Wie können wir Ihnen helfen?

Viele Interessenten haben ähnliche Fragen. Hier stellen wir die Fragen, die uns erreichen zusammen und liefern die passende Antwort.

 

Fragen zum Onlinekurs

Sie haben den Onlinekurs “Angelschein Hessen” bei Fishing King erfolgreich absolviert und hierfür ein Zertifikat erhalten. Nun melden Sie sich für den Praxistag an. Die Termine hierfür finden Sie im Onlineportal von Fishing King und die Anmeldung erfolgt ausschließlich über Fishing King!

Die Organisation und Durchführung der Praxistage obliegt dem Verband Hessischer Fischer. Nach der Anmeldung über Fishing King sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und beantworten Ihre Fragen.

Wenn Sie den Praxistag erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie eine Lehrgangsbescheinigung.

Bevor Sie jedoch zum Telefonhörer greifen, lesen Sie sich bitte unsere Faq durch. Schauen Sie auch auf der Hilfeseite unseres Kooperationspartner Fishing King https://fishing-kinghelp.zendesk.com/hc/de (Hessen).
Hier erhalten Sie schon viele Infos, die oft ein Telefonat unnötig machen und Zeit sparen.

Welche Unterlagen sind am Praxistag zwingend notwendig?
Zertifikat der erfolgreichen Teilnahme des Online-Lehrganges bei Fishing King. Ohne dieses Zertifikat schicken wir Sie wieder nach Hause!!
12,00 € bzw. Tagespreis für die zu schlachtenden Fische
ggf. eine Elterneinverständniserklärung

Wie gestaltet sich der Ablauf eines Praxistages?
Begrüßung und Formalitäten
Praktischer Teil (Knotenkunde, Zusammenbau von Angelgeräten, Wurfübungen, etc.)
Praktische Unterweisung (z.B. waidgerechtes Töten von Fischen)
Zwischenprüfung und Abschlussgespräch

Zwischenprüfung: Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test mit 60 Fragen, der bestanden werden muss. Es werden jedoch nur, wie auch später bei der Prüfung, 1:1 die Theoriefragen aus dem Onlinekurs gestellt. Wenn du den Onlinekurs durchgearbeitet hast, bestehst du die Zwischenprüfung ohne Probleme – keine Sorge.

Ist es generell möglich in einen anderen Praxiskurs zu wechseln?
Eine Ummeldung in einen anderen Kurs ist grundsätzlich möglich, insofern im anderen Kurs Plätze frei sind.
Wenden SIe sich diesbezüglich an die VHF-Regionalgeschäftsstelle Kassel, Tel. 01520-9533547

Gibt es eine vorgeschriebene max. Zeitspanne zwischen Praxistag und Prüfung?
Die Absolvierung des Online-Kurses und des praktischen Tages berechtigt den Bewerber dazu, sich bei einer hessischen Unteren Fischereibehörde zur Prüfung anzumelden. Lt. § 22 HFischV ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind mit dem Antrag abzugeben.

Wann kann die Anmeldung zum Praxistag erfolgen?
Voraussetzung für die Teilnahme am Praxistag ist die erfolgreiche Absolvierung des Online-Kurses über den Dienstleister Fishing-King und Vorlage des Zertifikates. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über Fishing King.

Am Praxistag findet eine Zwischenprüfung statt. Muss diese bestanden werden?
Ja, die Prüfung muss erfolgreich abgelegt werden. Erst dann erhält der Teilnehmer das Zertifikat, welches er für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung benötigt. Ohne Zertifikat – keine staatliche Fischerprüfung!

Bekomme ich nach dem Praxistag eine Bestätigung für die Teilnahme?
Wenn Sie die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie eine Bescheinigung/Zertifikat (grüne Lehrgangsbescheinigung) über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang. Diese brauchen Sie für die Anmeldung zur staatlichen Prüfung. Das Zertifikat muss der Unteren Fischereibehörde 4 Wochen vor der Prüfung im Original vorliegen.

Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung etwaiger Verzögerungen bei der Abnahme der Fischerprüfung wird folgendes von der Obersten Fischereibehörde empfohlen:
Personen, die Interesse an der Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs haben, sollen bereits im Vorfeld zur Anmeldung und Teilnahme an der Online-Schulung und dem Praxistag der für sie zuständigen Unteren Fischereibehörde (UFB) einen Hinweis geben (Anruf, E-Mail), dass beabsichtig wird, die Fischerprüfung in absehbarer Zeit abzulegen („Interessenbekundung“). Hierdurch wären die UFBs bereits im Vorfeld informiert und hätten einen Überblick über den Prüfungsbedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich und hätten zur Planung der Prüfung eine Vorlaufzeit.
Die formelle Anmeldung bei der UFB zur Fischerprüfung mit Einreichung der Unterlagen etc. erfolgt dann nach der Absolvierung des Lehrgangs/Praxistages durch die Prüflinge.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung zur staatl. Fischerprüfung bei einer hessischen Unteren Fischereibehörde?
Downloaden Sie die Liste hier

 

Fragen zum Präsenzkurs

Für alle Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Ausbilder während der Schulungszeiten zur Verfügung.

Allgemeine Fragen

Muss ein Bewerber zur staatl. Fischerprüfung seine Prüfung bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde ablegen, an den er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat?
Der Bewerber zur staatl. Fischerprüfung sollte seine Prüfung bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde ablegen, an der er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. In der Praxis sieht es aber anders aus, denn Bewerber können auch bei einer anderen hessischen Unteren Fischereibehörde Ihre Prüfung ablegen, sofern sie dort eine Zusage für die Prüfung erhalten. Dies erfahren Sie ausschließlich bei der gewünschten Unteren Fischereibehörde.

Wird ein  polizeiliches Führungszeugnis benötigt?
Auf jeden Fall. Das polizeiliche Führungszeugnis muss 4 Wochen vor der Prüfung der jeweiligen Unteren Fischereibehörde vorliegen, um lt. § 22 Abs. 4 HFIschV Versagungsgründe auszuschließen. Informieren Sie sich aber bitte vorher, ob die Untere Fischereibehörde, bei der die Prüfung abgelegt werden soll, die Vorlage eines Führungszeugnisses der Bezeichnung O verlangt. Dies wird in Hessen unterschiedlich gehandhabt.
Das Führungszeugnis muss nicht am Praxistag vorgelegt werden!
Das Führungszeugnis der “Belegart O” wird übrigens direkt an die prüfende Behörde geschickt!

Wo erfahre ich die Prüfungstermine für die Fischerprüfung?
Die Prüfungstermine erfahren Sie hier
und/oder
auf der Webseite ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Dort suchen Sie nach der Fischereibehörde. Gegebenenfalls müssen Sie die Mitarbeiter dort anrufen, um die Termine zu erfahren. Bitte achten Sie auf die Geschäftszeiten der Behörde.
Sobald uns Termine genannt werden, stellen wir diese online, d. h. stehen hier bei der gewünschten Behörde keine Termine, gibt es keine!

Woher bekomme ich den Antrag für die Fischerprüfung?
Die Anträge zur Fischerprüfung finden Sie oft auf der Webseite ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Dort suchen Sie nach der Fischereibehörde. Gegebenenfalls müssen Sie die Mitarbeiter dort anrufen und sich den Antrag per Post zusenden lassen. Bitte achten Sie auf die Geschäftszeiten der Behörde.
Der Verband Hessischer Fischer verfügt über keine Antragsformulare.

Hinweis:
Zur Vermeidung etwaiger Verzögerungen bei der Abnahme der Fischerprüfung wird folgendes von der Obersten Fischereibehörde empfohlen:
Personen, die Interesse an der Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs haben, sollen bereits im Vorfeld zur Anmeldung und Teilnahme an der Präsenzschulung der für sie zuständigen Unteren Fischereibehörde (UFB) einen Hinweis geben (Anruf, E-Mail), dass beabsichtig wird, die Fischerprüfung in absehbarer Zeit abzulegen („Interessenbekundung“). Hierdurch wären die UFBs bereits im Vorfeld informiert und hätten einen Überblick über den Prüfungsbedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich und hätten zur Planung der Prüfung eine Vorlaufzeit.

Die formelle Anmeldung bei der UFB zur Fischerprüfung mit Einreichung der Unterlagen etc. erfolgt dann nach der Absolvierung des Lehrgangs durch die Prüflinge.

 

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schreiben Sie uns unter vhf-kassel@hessenfischer.net

Fischereischein
Bildquelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz