § 26 kann auf Antrag
1. Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren ein Jugendfischereischein erteilt werden, der
diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang
auszuüben,
2. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben,
3. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und
ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder
Fischereierlaubnisscheins, nachweisen, ein Ausländerfischereischein erteilt werden.

Der Sonderfischereischein kann in der Regel auch bei den Bürgerbüros oder Gemeinden beantragt werden unter Nachweis des Grades der Behinderung (>50%). Am Besten einen Ausdruck des § 34 HFischG mitnehmen.

Wo kann ich barrierefrei angeln?

Auf Anfrage von Herrn Hanenkamp von „angelmagazin.de“ und auf Grund der Relevanz des Themas, möchten wir uns als Verband Hessischer Fischer e.V. dafür einsetzen, dass auch Menschen mit körperlicher Behinderung die Ausübung unseres gemeinsamen Hobbys ermöglicht wird.
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der bisher in Deutschland eingetragenen barrierefreien Angelplätze:
https://angelmagazin.de/barrierefreie-angelplaetze/
Wenn Ihr Verein ebenfalls über geeignete Angelplätze verfügt, möchten wir Sie bitten, diese in die Karte einzutragen und damit einerseits einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, aber auch zugleich ihr Gewässer attraktiver für Gastkartenangler mit körperlichen Einschränkungen zu machen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei helfen und den Link an  Nachbarvereine und bekannte Angler weiterleiten könnten.
So können wir möglichst viele Menschen erreichen und gemeinsam eine gute Quelle für barrierefreie Angelplätze in Deutschland erschaffen.

Was kostet ein Fischereischein (Erwachsene/Jugendliche)?

Die Antwort finden Sie hier

Welche Fische darf ich angeln? Gibt es Schonzeiten?

Natürlich gibt es auch in Hessen, wie in allen anderen Bundesländern einen Schonzeitenkalender. Die Schonzeiten sind in § 2 HFischV aufgeführt:

Ich bin in Polen geboren, habe einen polnischen Fischereischein. Mein 1. Wohnsitz ist in nunmehr Hessen. Wird der polnische Fischereischein anerkannt?

Polnische Fischereischeine werden in Hessen nicht anerkannt, da eine Ausbildung in Polen nicht stattfindet und dadurch nicht unserem Hess. Fischereigesetz entspricht.