Lehrgang in Gemünden/Wohra
ab 07.02.2026

Info-Veranstaltung am 24.01.2026, 10.00 Uhr
Sportlerheim, Sportplatz Grüsen, Gemündener Straße, 35285 Gemünden/Wohra

Auskünfte erteilen
der Ausbildungsleiter Ulrich Schlidt, ulrichschlidt@gmx.de
Pascal Vöhl, pascal.voehl@googlemail.vom

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Einladung zu Infoveranstaltung

Infoveranstaltung zu allen Fragen der Gesetzgebung rund um die Angelfischerei in Hessen
WANN
: Samstag 11. April 2026, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
WO: Antreffhalle, Brüder-Grimm-Straße 13, 34628 Willingshausen

Pinnwand

Hier bieten wir unseren Mitgliedsvereine die Möglichkeit, auf Neuigkeiten oder Veranstaltungen (z.B. Angelflohmärkte, Sommerfeste u.ä.) aufmerksam zu machen.

Schicken Sie Ihre kurz und knapp abgefasste Kleinanzeige an:
vhf-kassel@hessenfischer.net

Pressemitteilungen
des Verbands
Hessischer Fischer e.V.

Hessisches Fischereigesetz

Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Auch Urlaubsangler müssen Fischereiabgabe zahlen

Seit neuestem müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabe zahlen, wenn sie dort angeln wollen, beispielsweise im Urlaub. So bestimmt es das neue Landesfischereigesetz in diesem Bundesland.
Bis dahin war bewährte Praxis, daß die Länder jeweils gegenseitig auf die Erhebung der Abgabe verzichtet haben. "Gastangler" in Schleswig-Holstein werden jetzt wenig gastfreundlich ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach sollen die Einnahmen unter anderem zur Mitfinanzierung von EU-Projekten dienen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist indes fraglich, denn solchen Einnahmen steht aller Erfahrung nach sicherlich auch ein gehöriger Verwaltungsaufwand gegenüber. Außerdem wird befürchtet, daß Angler aus andern Bundesländern abgeschreckt werden. Ob jetzt andere Bundesländern in gleicher Weise nachziehen wollen, ist bislang offen.

Bußgeldverfahren bei Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch. Aber das hat aus Erfahrungsberichten unserer Fischereiaufseher bisher keine Schwarzangler davon abhalten lassen, auf verschiedenster Weise dem unerlaubten Fischfang nachzugehen. Gestärkt wird ihr frevelhaftes Treiben durch die Urteile der Staatsanwaltschaften, welche bei Anzeige der Straftaten, regelmäßig die Verfahren leider einstellen. Oft wegen zu geringen öffentlichen Interesses?

Die Ansicht Fischwilderei sei ein Kavaliersdelikt ist weit verbreitet. Das es auch andere Wege gibt um zu einer angemessenen Bestrafung zu kommen zeigt der Vorsitzende des ASV Friedberg Wolfgang Heisig auf. Dieses Vorgehen erfordert aber eine Vorabsprache mit den Behörden auf den zuständigen Gemeinden, die zumindest im Vogelsbergkreis für eine neue Bußgeldquelle sehr empfänglich war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei Fischdiebstahl oder Wilderei nicht tätig, kann das jeweilige Ordnungsamt tätig werden, um die Täter wenigsten zur Kasse zu bitten. Beispielhaft wird das am Niddastausee praktiziert. Dort greift der Bußgeldkatalog des Hessischen Fischereigesetzes. Die zuständigen Fischereiaufseher erstatten beim Ordnungsamt Schotten Anzeige, wenn Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei festgestellt werden. Bis zu 5.000 € dürfen als Bußgeld verhängt werden. In der Regel waren es bisher zwischen 100 und 300 €. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, erfolgt ein Erzwingungsstrafbefehl – das bedeutet zahlen oder eine Verbüßung im Gefängnis.

