Ungewisse Zukunft für den Aal

Artikel 2

von Horst Stolzenburg

Der alljährliche Aderlass der Aale an den Flusskraftwerken in Deutschland ist deshalb alarmierend, weil der Fisch in seinem Bestand akut bedroht ist. Seit den 70iger Jahren ist die Aalfangmenge in Europa um 90 Prozent zurückgegangen. Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) weist in einem Positionspapier darauf hin, dass sich die Bestände inzwischen außerhalb biologisch gesicherter Grenzen befänden. Die Fischereiverbände im Lande protestieren immer wieder lautstark gegen diesen Raubbau an den Flusskraftwerken. Für sie bedeutet diese Art der Stromgewinnung keine Erzeugung von “Ökostrom”. Der Verband Hessischer Fischer stellt klar: ” Der Tierschutz, der erst vor wenigen Jahren als Staatsziel in unser Grundgesetz (Art. 20a) aufgenommen worden ist, wird hier sträflich und grundgesetzwidrig ignoriert”. Und weiter fordern die Angler: “Stilllegung aller Wasserkraftanlagen ohne ausreichenden Fischschutz, die das Eindringen von Wasserorganismen in die Turbinen wirksam verhindern.”

Widerstand gegen die Kleinkraftwasserwerke

Der VDSF ergänzt in einem Statement zum Thema: ” …umso unverständlicher ist für Millionen deutscher und europäischer Angelfischer das Beharren der Bundesregierung auf den weiteren Ausbau der “Kleinen Wasserkraft”. Gegenwärtig steht der Produktion von etwa 0,02 Prozent des deutschen Strombedarfs in etwa 7.000 kleinen Wasserkraftanlagen eine unvorstellbare Vernichtung von Fischen und deren Nährtieren gegenüber. Wenn nach einer Studie allein im Bundesland Bayern in mehr als 4.000 kleinen Wasserkraftanlagen Tag für Tag mehr als 200.000 Fische lebensbedrohlich verletzt und getötet werden, ist der sinnlose Verlust einer so großen Menge Biomasse , ist der sinnlose Eingriff in die Artenvielfalt der Gewässer, ist die Zerstörung der Umwelt in den sensibelsten Teilen der deutschen und europäischen Gewässer durch nichts zu begründen.”

Der Landesfischereiverband Bayern positioniert sich ebenfalls gegen die hemmungslose Nutzung der Kleinkraftwasseranlagen: “Die Nutzung der Wasserkraft als regenerative Energieform erlebt aufgrund der Energiewende in Bayern derzeit eine Art Renaissance. Die Fischerei bewertet diese Entwicklung nicht unkritisch, stellen Wasserkraftanlagen in der Regel doch einen erheblichen Eingriff in Gewässer und somit den Lebensraum der Fische dar. Dabei ist festzustellen, dass gerade an bestehenden Anlagen häufig nicht einmal die Mindestanforderungen der Ökologie erfüllt werden, wie sie das Wasserhaushaltsgesetz vorschreibt.”

Im Faltblatt des Verbandes: “Die Wahrheit über die Wasserkraft” heißt es: “Die Veränderung der Fließgewässer durch Aufstau für Wasserkraftnutzung kann jeder an vielen bayerischen Flüssen selbst erkennen. Egal ob an Inn, Main oder Lech, unsere Flüsse sind vielfach in kilometerlange Ketten von Stauseen verwandelt worden. Stromab wandernde Fische wie der Aal werden in Turbinen regelrecht verhackstückt, charakteristische Fluss- und Auenbewohner verschwinden zusehends.
Ein für die natürliche Fortpflanzung Richtung Nordsee abwandernder Aal aus dem oberfränkischen Main hat auf seiner Laichwanderung nicht weniger als 34 Wasserkraftanlagen zu durchschwimmen. Bei einer wohlwollend geschätzten Mortalitätsrate von 20 % pro Kraftwerk erreichen von 10.000 abwandernden Laich-Aalen aus dem Obermain rein rechnerisch fünf Aale lebend den Rhein, obwohl sogar eine EU-Verordnung (EU-Aalschutz-Verordnung) dieser Art höchsten Schutzstatus einräumt.”

Zur umweltverträglichen Nutzung der Wasserkraft haben der Landesfischereiverband Baden Württemberg und die Naturschutzverbände ein gemeinsames Ziel vor Augen: “Die Potentiale der Wasserkraft in Baden-Württemberg für eine nachhaltige Energiegewinnung unter der Prämisse eines ökologischen Fliessgewässerschutzes zu nutzen und zu erschließen. Dabei muss die Erhaltung und Wiederherstellung von Fließgewässern und Gewässerabschnitten, die den guten ökologischen Zustand schon besitzen oder erreichen sollen, Vorrang vor dem Bau von weiteren Wasserkraftwerken eingeräumt werden.”

In einem Positionspapier zur Wasserkraftnutzung stellt der Landessportfischerverband Niedersachen fest: “Da die Betreiber von Laufwasserkraftanlagen in der Regel mehr als 80% des Abflusses in einem Gewässer durch die Turbine leiten, werden die abwandernden Wanderfischarten die sich an dem Hauptwasserstrom orientieren, ebenfalls die Turbinen durchqueren und darin – je nach Turbinentyp, Höhenunterschied, Druckverhältnissen, Durchflussgeschwindigkeit u. ä. – in hohen Raten mehr oder minder schwer verletzt oder getötet. Die Tötungsraten liegen zwischen 1,3 bis 100
Prozent je Anlage, Durchflussmenge, Turbinentyp und Fischgröße.
Es ist davon auszugehen, dass z. B. aus den Mittel- und Oberläufen der Rhein-Seitengewässer (wie auch in anderen Gewässersystemen Deutschlands) sehr wenige Aale, Lachse- oder Meerforellen den Weg zum Meer erreicht. Darüber hinaus werden alltäglich eine unglaubliche Vielzahl von anderen Fischen und Wasserorganismen in den Turbinen getötet. Die Laufwasserkraftanlagen tragen zu einem ganz erheblichen Teil zum Aussterben des Aales bei und verhindern den Erfolg von Wiederansiedlungsprojekten mit Lachs und Meerforelle.”

Das Bundesumweltamt (UBA)erteilte bereits 1997 einen Auftrag für eine Studie “Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke – Zielkonflikte zwischen Klima- und Gewässerschutz”, darin kommen die Autoren bei der Bewertung der Kleinkraftwasseranlagen zu dem Schluss: “Die Auswirkungen von Kleinwasserkraftanlagen auf den Lebensraum Fließgewässer stellen in jedem Fall eine Entfernung vom Leitbild “potentiell natürlicher Zustand” dar. Der Bau kleiner Wasserkraftanlagen bedeutet einen weitgehenden Eingriff in das Ökosystem Fließgewässer, der weitreichende Folgen auf die Gewässerstruktur und die Lebensräume innerhalb des Ökosystems hat. Zu den vielfältigen negativen Auswirkungen gehören:

  • Störung der Wandermöglichkeiten der Organismen
  • Erosion im Unterstrombereich
  • Absterben der Auen wegen ausbleibender Überflutungen bei Ausdeichung oder Dauerüberflutungen und Veränderungen des Grundwasserhaushalts
  • Schlammablagerungen mit Sauerstoffmangel, Nährstoff- und Methanfreisetzungen
  • Veränderung der Lebensbedingungen durch geringere und gleichmäßigere Fließgeschwindigkeiten
  • Fischverluste durch Turbinen
  • bei Ausleitungskraftwerken für die Biozönose und das Landschaftsbild zu geringe Wassermengen im natürlichen Flußbett

In ihrem Forschungsbericht äußerten die Experten aufgrund der genannten negativen Folgen massive Zweifel am Nutzen derartiger kleiner Wasserkraftanlagen.
Eine weitere Studie des Amtes aus dem Jahr 2001 zum Nutzen der Kleinkraftwasseranlagen “Wasserkraftanlagen als erneuerbare Energiequelle – rechtliche und ökologische Aspekte” stellt deren Effektivität infrage: “Das noch erschließbare Potenzial betrifft daher im Wesentlichen kleine, bisher unverbaute, naturnahe Gewässer. Hierdurch entsteht ein erheblicher Zielkonflikt zwischen Klimaschutz auf der einen Seite und Gewässer- und Naturschutz auf der anderen Seite. zumal der in Frage kommende Zuwachs an Klein- und Kleinstwasserkraftwerken nur einen sehr geringen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland leisten könnte. Die möglichen ökologischen Beeinträchtigungen insbesondere an den wenigen noch naturnahen Fließgewässern Deutschlands können dagegen erheblich sein. Dieser Konflikt zwischen positiven Auswirkungen in Bezug auf den Klimaschutz und negativen Auswirkungen in Bezug auf den Arten- und Biotopschutz wird umso schärfer, je kleiner und damit uneffektiver die Wasserkraftanlage und je naturnäher das betroffene Fließgewässer ist. Eine volkswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalyse ergibt, dass die volkswirtschaftlichen Kosten gegenüber dem Nutzen erheblich sein können. Je kleiner die Leistung der Anlage und je naturnäher das Fließgewässer ist, desto ungünstiger wird das Kosten/Nutzen-Verhältnis. Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen zeigen, dass vor allem bei kleinen Wasserkraftanlagen bis 100 kW Leistung in allen drei Fällen – Neubau, Reaktivierung und Modernisierung – die Selbstkostenpreise über den Sätzen der Vergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz liegen und damit selbst

