Lehrgang in Gemünden/Wohra
ab 07.02.2026

Info-Veranstaltung am 24.01.2026, 10.00 Uhr
Sportlerheim, Sportplatz Grüsen, Gemündener Straße, 35285 Gemünden/Wohra

Auskünfte erteilen
der Ausbildungsleiter Ulrich Schlidt, ulrichschlidt@gmx.de
Pascal Vöhl, pascal.voehl@googlemail.vom

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Einladung zu Infoveranstaltung

Infoveranstaltung zu allen Fragen der Gesetzgebung rund um die Angelfischerei in Hessen
WANN
: Samstag 11. April 2026, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
WO: Antreffhalle, Brüder-Grimm-Straße 13, 34628 Willingshausen

Pinnwand

Hier bieten wir unseren Mitgliedsvereine die Möglichkeit, auf Neuigkeiten oder Veranstaltungen (z.B. Angelflohmärkte, Sommerfeste u.ä.) aufmerksam zu machen.

Schicken Sie Ihre kurz und knapp abgefasste Kleinanzeige an:
vhf-kassel@hessenfischer.net

Pressemitteilungen
des Verbands
Hessischer Fischer e.V.

Hessisches Fischereigesetz

Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Auch Urlaubsangler müssen Fischereiabgabe zahlen

Seit neuestem müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabe zahlen, wenn sie dort angeln wollen, beispielsweise im Urlaub. So bestimmt es das neue Landesfischereigesetz in diesem Bundesland.
Bis dahin war bewährte Praxis, daß die Länder jeweils gegenseitig auf die Erhebung der Abgabe verzichtet haben. "Gastangler" in Schleswig-Holstein werden jetzt wenig gastfreundlich ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach sollen die Einnahmen unter anderem zur Mitfinanzierung von EU-Projekten dienen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist indes fraglich, denn solchen Einnahmen steht aller Erfahrung nach sicherlich auch ein gehöriger Verwaltungsaufwand gegenüber. Außerdem wird befürchtet, daß Angler aus andern Bundesländern abgeschreckt werden. Ob jetzt andere Bundesländern in gleicher Weise nachziehen wollen, ist bislang offen.

Bußgeldverfahren bei Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch. Aber das hat aus Erfahrungsberichten unserer Fischereiaufseher bisher keine Schwarzangler davon abhalten lassen, auf verschiedenster Weise dem unerlaubten Fischfang nachzugehen. Gestärkt wird ihr frevelhaftes Treiben durch die Urteile der Staatsanwaltschaften, welche bei Anzeige der Straftaten, regelmäßig die Verfahren leider einstellen. Oft wegen zu geringen öffentlichen Interesses?

Die Ansicht Fischwilderei sei ein Kavaliersdelikt ist weit verbreitet. Das es auch andere Wege gibt um zu einer angemessenen Bestrafung zu kommen zeigt der Vorsitzende des ASV Friedberg Wolfgang Heisig auf. Dieses Vorgehen erfordert aber eine Vorabsprache mit den Behörden auf den zuständigen Gemeinden, die zumindest im Vogelsbergkreis für eine neue Bußgeldquelle sehr empfänglich war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei Fischdiebstahl oder Wilderei nicht tätig, kann das jeweilige Ordnungsamt tätig werden, um die Täter wenigsten zur Kasse zu bitten. Beispielhaft wird das am Niddastausee praktiziert. Dort greift der Bußgeldkatalog des Hessischen Fischereigesetzes. Die zuständigen Fischereiaufseher erstatten beim Ordnungsamt Schotten Anzeige, wenn Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei festgestellt werden. Bis zu 5.000 € dürfen als Bußgeld verhängt werden. In der Regel waren es bisher zwischen 100 und 300 €. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, erfolgt ein Erzwingungsstrafbefehl – das bedeutet zahlen oder eine Verbüßung im Gefängnis.

Am Niddastausee hat dieses Vorgehen scheinbar gefruchtet und sich bei den vorsätzlichen Tätern rumgesprochen. „In diesem Jahr hatten wir keine neuen Regelverstöße mehr“, so der Talsperrenmeister und Fischereiaufseher Armin Hudetz. Dieses Vorgehen sollten die Angelvereine auf ihren Gemeinden auch anregen und die zuständigen Stellen kontaktieren.

ghs/gk

Gebühren für das Transparenzregister

Einige Vereine unseres Verbandes haben in letzter Zeit Gebührenrechnungen für die Führung eines Transparenzregisters erhalten. Dies hat zu Irritationen geführt zumal die Kostenrechnung von der Bundesanzeiger Verlags GmbH gekommen sind, also einem privatem Unternehmen und keiner staatlichen Stelle.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des DAFV gilt rechtlich hierzu folgendes: Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, ein neues zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte elektronisch und transparent zu schaffen. Zu den betroffenen juristischen Personen des Privatrechts gehören auch Vereine, weshalb auch sie von der Richtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist als registerführende Stelle beliehen.

Um auch bei Vereinen die geforderte Transparenz herzustellen, wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Vereine wurden durch den Gesetzgeber insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen zu müssen. Somit brauchen die Vereine sich nicht selbst um die Meldepflicht kümmern.

Die jährlichen Kosten für die Führung des Transparenzregisters betragen 2,50 €. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt und trifft jeden rechtsfähigen Verein. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle nämlich gemäß § 24 Abs. 1,3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr.1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr von 2,50 €.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder Vermögen hat. Entscheidend ist allein, dass rechtliche Vertreter – hier der Vorstand – für eine Vereinigung als quasi Dritte handeln.

Aus unserer Sicht kritisieren wir die Vergabe an den Bundesanzeiger Verlag ohne vorherige Ausschreibung durch das Finanzministerium. Eine „Umgehung des Vergaberechts“, erscheint uns nicht ausgeschlossen. Auch die Form der Gebührenerhebung ohne Rechtsmittelbelehrung hinterlässt einen schlechten Eindruck.

Aber das ändert leider nichts daran, dass unsere Vereine die Gebühr zu zahlen haben.

ghs/gk

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen

Aufgrund verschiedener Anfragen geben wir folgende Hinweise zu unserer zusätzlichen Vereins-Haftpflichtversicherung:

Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen sind - gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen -  mitversichert. Das sind z.B. Mitgliederversammlungen, Gemeinschaftsfischen oder Gewässerpflege-Einsätze.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen solcher „gewöhnlicher“ Vereinsveranstaltungen hinaus gehen, sind dagegen gesondert zu versichern. Als Faustregel kann gelten, dass Veranstaltungen, zu denen viele Nichtmitglieder kommen und/oder bei denen beträchtliche Umsätze getätigt werden, darunter fallen (z.B. Weihnachtsmärkte, Fischerfeste, öffentliche Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen, usw.). Für derartige Veranstaltungen werden vom Versicherer individuelle Versicherungsbeiträge für die sogenannte Veranstalter-Haftpflicht berechnet. Das ist auch einleuchtend, weil ja Besucherzahl und Risikosituation sehr unterschiedlich sein können. Im Zweifel schafft eine Anfrage bei unserem Versicherer Klarheit und im Bedarfsfall vermittelt unsere Verbandsgeschäftsstelle gerne den Kontakt.

Diese Hinweise gelten nur für diejenigen unserer Vereine, die sich unserer zusätzlichen Gruppen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angeschlossen haben und dafür auch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 2,10 € pro Mitglied bezahlen. (ist auf der Beitragsrechnung des Verbandes gesondert ausgewiesen).

Ghs/vhf

Abwasserkampffonds

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

Lehrgang in
Schlüchtern-Wallroth
14.03. - 29.03.2026

Lehrgangsort:
Landgasthof Druschel, Hochstr. 14, 36381 Schlüchtern-Wallroth

Infoveranstaltung:
05.03.2026, 19.00 Uhr, im Vereinsheim des AV Siebenmühlental Wallroth e. V.

Infos und Anmeldung:
Peter Ballon, mobil 0170-2619807 über Whatsapp

Lehrgang in Echzell-bisses
ab 22.02.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Kai Uwe Repp
E-Mail: kurepp@web.de
Bitte wenden Sie sich direkt an ihn.

Lehrgang in Frankfurt/Main-Schwanheim
30.05. - 14.06.2026

Lehrgangstage:
30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026

Ausbildungsleiter:
Harald Sosnitzki

Auskünfte und Anmeldung:
mobil 0171-7173071, hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Amöneburg-Mardorf
09.08. - 06.11.2026

Lehrgangsort:
Gemeenshaus Mardorf, Marburger Str. 2, 35287 Amöneburg

Anmeldung:
beim Ausbildungsleiter Dieter Kremp, mobil 0162-1787527,
dieterkremp@t-online.de

Benjamin Chamorro, mobil 0176-632882754

Stundenplan

Lehrgang in Homberg/Efze
01.03. – 06.05.2026

Veranstaltungsort:
34576 Homberg (Efze)-Allmuthshausen, Naturzentrum Wildpark Knüll, Im Seckenhain 10

Infoveranstaltung:
01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem eigentlichen Lehrgangsbeginn)

Anmeldung
bis 22.02.2026 möglich
bei Ausbildungsleiter Lothar Schneider,
Tel. 05681-909859, E-Mail: lothar4schneider@gmx.de
Es können nur begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

Wichtige Info für Teilnehmer von Praxistagen (Onlineschulung Fishing King):
Fragen und Anmeldungen zur staatlichen Fischerprüfung richten Sie bitte direkt und ausschließlich an die Untere Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises – Tel. 05681-775360.

Lehrgang in Willingshausen
08.03.2025

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter
Oskar Greulich, Tel. 06693-919010,
mobil 0155-61720215, E-Mail oskarg547@gmail.com

Lehrgang in Bad VIlbel
ab 11.04.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Harald Sosnitzki
E-Mail: hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Eschwege
01.03. – 05.04.2025

Infoveranstaltung:
26.02.2025, 19.00 Uhr
Leuchtbergstr. 19a, 37269 Eschwege

Rund um den Gewäs­ser­schutz

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Einsatz für den Gewäs­ser­schutz

Wir sind der in Hessen mitglie­der­stärkste anerkannte Natur­schutz­verband
mit dem Schwer­punkt Gewäs­ser­schutz. Mit unserer Spezia­li­sierung auf Gewässer und Auenland­schaften vertreten wir die Ansicht “Angeln und Gewäs­ser­schutz bedingen einander”.
Denn eine gute Hege und Pflege sowie struk­tur­reiche und naturnahe Gewässer fördern die Arten­vielfalt und ein stabiles Gewässer-Ökosystem.

Wir sind der in Hessen mitglie­der­stärkste anerkannte Natur­schutz­verband mit dem Schwer­punkt Gewäs­ser­schutz. Mit unserer Spezia­li­sierung auf Gewässer und Auenland­schaften vertreten wir die Ansicht “Angeln und Gewäs­ser­schutz bedingen einander”.
Denn eine gute Hege und Pflege sowie struk­tur­reiche und naturnahe Gewässer fördern die Arten­vielfalt und ein stabiles Gewässer-Ökosystem.
Unsere Mitglieder leisten viele hundert­tau­sende Stunden gemein­nützige Arbeit in Umwelt­schutz­pro­jekten. Diese reichen von Renatu­rie­rungs­maß­nahmen, dem Errichten von Laich­hilfen, Fisch­besatz mit gefähr­deten Fisch­arten wie Nase, Schneider, Karausche, Äsche, Bachfo­relle, Bitterling und Quappen bis zu Schutz­maß­nahmen für heimische Muschel- und Krebs­arten sowie Kormo­ran­zäh­lungen zur Bestand­ser­mittlung.

Als Urerzeuger achten wir immer auf die gesamte natür­liche Wertschöp­fungs­kette und damit verbundene ökolo­gische Funkti­ons­weisen. Dies ist ein Allein­stel­lungs­merkmal, welches uns zu besonders gründ­licher Erfassung, Beurteilung und Verbes­serung der Lebens­grund­lagen der im und am Gewässer lebenden Flora und Fauna verpflichtet. Ein kleiner Eingriff kann viel bewirken, aber auch verhee­rende Folgen haben. Aus diesem Grund beobachten und analy­sieren wir den Zustand unserer Gewässer mit deren Arten­vielfalt. Das Angeln und Fangen eines Fisches am Ende eines Zyklus ist für uns ein Ansporn und ein Beweis für erfolg­reiche Hege und Pflege der Gewässer. Auch unsere Fisch­züchter produ­zieren hochwertige Fische unter aller­höchsten Umwelt­stan­dards als Lebens­mittel und Besatz­pro­jekte. Unser Wissen geben wir in vielen Veran­stal­tungen, Publi­ka­tionen und Fortbil­dungs­maß­nahmen an unsere Mitglieder und Inter­es­sierte weiter.

Bei unserer Natur­schutz­arbeit kümmern wir uns auch um Bereiche, die dem bloßen Auge nicht direkt zugänglich sind. Das geht bis zu Kleinst­le­be­wesen wie der links abgebil­deten Köcher­flie­gen­larve. Diese ist sowohl Indika­tor­le­be­wesen für besonders saubere Gewässer, als auch ein wichtiges Glied in der Nahrungs­kette der Salmo­ni­den­ge­wässer. Diese werden von unseren Mitgliedern bei verschie­densten Aktionen erfasst, gezählt und katalo­gi­siert. Wenn nötig, ergreifen wir auch, immer in Absprache mit den zustän­digen Behörden, Maßnahmen zur Gewäs­ser­ver­bes­serung.

Für dieses Arbeit brauchen wir Ihre Hilfe. Dabei sind die Möglich­keiten der Unter­stützung vielfältig. Sie können Mitglied in einem unserer Vereine werden, die hessenweit tätig sind, sie können Sachspenden an uns geben oder aber auch Geld spenden. Die folgenden Punkte sollen aufzeigen, wie Sie uns und unsere Arbeit unter­stützen können. Klicken Sie hier, um mehr über die Möglich­keiten zu erfahren, wie Sie uns im Einsatz für heimische Gewässer und Auenland­schaften unter­stützen können.

Bei bestimmten Eingriffen in die Umwelt ist die Stellung­nahme eines staatlich anerkannten Natur­schutz­ver­bandes notwendig. In Hessen sind das weit über 1.000 Fälle pro Jahr. Wir arbeiten dabei mit unserem Fachteam von ausge­bil­deten Umwelt­in­ge­nieuren und Natur­schutz­be­auf­tragten eine Vielzahl an Unter­lagen durch, um für Sie heraus­zu­finden, welchen Einfluss diese Vorhaben auf Ihre Umwelt und Gewässer haben. Insbe­sondere bei Einflüssen auf Gewässer und Auenland­schaften versuchen wir, zusammen mit dem Bauherren umwelt­ge­rechte Lösungs­vor­schläge zu erarbeiten.

A couple enjoys a peaceful fishing day by a serene lake during summer.

Arten­schutz­pro­jekte

Artenschutzprojekte
Arten­schutz­pro­jekte
Die Aalbe­stände erholen sich allmählich

➡️ Projekt­be­schreibung:
Auf unsere Gewäs­ser­öko­systeme wirken zahlreiche Stres­soren und Einflüsse, welche dazu führen, dass sich die natür­liche Arten­vielfalt und Abundanz in vielen Fällen stark negativ verändert. Viele dieser negativen Einflüsse sind anthro­pogen bedingt. So zum Beispiel die Wasser­kraft und die Gewäs­ser­ver­bauung, der Nährstoff­eintrag, der Eintrag von giftigen Stoffen, die Verän­derung der Wasser­tem­pe­ratur und der physi­ka­li­schen Eigen­schaften, der Schiffs- und Boots­verkehr und seine Folgen aber auch falsche Bewirt­schaftung sowie zahlreiche weitere Einfluss­fak­toren die wir Menschen hervor­rufen. Hinzu kommen mehr oder weniger natür­liche, oft jedoch auch durch den Menschen verur­sachte Beein­flus­sungen. Dazu zählen invasive oder nicht heimische Tier- und Pflan­zen­arten, ungehin­derte Verbreitung von Präda­toren auf Grund einer nicht intakten Nahrungs­kette sowie auch Krank­heiten und Seuchen mit unter­schied­lichen Ursachen.
Anders als in einer reinen Natur­land­schaft zeigt sich unsere Kultur­land­schaft in Deutschland und Hessen daher als sehr anfällig und einer Vielzahl von akuten aber auch langfris­tigen Schad­ein­wir­kungen ausge­setzt. Ein natürlich stabiles Ökosystem Fließ­ge­wässer gibt es in dieser Form leider nicht mehr und einige wichtige Arten leiden besonders stark unter o.g. Einflüssen. Oft ist die Natur daher nicht mehr im Stande sich in überschau­barer Zeit selbst zu heilen und Bestände vor dem Aussterben zu schützen. Hier kommen spezielle Arten­schutz­pro­jekte ins Spiel, die entweder spezielle Tierarten schützen und deren Bestände stärken sollen, oder aber gezielt die Lebens­räume aufwerten, so dass die Natur resili­enter ist und sich die bedrohten Arten eigen­ständig erhalten können.

  • Ziel der Projekte:
    Mit Hilfe von Arten­schutz­pro­jekten, zum Beispiel für bedrohte Fisch­arten wie dem Maifisch oder dem Aal, verfolgt der VHF das Ziel diese Tierarten zu erhalten. Dazu werden wissen­schaft­liche Daten erhoben, ausge­wertet und genutzt, um angepasste Maßnahmen zu finden, welche zum Erhalt oder dem Wieder­aufbau dieser Fisch­be­stände dienen. Im Falle des Aals und des Maifi­sches zeigen Besatz­pro­jekte bereits erste Erfolge.
  • Aber auch ehemalig weit verbreitete Arten der kleineren Fließ­ge­wässer wie die Äsche und mittler­weile auch die Bachfo­relle sind bedroht und werden immer seltener. Mit Hilfe eines Projekt­ge­wässers und langjäh­rigen Monito­rings werden Daten erhoben und für die Entwicklung sinnvoller Schutz- oder Besatz­kon­zepte verwendet. So wird in Bezug auf die Bachfo­relle statt eines Besatzes mit adulten Tieren die Methode der Brutboxen unter Beachtung der wissen­schaft­lichen Erkennt­nisse rund um die Genetik und teils regionale Anpassung der Fische angewandt.
  • 📋 Kurzfazit aus Sicht des VHF:
    Viele der Arten­schutz­pro­jekte zeigen bereits erste Erfolge. So konnten erste Nachweise aufstei­gender Maifisch im Rhein erbracht werden. Auch die Aalbe­stände scheinen sich langsam und regional etwas zu erholen, wenngleich die Anstren­gungen dafür immens sind.
    Auch wenn man ausge­storbene oder nahezu ausge­storbene Fisch­arten auf einem niedrigen Bestands­niveau erhalten kann, reicht es jedoch in vielen Fällen nicht aus alleinig auf Besatz­maß­nahmen zu setzen. Dies hat zwei Gründe. Erstens wird es immer schwie­riger genetisch oder regional passende Besatz­fische zu finden, da deren Zucht oft schwierig oder im Fall des Aals derzeit noch unmöglich ist. Zweitens gibt es für eine erfolg­reiche Wieder­be­siedlung oder Bestands­si­cherung gewisse Schlüs­sel­fak­toren die erfüllt sein müssen. In den meisten Fällen ist dies die struk­tu­relle Eignung der Gewässer und vor allem die Durch­wan­der­barkeit, also der Rückbau von Querbau­werken und Wasser­kraft­an­lagen bzw. funktio­nie­rende Fisch­wan­der­hilfen.

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:
Der VHF übernimmt innerhalb der Schutz­pro­jekte neben einer beratenden Funktion auch eine ausfüh­rende sowie monetäre Rolle und die damit einher­ge­hende Verant­wortung für langfristige Projekte. Er ist Koope­ra­ti­ons­partner für Landes­be­hörden und Landes­ver­wal­tungen anderer Bundes­länder. Zugleich übernimmt der VHF eine wichtige Rolle in der Öffent­lich­keits­arbeit für Gewäs­ser­schutz­pro­jekte.
Nicht zuletzt gewinnt der VHF wissen­schaft­liche Erkennt­nisse aus den Projekten und übernimmt die Wissens­ver­mittlung an die Angel­vereine, die diese Infor­ma­tionen für eine gute Gewäs­ser­pflege und Hege der Fisch­be­stände einsetzen können.