Am Niddastausee hat dieses Vorgehen scheinbar gefruchtet und sich bei den vorsätzlichen Tätern rumgesprochen. „In diesem Jahr hatten wir keine neuen Regelverstöße mehr“, so der Talsperrenmeister und Fischereiaufseher Armin Hudetz. Dieses Vorgehen sollten die Angelvereine auf ihren Gemeinden auch anregen und die zuständigen Stellen kontaktieren.

ghs/gk

Gebühren für das Transparenzregister

Einige Vereine unseres Verbandes haben in letzter Zeit Gebührenrechnungen für die Führung eines Transparenzregisters erhalten. Dies hat zu Irritationen geführt zumal die Kostenrechnung von der Bundesanzeiger Verlags GmbH gekommen sind, also einem privatem Unternehmen und keiner staatlichen Stelle.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des DAFV gilt rechtlich hierzu folgendes: Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, ein neues zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte elektronisch und transparent zu schaffen. Zu den betroffenen juristischen Personen des Privatrechts gehören auch Vereine, weshalb auch sie von der Richtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist als registerführende Stelle beliehen.

Um auch bei Vereinen die geforderte Transparenz herzustellen, wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Vereine wurden durch den Gesetzgeber insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen zu müssen. Somit brauchen die Vereine sich nicht selbst um die Meldepflicht kümmern.

Die jährlichen Kosten für die Führung des Transparenzregisters betragen 2,50 €. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt und trifft jeden rechtsfähigen Verein. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle nämlich gemäß § 24 Abs. 1,3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr.1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr von 2,50 €.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder Vermögen hat. Entscheidend ist allein, dass rechtliche Vertreter – hier der Vorstand – für eine Vereinigung als quasi Dritte handeln.

Aus unserer Sicht kritisieren wir die Vergabe an den Bundesanzeiger Verlag ohne vorherige Ausschreibung durch das Finanzministerium. Eine „Umgehung des Vergaberechts“, erscheint uns nicht ausgeschlossen. Auch die Form der Gebührenerhebung ohne Rechtsmittelbelehrung hinterlässt einen schlechten Eindruck.

Aber das ändert leider nichts daran, dass unsere Vereine die Gebühr zu zahlen haben.

ghs/gk

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen

Aufgrund verschiedener Anfragen geben wir folgende Hinweise zu unserer zusätzlichen Vereins-Haftpflichtversicherung:

Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen sind - gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen -  mitversichert. Das sind z.B. Mitgliederversammlungen, Gemeinschaftsfischen oder Gewässerpflege-Einsätze.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen solcher „gewöhnlicher“ Vereinsveranstaltungen hinaus gehen, sind dagegen gesondert zu versichern. Als Faustregel kann gelten, dass Veranstaltungen, zu denen viele Nichtmitglieder kommen und/oder bei denen beträchtliche Umsätze getätigt werden, darunter fallen (z.B. Weihnachtsmärkte, Fischerfeste, öffentliche Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen, usw.). Für derartige Veranstaltungen werden vom Versicherer individuelle Versicherungsbeiträge für die sogenannte Veranstalter-Haftpflicht berechnet. Das ist auch einleuchtend, weil ja Besucherzahl und Risikosituation sehr unterschiedlich sein können. Im Zweifel schafft eine Anfrage bei unserem Versicherer Klarheit und im Bedarfsfall vermittelt unsere Verbandsgeschäftsstelle gerne den Kontakt.

Diese Hinweise gelten nur für diejenigen unserer Vereine, die sich unserer zusätzlichen Gruppen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angeschlossen haben und dafür auch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 2,10 € pro Mitglied bezahlen. (ist auf der Beitragsrechnung des Verbandes gesondert ausgewiesen).

Ghs/vhf

Abwasserkampffonds

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

Lehrgang in
Schlüchtern-Wallroth
14.03. - 29.03.2026

Lehrgangsort:
Landgasthof Druschel, Hochstr. 14, 36381 Schlüchtern-Wallroth

Infoveranstaltung:
05.03.2026, 19.00 Uhr, im Vereinsheim des AV Siebenmühlental Wallroth e. V.