in günstiger Lage in vielen Fällen kaum wirtschaftlich Strom erzeugt werden kann. Die ökonomischen Betrachtungen zeigen, dass eine die Betriebskosten kleiner Wasserkraftwerkedeckende Förderung – insbesondere für Anlagen unter 100 kW – zu hohe volkswirtschaftliche Kosten für die Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen hat. Der weiteren Erschließung des Potenzial kleiner Wasserkraftanlagen kommt daher vor dem Hintergrund der negativen ökologischen Auswirkungen keine Priorität im Klimaschutz zu”.
Kritisch sieht das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Rolle der kleinen Wasserkraftanlagen bis 100 KW: “…insbesondere naturnahe Gewässer-Auen-Ökosysteme gelten als hot spots der Biologischen Vielfalt. Angesichts des Ziels zum Erhalt der Biologischen Vielfalt, gerade im Bereich naturnaher und natürlicher Fließgewässer, sollten diese Bereiche von entsprechenden anthropogenen Beeinträchtigungen ausgenommen werden. Vor allem bisher ungenutzte und weitestgehend natürliche und frei fließende Gewässerbereiche sollten von dem Bau zusätzlicher Kraftwerke ausgenommen werden.
Die Nutzung und der Potenzialausbau bestehender Standorte und notwendiger, bestehender Querbauwerke, bei gleichzeitiger Minimierung der ökologischen Auswirkungen durch die Wasserkraftnutzung, werden befürwortet. Hierbei sollten besonders die Potenziale der Kraftwerke mit einer bestehenden Leistung von mehr als 1 MW erweitert werden. Den Neubau von Wasserkraftanlagen mit Leistungen bis 100 kW hält das BfN nicht für Ziel führend, da im Verhältnis zu dem zu erzielenden energetischen Ertrag hohe Veränderungen und ökologische Verluste im Gewässer und in angrenzenden Auenbereichen zu erwarten sind. Die Erweiterung und Modernisierung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser “kleinen” Anlagen hält das BfN für sinnvoll, wenn dies mit einer Verbesserung der ökologischen Situation im Gewässer und in der Aue im Einflussbereich der Anlage verbunden wird.

Die im Rahmen des Ausbaus vorzunehmenden ökologischen Verbesserungen sollten:

  • die Durchgängigkeit für Fische und andere aquatische Lebewesen verbessern,
  • Möglichkeiten zur Anbindung und Erhaltung angrenzender Auenbereiche – einschließlich der hierfür typisch und prägenden Wasserstandsschwankungen und -zyklen – schaffen,
  • eine Sicherung quasi natürlicher Grundwasserverhältnisse im Ober- und Unterwasserbereich des Querbauwerks beinhalten,
  • sowie Möglichkeiten zur Durchleitung von Treibgut bereitstellen,
  • jahreszeitlichn und artenökologische Kriterien bei der Festlegung des Mindestwasserabflusses in der Ausleitungsstrecke beachten.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan hat ebenfalls die Brisanz des Themas erkannt und auf die politische Tagesordnung gesetzt. Sie fordert in einer Stellungnahme, die Anreize zum Neu- und Ausbau der Kleinkraftwasseranlagen zu streichen, die es nach dem Energieeinspeisungsgesetz (EEG) gibt. 90 Prozent des Stromes aus Wasserkraft würden in 355 Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt erzeugt. Die restlichen 10 Prozent dagegen in 7.345 Kleinanlagen. Angesichts des extrem geringen Beitrages dieser Anlagen zur Energieversorgung und den hohen ökologischen Schäden, die der Gewässerverbau verursache, sollte das EEG hinsichtlich der Förderung von Strom aus Wasserkraftanlagen novelliert werden. “Es ist unglaubwürdig, den Artenrückgang zu beklagen und gleichzeitig Maßnahmen über das EEG zu fördern, die den Artenschwund verstärken, den Lebensraum der wandernden Tierarten einschränken”