Porträt und Proble­matik des Kormoran

  • Ordnung: Suliformes (Ruder­füßer)
  • Familie: Phalacro­co­ra­cidae (Kormorane)
  • Art: Phalacro­corax carbo
  • Unter­arten in Europa:
    • P. c. carbo (Atlan­ti­scher Kormoran)
    • P. c. sinensis (Binnenland-Kormoran, in Mittel­europa verbreitet)
  • Größe: 80–100 cm Körper­länge
  • Flügel­spann­weite: 130–160 cm
  • Gewicht: 2–3,5 kg
  • Gefieder: Meist tiefschwarz, mit metal­lisch grünlichem oder bläulichem Schimmer; Jungvögel mit braunem Brust- und Bauch­be­reich.
  • Beson­der­heiten: Im Pracht­kleid (Brutzeit) weiße Flecken am Kopf und Oberschenkel.
  • Schnabel: Lang, kräftig, am Ende haken­förmig gebogen, gelblich-grau.
  • Vorkommen: Weltweit verbreitet, in Europa besonders an Küsten, Flüssen, Seen und Stauseen.
  • Lebensraum: Flache Küsten­ge­wässer, große Binnen­ge­wässer und Flüsse mit reichem Fisch­be­stand.
  • In Deutschland sowohl an der Küste (Nord- und Ostsee) als auch im Binnenland weit verbreitet.
  • Nahrung: Fast ausschließlich Fische, meist zwischen 5 und 25 cm Länge; jagt tauchend (in der Regel bis 10 m tief, häufig auch tiefer).
  • Jagdtechnik: Nutzt kräftige Schwimm­be­we­gungen der Beine, um unter Wasser zu manövrieren.
  • Sozial­ver­halten: Bildet oft große Kolonien, auch beim Jagen häufig in Gruppen.
  • Brutzeit: Ab März/April.
  • Nest: Aus Ästen, Schilf und Wasser­pflanzen, oft in Bäumen oder auf Inseln.
  • Gelege: 3–5 Eier, bläulich
  • Brutdauer: Etwa 23–28 Tage.
  • Jungvögel: Flügge nach 7–8 Wochen.
  • Kormorane können in großen Kolonien auftreten und lokal bzw regional Fisch­be­stände extrem stark dezimieren, was teils zu Konflikten mit dem Gewässer- und Fisch­ar­ten­schutz sowie folglich der Angel­fi­scherei führt. Schutz- und Wieder­an­sied­lungs­pro­jekte seltener oder im Bestand rückläu­figer Fisch­arten werden gefährdet und dafür notwendige finan­zielle Mittel reichen nicht länger aus. Auch die Zieler­rei­chung der EG-Wasser­rah­men­richt­linie kann durch zu starke Einflüsse des Kormorans gefährdet werden. Zusätzlich zum ökolo­gi­schen Schaden entstehen für Fisch­züchter und Angel­vereine immense wirtschaft­liche Schäden.
  • Trotz seiner mittler­weile wieder großen Bestands­dichte und Verbreitung ist der Kormoran in der EU durch die Vogel­schutz­richt­linie geschützt. Die Bejagung oder Vergrämung ist entspre­chend nur mit Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen und damit einher­ge­henden großen bürokra­ti­schen Hürden möglich.
    • Dies führt zu immer stärker werdenden gewäs­ser­öko­lo­gi­schen Problemen innerhalb der Biozönose unserer heimi­schen Gewässer und kann im schlimmsten Fall zu einem lokalen Ausfall heimi­scher Fisch­be­stände führen.
    • Unbestritten sind auch die erheb­lichen ökono­mi­schen Verluste in der Fisch­zucht und Aquakultur, die teilweise existenz­ge­fährdend sind und sich damit in direkter Weise auf die lokale Vermarktung von Fischen auswirken. Einzelne Betriebe haben deshalb bereits aufge­geben. Auch die großen Fisch­ver­luste aus den von Angel­ver­einen bewirt­schaf­teten Still- und Fließ­ge­wässern haben eine erheb­liche sozio­öko­no­mische Dimension, welche sich teilweise direkt auf den monetären Wert der Fische­rei­rechte auswirkt.
    • Sicherlich kann man dem Kormoran nicht die alleinige Schuld an den Problemen unserer Gewäs­ser­öko­systeme geben. Diesbe­züglich spielen auch die Verbauung, Stoff­ein­träge, Schiffs­verkehr und viele weitere Aspekte eine Rolle. Dennoch stellt der Kormoran insbe­sondere bei bereits geschä­digten Biozö­nosen und auch bei intakten Gewässern mit ökolo­gisch wertvollen Fisch­be­ständen ein immer größer werdendes Problem dar.
  • In Zahlen:
    Die Dimen­sionen des Problems verdeut­lichen die im Sommer 2024 kommu­ni­zierten Zahlen der Staat­lichen Vogel­schutz­warte im HLNUG:
  • 450 Brutpaare (1 BP = 2 Eltern­tiere, 1 unreifer Vogel vom Vorjahr, 2 Jungvögel aus dem laufenden Jahr = 5 Exemplare) = 2.250 Vögel ganzjährig
  • als Winter­mittel des Überwin­te­rungs­be­standes 3.000 Vögel (der ornitho­lo­gische „Winter” geht von September bis April).
  • Der durch­schnitt­liche Nahrungs­bedarf liegt bei 0,5 kg pro Vogel und Tag.
  • Allein für den Brutbe­stand sind das 1,125 to/Tag, was rund 410 Tonnen Fisch­bio­masse im Jahr entspricht.
  • Hinzu kommt noch der Überwin­te­rungs­be­stand, welcher stark wetter­ab­hängig variiert und daher nur schwer zu prognos­ti­zieren ist.

Angesichts der stark negativen Einflüsse und der mittler­weile enormen Bestands­größe der Kormorane, ist ein sinnvolles Kormoran- bzw. Bestands­ma­nagement eine wichtige Stell­schraube für den Schutz unserer Gewäs­ser­öko­systeme und damit für den Erhalt der Lebens­andern unserer Landschaft.
Für uns am gravie­rendsten sind die verhee­renden Auswir­kungen auf die Biodi­ver­sität, besonders in und um die Fließ­ge­wässer. Die haupt­sächlich betrof­fenen Arten sind Äsche, Barbe, Nase und alle anderen Fisch­arten, die, zumindest im Winter­lager, zur Schwarm­bildung und/oder zum Aufenthalt im Freiwasser neigen und damit insbe­sondere für große Kolonien des Kormorans eine leichte Beute darstellen.
Der Kormoran unter­scheidet aber nicht zwischen den vorge­nannten gefähr­deten und anderen Arten: Er ist ein Nahrungs­op­por­tunist und nutzt auch alle anderen Fisch­arten, auch in Still­ge­wässern.
Eine gravie­rende Folge­er­scheinung der Dezimierung der ehemals massenhaft vorhan­denen Fließ­was­ser­arten wie Barbe, Nase und Döbel, liegt in der Gefährdung der Zieler­rei­chung der Güteziele der Wasser-Rahmen­richt­linie (WRRL): Es werden durch den Rückgang der Fließ­was­ser­arten nicht nur die Ziele der Quali­täts­kom­po­nente „Fische“ verfehlt, sondern auch die der Quali­täts­kom­po­nenten „Makro­zoo­benthos“ und „Struk­turgüte“.
Paradox? Nein: Die ehemals massenhaft vorhan­denen Arten sind obligat (Nase) oder fakul­tativ (Barbe, Döbel) Herbivore. Das heißt sie weiden in großem Umfang den Algen­belag vom Substrat ab. Dadurch wird der Gewäs­ser­grund regel­recht abgeweidet („geputzt“), was den notwen­digen Austausch zwischen dem Wasser­körper und dem Lücken­system, in dem sich das Makro­zoo­benthos und die Fisch­larven überwiegend aufhalten, gewähr­leistet.
Wenn sich diese „Weide­tä­tigkeit“ reduziert oder ausfällt, verstopft die Grenze zwischen der fließenden Welle und dem Lücken­system mit Algen und Biofouling. Die Folge: Das Substrat kolma­tiert (verbackt). Der wichtige Lebensraum des Inters­ti­tials (Lücken­system) fällt so weitgehend aus in seiner Funktion als Laich­platz, Larval­le­bensraum und Habitat vieler Arten des Makro­zoo­benthos.
Unsere Gewässer stellen nicht nur eine der wichtigsten ökolo­gi­schen Grund­lagen für zahlreiche Tier und Pflan­zen­arten der Gewässer selbst, sondern auch für jene der Landle­bens­räume sowie der Insekten und Vogelwelt dar.
Ein Bestands­ma­nagement des Kormorans dient also nicht nur den Gewässern, sondern auch den damit in Verbindung stehenden anderen Tier und Pflan­zen­arten.