Infos und Anmeldung:
Peter Ballon, mobil 0170-2619807 über Whatsapp

Lehrgang in Echzell-bisses
ab 22.02.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Kai Uwe Repp
E-Mail: kurepp@web.de
Bitte wenden Sie sich direkt an ihn.

Lehrgang in Frankfurt/Main-Schwanheim
30.05. - 14.06.2026

Lehrgangstage:
30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026

Ausbildungsleiter:
Harald Sosnitzki

Auskünfte und Anmeldung:
mobil 0171-7173071, hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Amöneburg-Mardorf
09.08. - 06.11.2026

Lehrgangsort:
Gemeenshaus Mardorf, Marburger Str. 2, 35287 Amöneburg

Anmeldung:
beim Ausbildungsleiter Dieter Kremp, mobil 0162-1787527,
dieterkremp@t-online.de

Benjamin Chamorro, mobil 0176-632882754

Stundenplan

Lehrgang in Homberg/Efze
01.03. – 06.05.2026

Veranstaltungsort:
34576 Homberg (Efze)-Allmuthshausen, Naturzentrum Wildpark Knüll, Im Seckenhain 10

Infoveranstaltung:
01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem eigentlichen Lehrgangsbeginn)

Anmeldung
bis 22.02.2026 möglich
bei Ausbildungsleiter Lothar Schneider,
Tel. 05681-909859, E-Mail: lothar4schneider@gmx.de
Es können nur begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

Wichtige Info für Teilnehmer von Praxistagen (Onlineschulung Fishing King):
Fragen und Anmeldungen zur staatlichen Fischerprüfung richten Sie bitte direkt und ausschließlich an die Untere Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises – Tel. 05681-775360.

Lehrgang in Willingshausen
08.03.2025

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter
Oskar Greulich, Tel. 06693-919010,
mobil 0155-61720215, E-Mail oskarg547@gmail.com

Lehrgang in Bad VIlbel
ab 11.04.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Harald Sosnitzki
E-Mail: hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Eschwege
01.03. – 05.04.2025

Infoveranstaltung:
26.02.2025, 19.00 Uhr
Leuchtbergstr. 19a, 37269 Eschwege

Kontakt

Verband Hessi­scher Fischer
Haupt­ge­schäfts­stelle

Rhein­straße 36
65185 Wiesbaden
Tel: 0611/30 20 80
E‑Mail: vhf@hessenfischer.net

Mitar­beiter:
Geschäfts­führer Adrian Zentgraf
Violetta Nagel (Mitglie­der­service)
U. Gottschalk (Buchhaltung)

Verband Hessi­scher Fischer
Regio­nal­ge­schäfts­stelle Nord

Postfach 42 02 53
34071 Kassel
Mobil: 01520–9533547
Mobil: 0173–1973640
E‑Mail: vhf-kassel@hessenfischer.net

Mitar­bei­terin:
Martina Bechstedt (Mitglie­der­service)
Nora Bechstedt (Mitglie­der­service)

Verband Hessi­scher Fischer
Regio­nal­ge­schäfts­stelle Süd
Hinden­burgstr. 3
64405 Fisch­bachtal
Tel: 06166/89 96
Mobil: 0172/69 64 665
Fax: 06166/93 23 10
E‑Mail:
vhf-fischbachtal@hessenfischer.net

MItar­beiter (ehren­amtlich)
Karl Schwebel

Präsidium des Landes­fi­sche­rei­ver­bandes

Der Landes­fi­sche­rei­verband Hessen e. V. ist das Dach für die Fische­rei­or­ga­ni­sation im Land Hessen.

Präsident:
Olaf Klein, Alten­stadt

Vizeprä­sident:
Michael Wolfram, Staufenberg (Hessen)

Kassenwart:
Martina Bechstedt, Kassel

Schrift­führer:
Timo Keller, Bad Zwesten

Die Fische­rei­or­ga­ni­sation in Deutschland im Organi­gramm

Deutscher Fische­rei­verband e. V.

