Diese Seite dient dazu, oft gestellte Fragen, die uns telefonisch und per E-Mail erreichen, zu beantworten. Sollten Sie eine Frage haben, schicken Sie sie bitte an vhf@hessenfischer.net.
Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei – bitte hier klicken
Wann kann ein Sonderfischereischein beantragt werden?
§ 28 HFischG
Jugend-, Sonder– und Ausländerfischereischein
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung nach § 26 kann auf Antrag
1. Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren ein Jugendfischereischein erteilt werden, der
diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang
auszuüben,
2. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben,
3. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und
ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder
Fischereierlaubnisscheins, nachweisen, ein Ausländerfischereischein erteilt werden.
Der Sonderfischereischein kann in der Regel auch bei den Bürgerbüros oder Gemeinden beantragt werden unter Nachweis des Grades der Behinderung (>50%). Am Besten einen Ausdruck des §28 HFischG mitnehmen.
Wo kann ich barrierefrei angeln?
Auf Anfrage von Herrn Hanenkamp von „angelmagazin.de“ und auf Grund der Relevanz des Themas, möchten wir uns als Verband Hessischer Fischer e.V. dafür einsetzen, dass auch Menschen mit körperlicher Behinderung die Ausübung unseres gemeinsamen Hobbys ermöglicht wird.
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der bisher in Deutschland eingetragenen barrierefreien Angelplätze:
https://angelmagazin.de/barrierefreie-angelplaetze/
Wenn Ihr Verein ebenfalls über geeignete Angelplätze verfügt, möchten wir Sie bitten, diese in die Karte einzutragen und damit einerseits einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, aber auch zugleich ihr Gewässer attraktiver für Gastkartenangler mit körperlichen Einschränkungen zu machen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei helfen und den Link an Nachbarvereine und bekannte Angler weiterleiten könnten.
So können wir möglichst viele Menschen erreichen und gemeinsam eine gute Quelle für barrierefreie Angelplätze in Deutschland erschaffen.
Dürfen Kinder angeln?
Diese Frage muss man unterteilen. Generell dürfen Kinder bis 10 immer mit zum Angeln gehen und auch “helfen”. Das heißt, dass sie die Angel halten auswerfen und halten dürfen. Hierfür brauchen Sie keinerlei Berechtigung, aber immer die Beaufsichtigung durch einen Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein. Sie dürfen keine eigene Angel besitzen.
Kinder ab 10 Jahren brauchen einen sogenannten “Jugend-Fischereischein”. Dieser wird ebenso wie der “normale” Fischereischein bei der Unteren Fischereibehörde beantragt und bedarf keiner Ausbildung oder gar Prüfung. Damit darf das Kind dann mit eigener Angel angeln, Allein das Töten muss durch den ausgebildeten Angler passieren.
Was kostet ein Fischereischein (Erwachsene/Jugendliche)?
Die Antwort finden Sie hier
Welche Fische darf ich angeln? Gibt es Schonzeiten?
Natürlich gibt es auch in Hessen, wie in allen anderen Bundesländern einen Schonzeitenkalender. Den aktuellen finden Sie hier >>>
Ich bin in Polen geboren, habe einen polnischen Fischereischein. Mein 1. Wohnsitz ist in nunmehr Hessen. Wird der polnische Fischereischein anerkannt?
Polnische Fischereischeine werden in Hessen nicht anerkannt, da eine Ausbildung in Polen nicht stattfindet und dadurch nicht unserem Hess. Fischereigesetz entspricht.