Zu einem solchen Bestands­ma­nagement zählt in jedem Fall die gezielte Entnahme von Kormo­ranen im Bereich von sensiblen Fließ­was­ser­öko­sys­temen und beim Vorkommen geschützter und gewäs­ser­spe­zi­fisch im Bestand bedrohter Fisch­arten auch in Stehge­wässern.
Uns geht es nicht darum, den Kormoran so intensiv zu bejagen, dass dieser ebenfalls in seinem Bestand bedroht ist: Wir fordern von der Politik ein landes­über­grei­fendes syste­ma­ti­sches Kormo­ran­ma­nagement sowie einen modernen, ökosys­tem­über­grei­fenden Natur­schutz. Dieser betrachtet, anders als ein antiquierter Einzel­ar­ten­schutz, auch die ökolo­gi­schen Bezie­hungen der Arten und Ökosysteme unter­ein­ander sowie auch sozio­öko­no­mische Aspekte.

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Kormoran (Phalacro­corax carbo)
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Die Modau — eine spannende Dokumen­tation

Wir begeben uns auf eine eindrucks­volle Reise entlang der Modau – von ihrem Ursprung im Odenwald bis zu ihrer Mündung in den Rhein.
Das Video zeigt die landschaft­liche Schönheit, die ökolo­gische Bedeutung und die vielfäl­tigen Lebens­räume entlang des Flusses.

Besonders im Fokus steht die wichtige Rolle der Angler im aktiven Natur­schutz. Gewäs­ser­pflege, Arten­vielfalt, nachhaltige Bestandshege und regel­mäßige Kontrollen tragen maßgeblich zum Erhalt eines gesunden Ökosystems bei.
Ein beson­derer Hinweis gilt der engagierten Arbeit unserer Gewäs­ser­warte. Mit großem Fachwissen und ehren­amt­lichem Einsatz kümmern sie sich um Pflege, Monitoring und Schutz der Gewässer – oft im Hinter­grund, aber von unschätz­barem Wert für Natur und Gemein­schaft.

Diese Dokumen­tation macht deutlich: Angler übernehmen Verant­wortung – für die Natur, für kommende Genera­tionen und für lebendige Gewässer.

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Mehr Infor­ma­tionen

Ein Porträt der Modau

Mündung der Modau in den Altrhein Kühkopf Foto: K. Schwebel
Mündung der Modau in den Altrhein Kühkopf
Foto: K. Schwebel

Nach mehr als einem Jahr der Uferwan­de­rungen und zwei Jahren der Recherchen zu Flüssen ist am 29.01.2020 ein großes multi­me­diales Porträt der Modau beim Darmstädter Echo online gegangen. Es hat fünf Kapitel und ist in dieser Weise sicher ein seltenes, umfas­sendes journa­lis­ti­sches Werk zu einem einzigen Fluss – einem kleinen, darum ging es uns besonders. Denn diese gehen vergessen, sind aber stark von der EU-Wasser­rahmen-Richt­linie betroffen, die wie der Klima­wandel mit seinen lokalen Folgen oft ein Bezugs­punkt der Reportage ist.

Vor allem aber fängt der Beitrag fotogra­fisch sowie mit Filmen und Texten die Geschichten der Menschen am Fluss ein, seien es Mühlen­be­sitzer, Heimat­for­scher, Biologen, Natur­schützer, Angler, Verwal­tungs­beamte, Klärwerker, Anwohner oder Restau­rant­chefs. Unten steht der Teaser; viel Spaß beim Lesen und nochmal vielen Dank an die Online­jour­na­lismus-Studie­renden der Hochschule Darmstatdt, die zum Stück beigetragen haben:

Vergessene Schönheit
Die Modau, einst Lebensader der Region, führt ein verstecktes Dasein. Dabei blüht entlang ihres Laufes das Leben, gibt es Menschen, die sich ganz auf den Fluss einlassen. Ein Recher­cheteam ist der Modau deshalb ein Jahr lang gefolgt – für ein multi­me­diales, persön­liches Fluss­porträt voller Bilder, Geschichten und Fakten rund um Südhessens verkannten Wasser­schatz.


Eine Reportage von einem Journa­lis­tenteam der Hochschule Darmstadt in Zusam­men­arbeit mit dem Darmstädter Echo:

LINK: Ein Porträt der Modau

LiLa Living Lahn

➡️ Projekt­be­schreibung:

  • Förderung & Laufzeit: Das Projekt startete bereits am 1. Dezember 2015 und wird über das EU-Umwelt­för­der­pro­gramm LIFE finan­ziert.
  • Ziele: Hauptziel ist die ökolo­gische Aufwertung der Lahn unter gleich­zei­tiger Förderung der Lebens­qua­lität am Fluss – insbe­sondere durch die Entwicklung eines integrierten Gesamt­plans („Lahnkonzept“), der natur­schutz­fach­liche Anfor­de­rungen, Schiff­fahrt, Hochwas­ser­schutz, Touris­mus­per­spek­tiven und weitere Nutzungen mitein­ander in Einklang bringt.
  • Maßnahmen: Rund 50 Einzel­maß­nahmen sollen umgesetzt werden – darunter Renatu­rie­rungs­ar­beiten, Sediment­ma­nagement, Wieder­her­stellung der linearen Durch­gän­gigkeit, Auenwie­der­her­stellung und Förder­pro­jekte für nachhaltige Freizeit- und Touris­mus­nutzung.
  • Pilot­pro­jekt­cha­rakter: LiLa gilt als großes, integriertes LIFE-Vorhaben, das komplexe Nutzungs­kon­flikte auf bundes­län­der­über­grei­fender Ebene adres­siert. Diese hohen und unter­schied­lichsten Anfor­de­rungen bedürfen ein großes Maß an Vorplanung, Kommu­ni­kation und Verhand­lungen anhand derer und anhand der ökolo­gi­schen Ziele es dann zur Priori­sierung und Maßnah­men­ab­leitung kommt.
  • Dialog­ori­en­tierung: Öffent­lich­keits­arbeit erfolgt durch Dialog­formate wie Runden Tische und Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen – etwa im Lahn-Fenster in Gießen – um Bevöl­kerung und Inter­es­sen­gruppen aktiv einzu­binden.
Sitzung des Berater­gre­miums am 03.07.2025

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:

  • Der VHF ist Mitglied im Berater­gremium und setzt sich dort beratend sowie auch mittels juris­ti­scher Fachkom­petenz insbe­sondere für die lineare Durch­gän­gigkeit der Lahn ein.
  • Zusam­men­setzung des Gremiums: Das Berater­gremium setzt sich aus Vertre­te­rinnen und Vertretern zahlreicher Inter­es­sen­gruppen zusammen – darunter Natur­schutz, Angel­fi­scherei, Landwirt­schaft, Wasser­wirt­schaft, motori­sierte und muskel­be­triebene Schiff­fahrt, Naherholung, Tourismus – sowie kommunale Vertreter und zwei Bürger­bot­schafter.
  • Funktion: Im Jahr 2021 wurde das Gremium in die Erstellung des Zielsystems für das Lahnkonzept einge­bunden. Es erhielt den Entwurf, hatte Gelegenheit, Stellung­nahmen einzu­reichen, und beein­flusste so die Überar­beitung des Zielsystems maßgeblich. Insbe­sondere spielte auch die Einbringung juris­ti­scher Vorgaben hinsichtlich des Gewäs­ser­schutzes eine wichtige Rolle in der Priori­sierung innerhalb des Zielsystems.
  • Ziele & Dialog: Durch die breite Betei­ligung sollen Konflikt­felder früh identi­fi­ziert und Kompro­miss­lö­sungen erarbeitet werden – im Sinne eines trans­pa­renten, inklu­siven Plans, der von möglichst vielen Akteuren mitge­tragen wird.

Evalu­ierung Mindest­wasser

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Beispiel­hafte Wasser­kraft­nutzung

➡️ Projekt­be­schreibung:

  • Am 13. Februar 2023 wurde vonseiten des Hessi­schen Umwelt­mi­nis­te­riums ein überar­bei­teter Mindest­was­ser­erlass gemeinsam mit einer novel­lierten Förder­richt­linie zur Gewäs­ser­ent­wicklung und zum Hochwas­ser­schutz veröf­fent­licht
  • Ziel des Erlasses: Sicher­stellung einer ökolo­gisch ausrei­chenden Mindest­was­ser­führung in hessi­schen Gewässern – insbe­sondere zum Schutz von Lebens­räumen, Aquakultur, Fisch­treppen, Umgehungs­ge­wässern und wandernden Arten wie Barbe, Nase, Lachs, Maifisch oder Aal uvw..
  • Abfluss­auf­teilung gegen Trocken­fallen: Der Erlass beinhaltet Regelungen zur Abfluss­ver­teilung, um zu verhindern, dass bei Niedrig­wasser die Fließ­ge­wässer auf Grund der Wasser­ent­nahme vollständig austrocknen.
  • Der Erlass ersetzt die Fassung von 2018 und wurde im Rahmen einer Evalu­ierung mit verschie­denen Akteuren ausge­ar­beitet – darunter das Wirtschafts­mi­nis­terium, das Hessische Landesamt für Natur­schutz, Umwelt und Geologie, Fischerei- und Wasser­be­hörden sowie Umwelt- und Natur­schutz­ver­bände.

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:

  • Der VHF war für die Zeit der Erstellung des Erlasses Mitglied im Evalu­ie­rungs­gremium und hat sich innerhalb des Gremiums maßgeblich mit den ökolo­gi­schen, recht­lichen und sozio­öko­no­mi­schen Aspekten der Wasser­ent­nahmen beschäftigt.
  • Ziel des VHF war es eine gewässer- und fisch­ver­träg­liche Regelung zu finden, welche den Zielen der Wasser­rah­men­richt­linie (WRRL) und auch den grund­sätz­lichen ökolo­gi­schen Anfor­de­rungen an die Wasser­menge seitens der Fließ­ge­wässer gerecht wird.

Kurzfazit aus Sicht des VHF:
Der aktuelle Mindest­was­ser­erlass in Hessen (Februar 2023) versucht einen pragma­ti­schen, ökolo­gisch orien­tierten Rahmen für die Herstellung von Mindest­ab­flüssen. Die wissen­schaft­lichen Daten liegen umfassend vor und zeigen die fatalen Folgen der derzei­tigen Wasser­kraft­nutzung auf unsere Gewäs­ser­öko­systeme.

Auch die wirtschaft­lichen Zahlen belegen in Relation zur gesamten Energie­er­zeugung mittels erneu­er­barer Energien, dass die Wasser­kraft und insbe­sondere kleine Wasser­kraft­an­lagen in Anbetracht der durch diese entste­henden Umwelt­schäden nahezu unbedeutend für die Energie­er­zeugung sind: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/nutzung-der-wasserkraft#%C3%B6kologie

Dennoch gibt es insbe­sondere durch die Regelungen des am Donnerstag, 7. Juli 2022 verab­schie­deten sogenannten „Oster­pa­ketes zum Ausbau der erneu­er­baren Energien und zur Änderung des Bundes­na­tur­schutz­ge­setzes“ weiterhin erheb­liche Mängel in Bezug auf die zu beach­tenden ökolo­gi­schen Aspekte und die Wieder­her­stellung der Durch­gän­gigkeit der Fließ­ge­wässer.

Ebenso fehlt weiterhin eine diffe­ren­zierte Betrachtung zwischen der Ableitung und anschlie­ßenden Wieder­ein­leitung von Wasser zu Zwecken der Fisch­zucht und der Nutzung eines Gewässers zum Zwecke der Wasser­kraft. Angesichts der deutlichen Unter­schiede hinsichtlich der Auswirkung auf die Gewäs­ser­systeme gilt es diesbe­züglich den Erlass anzupassen.

Es ist für die Zieler­rei­chung der WRRL also unabdingbar, dass der derzeitige Erlass nochmals überar­beitet wird und die ökolo­gi­schen Aspekte über die kaum vorhan­denen ökono­mi­schen Aspekte gestellt werden.

Dialog­forum Spuren­stoffe

➡️ Projekt­be­schreibung:
Das Dialog­forum „Spuren­stoffe im Hessi­schen Ried“ wurde 2021 im Rahmen der „Spuren­stoff­stra­tegie Hessi­sches Ried“ einge­richtet und dient als zentrales Instrument zur Verbes­serung der Gewäs­ser­qua­lität und zum Schutz der Grund­was­ser­si­tuation in dieser bedeu­tenden Trink­was­ser­region.

  • Ziele und Bedeutung:
  • Schutz von Trink­was­ser­res­sourcen: Das Hessische Ried ist entscheidend für die Trink­was­ser­ver­sorgung der Rhein-Main-Region (über 50 %). Da das Grund­wasser und unsere Gewässer im Austausch stehen, gilt es nicht nur das Grund­wasser als solches zu schützen, sondern auch mit gezielten Maßnahmen unsere Gewässer sauber zu halten. Denn auch diese leiden unter einer hohen Belastung durch zahlreiche Spuren­stoffe.
  • Reduktion von Spuren­stoffen wie Arznei­mit­tel­rück­ständen, Haushalts- und Indus­trie­che­mi­kalien sowie Pflan­zen­schutz­mitteln – durch Maßnahmen an der Quelle und im Anwen­dungs­kontext.
  • Abwas­ser­technik verbessern – z. B. Aufbau einer vierten Reini­gungs­stufe zur Spuren­stof­fe­li­mi­nation in Kläran­lagen, etwa in Kommunen wie Darmstadt, Büttelborn oder Mörfelden-Walldorf.
  • Arbeits­weise und Phasen
  • ➡️ Erste Phase (2021–März 2023):
    • Rund 30 Akteure aus Verbänden, Industrie, Kommunen, Umwelt- und Gesund­heits­sektor arbei­teten in mehreren Arbeits­gruppen.
    • Ergebnis: 22 umset­zungs­reife Maßnah­men­steck­briefe für verschiedene Handlungs­felder – vom Medika­men­ten­umgang über Pflan­zen­schutz bis zu Bildungs­maß­nahmen.
  • ➡️ Zweite Phase (Februar 2023–September 2026):
    • Ziel: Umsetzung der Maßnahmen in Projekt- und Modell­kom­munen.
    • Die bisher erarbeitete Strategie wird nun in die Praxis überführt – mit Projekt­gruppen, Sensi­bi­li­sie­rungs­kam­pagnen und möglichst vielen Mitwir­kenden.
  • Betei­ligte Akteure
    Das Forum arbeitet über ein breit angelegtes Stake­holder-Netzwerk:
    • Verwaltung, Politik und Behörden
      (z. B. Minis­terien, kommunale Wasser­be­hörden)
    • Wirtschaft und Industrie, u. a. Pharma, Klärtechnik
    • Landwirt­schaft, Verbrau­cher­schutz und Umwelt­ver­bände
    • Forschungs­ein­rich­tungen wie Fraun­hofer ISI (auftrag­ge­bende Insti­tuts­seite)
    • Bürger, Modell­kom­munen
      (z. B. Darmstadt, Mörfelden-Walldorf, weitere in Planung)
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Schutz von Trink­was­ser­res­sourcen durch das Hessische Ried