Präsident: Dirk Sander
Venusberg 36, 20459 Hamburg
Tel.: 040/31 48 84 , Fax: 040/319 44 49
E‑Mail: info@deutscher-fischerei-verband.de
Internet: www.deutscher-fischerei-verband.de

Deutscher Angel­fi­scher­verband e. V.

Präsident: Klaus-Dieter Mau
Geschäfts­stelle Berlin

Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin
Tel: 030/97 10 43 79
E‑Mail: info-berlin@dafv.de

DAFV Verlags und Vertriebs GmbH
E‑Mail: info@dafv.shop
Internet: www.dafv.shop

Die im DAFV organi­sierten Fische­rei­ver­bände (deutsch­landweit) finden Sie hier

Deutscher Hochsee­fi­scherei-Verband e. V.

Vorsit­zender: Dirk Sander
Venusberg 36, 20459 Hamburg
Tel.: 040/31 48 84 (85), Fax: 040/319 44 49
E‑Mail: info@deutscher-fischerei-verband.de
Internet: www.deutscher-fischerei-verband.de

Verband der Deutschen Kutter- und Küsten­fi­scherei e. V.

Vorsit­zender: Dr. Uwe Richter
Venusberg 36, 20459 Hamburg
Tel.: 040/31 48 84 (85), Fax: 040/319 44 49
E‑Mail: info@deutscher-fischerei-verband.de
Internet: www.deutscher-fischerei-verband.de

Verband der Deutschen Binnen­fi­scherei und Aquakultur e. V.

Präsident: Bernhard Feneis
Marga­re­tenhof 5, 14774 Brandenburg
Tel.: 03381/40 27 80
E‑Mail: info@vdba.org
Internet: www.vdba.org

Landes­fi­sche­rei­verband Hessen e. V.

Präsident: Olaf Klein
Geschäfts­stelle
Postfach 42 02 53, 34071 Kassel
Mobil: 01520–95335474
E‑Mail: vhf-kassel@hessenfischer.net

Das Bundes­mi­nis­terium für Verbrau­cher­schutz, Ernährung und Landwirt­schaft (BMLEH) hat zusammen mit den Bundes­ländern ein Infor­ma­ti­ons­portal zur Fischerei in Deutschland erstellt:

Bundes­mi­nis­terium für Verbrau­cher­schutz, Ernährung und Landwirt­schaft

Dienstsitz Bonn:
Besucher­an­schrift:
Rochus­straße 1, 53123 Bonn
Postan­schrift:
Postfach 140270, 53107 Bonn
Tel. 0228–9 95 29–0, Fax: 0228–9 95 29–42 62

Dienstsitz Berlin:
Besucher­an­schrift:
Wilhelm­straße 54, 10117 Berlin
Postan­schrift:
11055 Berlin
Tel. 030–18529‑0, Fax: 030–1 85 29–42 62

E‑Mail: poststelle@bmleh.bund.de
Internet: www.bmleh.de.de

Oberste Fische­rei­be­hörde

Hessi­sches Minis­terium für lANDWIRT­SCHAFT UND uMWELT,
Weinbau, FORSTEN, JAGD UND Heimat

Organi­sa­ti­onsplan

Mainzer Str. 80, 65187 Wiesbaden
Abteilung: VI — Forsten, Jagd und Natur­schutz
Referat: Oberste Jagd- und Fische­rei­be­hörde
Tel.: (06 11) 8 15–0, Fax: (06 11) 8 15–19 41
email: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet: www.landwirtschaft.hessen.de

Obere Fische­rei­be­hörde

Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt

Organi­sa­ti­onsplan

Wilhel­mi­nen­straße 1 – 3, 64278 Darmstadt
Service­stelle Fischerei
Tel.: 06151–12 6580, Fax: 06151–12 6531
email: fischerei@rpda.hessen.de
Internet: www,rp-darmstadt.hessen.de/

