Schlittschuhlaufen

Tödliche Störungen unter Eis

Im Winter entstehen in eutrophen Stadtweihern und anderen flachen Gewässern kritische Sauerstoffsituationen. Die Sauerstoffproduktion aus Biomasse ist dann praktisch vollständig zum Erliegen gekommen, der Sauerstoffeintrag aus der Luft wird durch die Eisdecke verhindert. Der Abbauprozess (Fäulnis organischer Stoffe) am Grund geht aber unter Sauerstoffzehrung weiter. Mit diesen Verhältnissen haben die Fische gerade im Winter große Probleme und ganz wesentlich verstärkt das Eislaufen auf Gewässern mit einer geringen Tiefe bis vier Metern dieses Problem. Beim Eislaufen entstehen typischerweise starke Schab- und Klopfgeräusche, die von der Eisdecke verstärkt in das Wasser weitergeleitet werden. Die Fische, die sich am Grund in Winterruhe befinden und ihren Stoffwechsel auf Sparflamme laufen haben werden aufgeschreckt. Das Erwachen aus der Winterruhe zu dieser Zeit verzehrt für den Rest des Winters notwendige Energiereserven, dazu kommt noch der Sauerstoffmangel. Die meisten Fische gehen aus diesem Grunde ein. Da sie am Grunde bleiben und dem natürlichen Zersetzungsprozess unterliegen ist das leise Fischsterben auch im Frühjahr nach dem Auftauen der Gewässer nicht für jeden erkennbar. Das sogenannte „Frühjahrsfischsterben“, wo einzelne Fischkadaver am Ufer dümpeln ist eindeutig auf die Störung der Winterruhe durch Eislauf zurückzuführen.
Deshalb ist es unverständlich, dass Städte und Gemeinden ihre Gewässer mit geringer Tiefe jedes Jahr regelmäßig zum Eislaufen freigeben. Auf Nachfrage bei den zuständigen Amtsleitern heißt es überall ganz lapidar: “. . . Wir müssen das öffentliche Interesse der Allgemeinheit bei der winterlichen Freizeitnutzung zum einen, wie die möglichen wohl doch geringeren Schäden (da kaum tote Fische zu sehen sind) bei den Fischen gegeneinander abwägen, Eis haben wir nur einmal im Jahr, aber Fische können ja jederzeit nachbesetzt werden.“ Abgesehen von dieser behördlichen Ignoranz ist diese Antwort auch ein Zeichen von Inkompetenz und Unwissenheit.
Wir können allen betroffenen Vereinen nur empfehlen rechtzeitig vor der kommenden Saison mit ihren zuständigen Behörden vor Ort Kontakt aufzunehmen, sie von dem Sachverhalt zu informieren und auf ein Eislaufverbot zu drängen. Zum Vollzug des Verbotes kann der Verein mit dem Streuen von Splitt auf der Oberfläche, die städtische Maßnahme, Aufstellung von Verbotsschildern, unterstützen. Auch mit dem Argument der tierschutzrechtlichen Verpflichtung kann man die Behörde zum tätig werden aufrufen. Sollten alle Argumente nicht fruchten ist eine öffentliche Aufklärung über den Sachverhalt durch die örtliche Presse immer angezeigt.

G. Hoff-Schramm