Kein Aal erreicht aus der Schweiz das Meer

Eine Schweizer Studie des Umweltamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) aus dem Jahr 2001 beschreibt die Situation am Hochrhein, oberhalb von Basel. Auf der Strecke bis zum Bodensee gibt es hier elf Kraftwerke: “Die Abwanderung an Blankaalen betrug im Herbst schätzungsweise gut 28.000 Tiere aus dem Hochrhein sowie eine unbekannte Anzahl aus dem Bodensee und den Hochrhein-Zuflüssen. Die Mortalität beim Passieren der Turbinen beträgt bei jedem Hochrheinkraftwerk im Mittel gut 30%. Das bedeutet, dass lediglich etwa 7% der Aale aus den Stauhaltungen des Hochrheins lebend an der Schweizer Grenze ankommen. Berücksichtigt man die Turbinenmortalität in den unterhalb Basel liegenden 10 Kraftwerken sowie weitere Mortalitätsfaktoren (Fischerei, Räuber, Krankheiten u.a.), kann man davon ausgehen, dass kaum ein Aal aus dem Hochrhein das Meer lebend erreicht.” Ernüchternd stellen die Autoren dieser Studie fest: “In einer Synthese zur Bestandsentwicklung des Aals kamen wir zu folgendem Schluss: Der Aalbestand im Hochrhein wird, wie bereits seit den 90er-Jahren, weiter zurückgehen. Dies ist nicht nur auf das Besatzmoratorium, sondern auch auf den Rückgang der vom Meer aufsteigenden Jungtiere zurückzuführen. Der Aalbestand im Hochrhein ist bei unveränderten Rahmenbedingungen mittelfristig gefährdet. Die Wiederaufnahme eines moderaten Aalbesatzes im Hochrhein mag mittelfristig aus fischereilicher Sicht einen gewissen Sinn machen, sie kann aber nichts zur Arterhaltung beitragen, solange das Problem der Turbinenmortalität bei den Kraftwerken nicht gelöst ist.”
Das Problem der Wasserkraftwerke im Rheinsystem beschreibt die Internationale Kommission zum Schutze des Rheines (IKSR) in einem Fachbericht: ” Derzeit wird Wasserkraft im Rheinsystem wie auch in anderen Flussgebieten intensiv für
die Energiegewinnung genutzt. Im Hauptstrom, d.h. am Hoch- und Oberrhein liegen 11 bzw. 10 große Wasserkraftanlagen, im Rheindelta am Lek 2 Wasserkraftanlagen.
Eine unvollständige Zählung für das gesamte Rheinsystem ergab, dass dort insgesamt etwa 2.000 Wasserkraftanlagen betrieben werden. Über 90% aller Wasserkraftanlagen liegen an Gewässeroberläufen und kleineren Nebenflüssen und liefern Leistungen jeweils unter 1 MW.”

Zu den Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf das Ökosystem und speziell auf die Fische hält der Bericht fest: “Zusätzlich erfahren abwandernde Fische bei der Turbinenpassage zum Teil erhebliche Verletzungen, die zu einer erheblichen Mortalitätsrate führen können. Diese Schädigungen treten bereits in den intensiv zur Wasserkraftgewinnung genutzten Rheinzuflüssen auf und gefährden insbesondere den Erfolg der Wanderfischwiedereinbürgerung.”

40 Prozent der abwandernden Blankaale sichern

Trotz aller Bemühungen die Aalbestände zu stützen, steht fest, dass es mit dem Aal in Deutschland seit Jahren abwärts geht und die Fangzahlen von Berufs- wie Freizeitfischern dramatisch eingebrochen sind. Längst ist das Problem ein europäisches geworden. Als eine der wenigen Fischarten unterliegt der Aal seit 2009 dem Washingtoner Artenschutzabkommen.
Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Entwicklung erließ die Europäische Union im Jahr 2007 eine sogenannte Aal-Verordnung und verpflichtete die Mitgliedsstaaten Bewirtschaftungspläne aufzustellen. Dazu gehörten dann auch Beschränkungen für die Berufs- und Freizeitfischerei (temporäre und/oder lokale Fangverbote), Besatzmaßnahmen, Verbesserung der Durchgängigkeit von Flüssen, Verringerung der Verluste der Blankaale an den Turbinen der Wasserkraftanlagen sowie Fang und Transport von Blankaalen in Flussläufe mit freien Abwanderungsmöglichkeiten. Diese Bewirtschaftungspläne wurden in den einzelnen Bundesländern inzwischen in Angriff genommen. Zielvorgabe der EU war die Maßgabe, dass bei der Blankaalabwanderung 40 Prozent des modellierten Gesamtbestandes nicht unterschritten werden dürften. Nach der bereits zitierten Analyse des Institutes für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow (Umsetzungsbericht der Aalbewirtschaftungspläne der Länder 2012) beträgt der aktuelle Wert für Jahre 2008-2010 für Deutschland 38 Prozent. Die Experten erwarten, dass sich in den kommenden Jahren der Blankaalbestand weiter verringern wird, trotz der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen. Die Vorgabe der EU (40 Prozent-Marke) scheint nach Meinung der Fachleute erst in einem Zeitraum von 15-20 Jahren erreichbar zu sein. Im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne müssten künftig noch spezielle Untersuchungen zur Schließung von Kenntnislücken umgesetzt werden