Kontakt­daten Ansprech­partner

Obere Fische­rei­be­hörde

Regie­rungs­prä­sidium Gießen

Organi­sa­ti­onsplan

Dez. V/53.2 – Georg-Händel-Str. 3, 35578 Wetzlar
Dezernent: TD Gerrit Oberheidt
Tel.: 0641/3 03 55 50
email: gerrit.oberheidt@rpgi.hessen.de
Internet: www.rp-giessen.hessen.de

Obere Fische­rei­be­hörde

Regie­rungs­prä­sidium Kassel

Organi­sa­ti­onsplan

Am Alten Stadt­schloss 1, 34117 Kassel
Tel. 0561/106 – 41 60
email: landwirtschaft@rpks.hessen.de
Internet: www.rp-kassel.de

Untere Fische­rei­be­hörden

Regie­rungs­bezirk Darmstadt

Adress­liste als PDF

Landkreis Bergstraße
Gräffstr. 5, 64646 Heppenheim
Tel.: 06252/15 5514
eMail: ordnungsrecht@kreis-bergstrasse.de

Landkreis Darmstadt-Dieburg
Kreishaus Darmstadt, Jäger­tor­straße 207, 64289 Darmstadt
Tel.: 06151/881‑2209
eMail: fischerei@ladadi.de

Main-Kinzig-Kreis
Im Niederfeld, 63589 Linsen­ge­richt
Tel.: 06051/85 14962
eMail: jagd-fischerei@mkk.de

Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124/51 04 25
eMail: frank.stoess@rheingau-taunus.de

Landkreis Groß-Gerau
Wasser- und Boden­recht
Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152/989576
eMail: wasserbehoerde@kreisgg.de

Hochtau­nus­kreis
Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 4, 61352 Bad Homburg
Tel.: 06172/9 99 48 13
eMail: kai.metz@hochtaunuskreis.de

Main-Taunus-Kreis
Am Kreishaus 1 – 5, 65719 Hofheim
Tel.: 06192/2 01 0
eMail: ordnungs­wesen@mtk.org

Odenwald­kreis
Michel­städter Str. 12, 64711 Erbach
Tel.: 06062/7 01 01
eMail: r.kessler@odenwaldkreis.de

Landkreis Offenbach
Werner-Hilpert-Str. 1, 63112 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180–3106
eMail: ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de

Wetter­au­kreis
Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Tel.: 06042/9 89 25 26 oder 0642/9 89 25 25
eMail: juergen.pohlmann@wetteraukreis.de

Stadt Frankfurt
Kleyerstr. 86, 60326 Frankfurt/Main
Tel.: 069/21 24 46 89 oder 069/21 24 39 27
eMail: ufb@stadt-frankfurt.de

Stadt Offenbach
Berliner Str. 60, 63065 Offenbach
Tel.: 069‑9065-2607
email: waffenrecht@offenbach.de

Landes­haupt­stadt Wiesbaden
Alcide de Gasperi Str. 2, 65197 Wiesbaden
Tel.: 0611/31 32 27
eMail: michaela.lanio@wiesbaden.de oder
ralph.mann@wiesbaden.de

Stadt Darmstadt
Stadthaus Grafen­straße (3. OG, Raum 319), Grafenstr. 30, 64283 Darmstadt
Tel.: 06151/13–2299, Fax 06151/13–3290
eMail: armin.kieber@darmstadt.de

Untere Fische­rei­be­hörden

Regie­rungs­bezirk Gießen

Lahn-Dill-Kreis
Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Tel.: 06441/407‑2453
eMail: Fische­rei­recht@lahn-dill-kreis.de

Landkreis Gießen
Bachweg 9, 35398 Gießen
Tel.: 0641–9390-2233
eMail: wjf@lkgi.de

Landkreis Limburg-Weilburg
Garten­straße 1, 65549 Limburg
Tel.: 06431/296–429
eMail: 30.17@Limburg-Weilburg.de

Kreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg/Lahn
Tel.: 06421/405‑1519
eMail: klingelhoefer@marburg-biedenkopf.de