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:
Der VHF beteiligt sich im Rahmen des Forums als Stake­holder und nimmt seine Aufgaben als Inter­essens- und Natur­schutz­verband wahr. Er berät innerhalb des Forums zu grund­le­genden Themen der Gewäs­ser­öko­logie, als auch speziell zur Eintrags­pro­ble­matik von Nährstoffen und Pesti­ziden. Insbe­sondere setzt sich der VHF für den Ausbau der Kläran­lagen im Rahmen weiterer Reini­gungs­stufen für den Abbau von Medika­men­ten­rück­ständen, Pesti­ziden und deren Metabolite ein.


Kurzfazit aus Sicht des VHF:
Das Dialog­forum „Spuren­stoffe im Hessi­schen Ried“ stellt ein praxis­ori­en­tiertes Koope­ra­ti­ons­format dar: Es bündelt Exper­ten­wissen, Stake­hol­der­be­tei­ligung und kommu­nales Engagement, um die Gewässer- und Grund­was­ser­schutz­qua­lität in einer besonders sensiblen Region nachhaltig zu verbessern.
Besonders hoch anzurechnen ist das Ziel sich innerhalb des Forums auf konkrete Maßnahmen- und Umset­zungs­pläne zu einigen, so dass es sich nicht um einen typischen theore­ti­schen Arbeits­kreis, sondern um eine praxisnahe Arbeits­gruppe mit konkreten Zielstel­lungen handelt.

Problem­ka­taster und Melde­system Niedrig­wasser

Problem­ka­taster und Melde­system Niedrig­wasser
Discover the tranquility of a forest stream winding through lush greenery and rocky landscape.

➡️ Projekt­be­schreibung:
Das sich wandelnde Klima und die dadurch auftre­tenden Extrem­wet­ter­er­eig­nisse sind an unseren Gewässern nicht zu übersehen. Insbe­sondere in den Sommer­mo­naten und beim Auftreten langer Hitze­pe­rioden sind unsere Fließ­ge­wässer von Wasser­mangel betroffen. Teilweise trocknen unsere Gewässer nahezu vollständig aus.

  • Ziel des Melde­systems:
  • Als Natur­schutz und Inter­es­sens­verband mit den Schwer­punkten des Gewäs­ser­schutzes und der Angel­fi­scherei wirken sich die Trockenheit und Hitze enorm auf unser Themen­schwer­gebiet, die Gewässer, aus. Auch unsere Mitglieds­vereine sind als Pächter oder Eigen­tümer davon betroffen. Trocknet ein Fließ­ge­wässer aus, so geht nicht nur das Wasser, sondern auch der Lebensraum für viele Tier- und Pflan­zen­arten verloren. Mit dem Lebensraum sterben auch die Gewäs­ser­le­be­wesen, welche oft nicht in der Lage sind, dem Wasser­mangel zu entkommen. Gleiches gilt auch für kleine Still­ge­wässer.
  • Wird durch Angel­vereine, Angler oder auch Spazier­gänger bemerkt, dass ein Gewässer droht auszu­trocknen, kann man jedoch recht­zeitig eingreifen und viele der Tiere retten und umsetzen. Um dies zu koordi­nieren und die betrof­fenen Vereine, Behörden und Gemeinden zu infor­mieren hat der VHF ein Melde­system entwi­ckelt, welches recht­zeitig vor Trocken­zeiten abrufbar ist und bei dem Meldungen mittels GPS-Koordinate, Fotos und Beschrei­bungen abgegeben werden können.

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:
Der VHF ist sowohl Natur­schutz­verband als auch Dienst­leister für seine Mitglieder. In Wahrnehmung beider Funktionen hat er die Aufgabe unsere Gewässer als wertvolles Biotop und als Grundlage für die Angel­fi­scherei zu schützen. Trocknen Gewässer aus, so sind diese oft mehrere Jahre, teilweise Jahrzehnte biolo­gisch degra­diert und in Ihrer ökolo­gi­schen Funktion und der Ökosys­tem­leistung einge­schränkt. Insbe­sondere in Oberläufen bzw. Oberen Forel­len­re­gionen dauert eine Wieder­be­siedlung durch Fische, Krebse und Muscheln oft sehr lange, da die Tiere nach der Austrocknung des Gewässers ausschließlich aus unterhalb liegenden Gewäs­ser­re­gionen einwandern können. Oft fehlt das passende Arten­spektrum jedoch komplett, was eine natür­liche Wieder­be­siedlung erschwert. Bringt man ausrei­chend Gewäs­ser­le­be­wesen recht­zeitig in Sicherheit, so rettet man nicht nur die Tiere vor dem Tod, sondern kann auch dafür sorgen, dass diese anschließend wieder in das vormals ausge­trocknete Gewässer einge­bracht werden. Auf diese Weise kann man bei Sicher­stellung ausrei­chender Nahrungs­ver­füg­barkeit die Wieder­be­siedlung deutlich beschleu­nigen und zugleich die ökolo­gi­schen Funktionen der Gewässer schneller wieder­her­stellen.

Umwelt­pla­nungen und Betei­li­gungs­vor­haben

➡️ Projekt­be­schreibung:
Als anerkannter Natur­schutz­verband hat der Verband Hessi­scher Fischer e.V. nach § 63 des Bundes­na­tur­schutz­ge­setzes (BNatSchG) ein Mitwir­kungs­recht bei bestimmten Verfahren und Entschei­dungen im Bereich des Natur­schutzes und der Landschafts­pflege. Der VHF wird folglich bei Baupla­nungen, Natur­schutz­flä­chen­aus­wei­sungen, Entwick­lungs­plänen und vielen weiteren Verfahren einge­bunden.
Darüber hinaus bietet der VHF auf Anfrage seiner Mitglieds­vereine auch die vorbe­rei­tende Planung, Beratung und Begleitung bei Projekten im Bereich der Angel­fi­scherei und des Gewäs­ser­schutzes an.

