Der Abwasserkampffonds des VHF

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

  • Es werden die Kosten für die außergerichtliche und die gerichtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus dem Fischsterben vorgestreckt (Gerichtskosten, Kosten für Anwalt, Fischereisachverständigen, Schadensgutachten).
  • Im Erfolgsfall ist die vorgestreckte Summe wieder an den Fonds zurückzuzahlen,
    zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10% der erstrittenen Schadenssumme.
  • Bei einem sich evtl. abzeichnenden Vergleich mit Kostenteilung ist vorherige Absprache mit dem Justitiar des Verbandes Hessischer Fischer
    erforderlich.

VHF/2018