Weitere Aufgaben

Gewässerschutz durch flächendeckende Überwachung und Untersuchung der Gewässer

Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 60 Bundesnaturschutzgesetz und Entsendung von Naturschutzbeauftragten in die Naturschutzbeiräte auf allen Ebenen (Kreise, Ministerium)

Darstellung der Fischerei in der Öffentlichkeit

Förderung des Naturverständnisses, insbesondere bei Jugendlichen

selbstverständlich (!) auch Ausbreitung und Vertiefung des waidgerechten Fischens, stets nach dem Grundsatz: Erst die Hege, dann der Fang!