  • Ziel der Beteiligung/Umweltplanungen:
    Der Gesetz­geber sieht in der Betei­ligung von Natur­schutz­ver­bänden die Möglichkeit zum einen entspre­chende Fachex­per­tisen einzu­holen, zum anderen aber auch die Möglichkeit Bürger im Rahmen von Vereinen sowie spezielle Inter­es­sens­gruppen einzu­binden. Dies soll für eine größere Toleranz und Akzeptanz in der Bevöl­kerung sorgen.
  • Um Mitglieder bestmöglich mit entspre­chender Fachex­pertise bei Projekten zu unter­stützen und die notwen­digen Kontakte zu den zustän­digen Behörden und Insti­tu­tionen herzu­stellen, bietet der VHF umfas­sende Beratungs- und Unter­stüt­zungs­tä­tig­keiten an. Damit unter­stützt der VHF sowohl beim gesetz­lichen Hege- und Pflege­auftrag, als auch bei indivi­du­ellen Projekten, die sich positiv auf die Angel­fi­scherei und den Gewäs­ser­schutz auswirken. Die unter­stützten Maßnahmen erstrecken sich von Renatu­rie­rungs- und Revita­li­sie­rungs­pla­nungen für Gewässer, über den Bau und Sanierung von Angel­ge­wässern, bis hin zur Anlage von Boots­stegen oder Angel­plätzen für Menschen mit Behin­de­rungen.
Umwelt­pla­nungen und Betei­li­gungs­vor­haben

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:
Der VHF ist Natur­schutz­verband und Dienst­leister für seine Mitglieder. Mit den Betei­li­gungen nach § 63 BNatSchG kommt der Verband sowohl seiner natur­schutz­fach­lichen, aber auch sozialen Verant­wortung in der Gesell­schaft und gegenüber seiner Mitglieder nach. Unsere Mitglieder profi­tieren darüber hinaus von der Erfahrung und planungs­fach­lichen Kompetenz des Verbandes.
Zugleich profi­tieren unsere Mitglieds­vereine nach einer erfolg­reichen Umsetzung von den damit einher­ge­henden angel­fi­sche­rei­lichen Vorteilen und der möglichen Aufwertung des Gewäs­ser­öko­systems.

Begleitung von Schul­pro­jekten / Umwelt­bil­dungs­pro­jekte

Begleitung von Schulprojekten / Umweltbildungsprojekte

➡️ Projekt­be­schreibung:
Das möglichst umfas­sende Verständnis über unsere Umwelt, unsere Gewässer, deren Bewohner und ökolo­gische Bezie­hungen ist die Grundlage für deren zukünf­tigen, realitäts- und praxis­nahen Schutz. Insbe­sondere in der heutigen Zeit, in der für viele Kinder und Jugend­liche aber auch Erwachsene die Berüh­rungs­punkte mit der Natur immer weniger werden, ist es wichtig attraktive Angebote für Schulen aber auch alle anderen Inter­es­sierten anzubieten. Themen­schwer­punkte innerhalb der Umwelt­bildung sind unsere Gewässer, die Auen, deren Tier- und Pflan­zenwelt sowie auch die Bezie­hungen zwischen den Arten und Lebens­räumen. Wir legen dabei einen großen Wert auf eine praktische und spannende Wissens­ver­mittlung.

  • Ziel der Projekte:
    Die Vermittlung prakti­schen Wissens im Umgang mit der Natur und ihren Bewohnern ist essen­ziell für deren Verständnis. Kennt man die Tiere und deren Eigen­schaften, versteht man auch wie wichtig ein intaktes Ökosystem ist. Versteht man dies nicht, so endet der Natur­schutz leider oftmals an der Gewäs­ser­ober­fläche. Zugleich versteht man mittels der Kennt­nisse über den Lebensraum Gewässer welche negativen Beein­flus­sungen statt­finden und wie sich diese auswirken. Darauf aufbauend lässt sich ein Verständnis sowohl für die Rolle der Natur, für das mensch­liche Handeln innerhalb der Kultur­land­schaft, aber auch innerhalb des Gewäs­ser­schutzes und der Angel­fi­scherei ableiten.

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:
Für den Verband Hessi­scher Fischer e.V. ist es wichtig praxisnah und aktiv spannende Projekttage oder auch ganzheit­liche Konzepte anzubieten, die speziell auf den jewei­ligen Bedarf, das Alter und die Perso­nen­gruppe angepasst sind. Denn Kennt­nisse über und das Interesse an Gewäs­ser­öko­sys­temen sorgen dafür, dass unsere Lebens­adern der Landschaft auch in Zukunft geschützt werden und sich mehr Personen im Gewässer- und Fisch­schutz engagieren.

Gewässer- und Fisch­führer App

➡️ Projekt­be­schreibung:
Im Zuge der immer stärker werdenden Digita­li­sierung innerhalb der Bevöl­kerung sowie der heutigen techni­schen Voraus­set­zungen ist es wichtig moderne Möglich­keiten zu nutzen und Prozesse zu verein­fachen. Egal ob zur Wissens- bzw. Infor­ma­ti­ons­ver­mittlung oder für Citizen-Science Projekte.

  • Ziel der Projekte:
    Mit der der Fisch­führer App und deren fortlau­fenden Weiter­ent­wicklung (Entwickler: Robin Schäfer) bieten wir eine Möglichkeit für Angler und Natur­in­ter­es­sierte unsere heimische Fisch­fauna kennen und verstehen zu lernen. Egal ob mit kurzen Infor­ma­tionen zum gesehenen oder gefan­genen Fisch, oder fundierten wissen­schaft­liche Beschrei­bungen rund um die betref­fende Art. Der Fisch­führer eignet sich sowohl zum Lernen als auch beim Angeln um wichtige Infor­ma­tionen zur Art, deren Schonzeit, Entnah­memaß, Schutz­status und vielen weiteren Fakten abzurufen.
  • Die Gewässer App soll nach Fertig­stellung als Plattform für Infor­ma­ti­ons­wei­tergabe und Citizen-Science dienen. Hier kann man alle wichtigen Beobach­tungen mittels GPS-Koordi­naten und Fotos eintragen und anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Somit kann auf Gewäs­ser­pro­bleme wie Einlei­tungen, Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gungen, Schäden durch Präda­toren, aber auch positive Dinge wie Beobach­tungen von Fisch­arten, Laich­gruben, Wasser­tieren hinge­wiesen werden. Das Ziel ist der Aufbau einer Datenbank mit entspre­chenden Umwelt­in­for­ma­tionen rund um unsere Gewäs­ser­systeme und deren Einflüsse. Diese Daten­grundlage kann dann in Kombi­nation mit behörd­lichen Daten­er­fas­sungen für die Koordi­nation von Schutz- und Renatu­rie­rungs­pro­jekten oder auch die Weiter­ver­mittlung von Gewäs­ser­pro­blemen dienen.
Gewässer- und Fischführer App
Gewässer- und Fisch­führer App

💡 Rolle des Verband Hessi­scher Fischer e.V.:
Der VHF sieht sich als Vermittler für Infor­ma­tionen zwischen den hessi­schen Anglern, Vereinen, Behörden, Verpächtern sowie auch der Öffent­lichkeit. Zu dieser Aufgabe gehört auch die moderne Wissens­ver­mittlung und das Aufbe­reiten und Verknüpfen von wichtigen Umwelt­in­for­ma­tionen. Mit Hilfe moderner Apps können sowohl Infor­ma­tionen als auch Daten leichter und vor allem schneller erhoben aufge­ar­beitet und zur Verfügung gestellt werden.

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