Vogels­berg­kreis
Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Tel.: 06641/977–140
eMail: fischereibehoerde@vogelsbergkreis.de

Untere Fische­rei­be­hörden

Regie­rungs­bezirk Kassel

Landkreis Fulda
Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Tel.: 0661/6006–1390
eMail: ordnungsrecht@landkreis-fulda.de

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Friedrich-Ebert-Str. 9, 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621/87–3202
eMail: jagdrecht@hef-rof.de

Landkreis Kassel
Garni­sonstr. 6, 34369 Hofgeismar
Tel.: 0561–1003-2128
eMail: saskia-nemeth@landkreiskassel.de

Schwalm-Eder-Kreis
Hans-Scholl-Str. 1, 34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681/775‑3063
eMail: marlies.beckmann@schwalm-eder-kreis.de

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Südring 2, 34497 Korbach
Tel.: 05631/954‑1262
eMail: matthias.clement@lkwafkb.de

Werra-Meißner-Kreis
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege
Tel.: 05651/302‑3342
eMail: jens.lorbach@werra-meissner.kreis.de

Stadt Kassel
Obere Königsstr. 8, Rathaus, 34117 Kassel
Tel.: 0561/787‑2095, Antonia Müller
eMail: antonia.mueller@kassel.de

Stadt Fulda
Schloss­straße 1, Eingang A, 36037 Fulda
Tel.: 0661–101-211
email: buergerbuero@fulda.de

Telefon Haupt­ge­schäfts­stelle (Wiesbaden)

0611 / 30 20 80

Telefon Regio­nal­ge­schäfts­stelle Nord (Kassel)

01520 / 9533547
0173 / 1973640

Telefon Regio­nal­ge­schäfts­stelle Süd (Fisch­bachtal)

06166 / 89 96

Allge­meine E‑Mail
vhf@hessenfischer.net

E‑Mails zu den Geschäfts­stellen
vhf-wiesbaden@hessenfischer.net
vhf-kassel@hessenfischer.net
vhf-fischbachtal@hessenfischer.net

E‑Mail zum Referat Natur­schutz:
vhfnat@hessenfischer.net

Adressen

Verband Hessi­scher Fischer e. V.
Haupt­ge­schäfts­stelle
Rhein­straße 36
65185 Wiesbaden

Verband Hessi­scher Fischer e. V.
Regio­nal­ge­schäfts­stelle Kassel
Postfach 42 02 53
34071 Kassel

Verband Hessi­scher Fischer e. V.
Regio­nal­ge­schäfts­stelle Süd
Hinden­burgstr. 3
64405 Fisch­bachtal

Falls Sie Fragen zum Praxistag (Online-Lehrgang Fishing King) haben, schreiben Sie eine E‑Mail an:
praxistage@hessenfischer.net

Bei Fragen zu den weiter­füh­renden Kurse schreiben Sie ein E‑Mail an: vhf-kassel@hessenfischer.net

Soziale Medien / Links

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und beant­worten alle Ihre Fragen zum Angeln und zur Mitglied­schaft.

Unsere Vereine

Der Verband Hessi­scher Fischer ist ein Zusam­men­schluss von rund 550 Vereinen. Eine Mitglied­schaft in einem unserer Vereine ist immer ein Gewinn für Sie. Dort können Sie zusammen mit Ihren Vereins­ka­me­raden aktiv Natur­schutz­ak­tionen planen und umsetzen, die neuesten Erkennt­nisse über Fische, deren Aufzucht und Belas­tungen erlernen. Als urerzeu­gender, staatlich anerkannter Umwelt­verband betrachten wir aber auch die natür­liche Kette bis zum Ende. So können Sie von Ihren Vereins­ka­me­raden viel über die optimale und schon­endste Lagerung und Zubereitung lernen.

Die Karte zeigt, wo wir mit unseren Vereinen vor Ort vertreten sind. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu Ihrem zukünf­tigen Verein her.

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