Prüfungsausschüsse
Seit der Einführung der staatlichen Fischerprüfung in Hessen, trägt der Gesetzgeber die Verantwortung für das Ablegen der Prüfung sowie den Umfang der dazu erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Fischen und unseren Gewässern. Die staatliche Fischerprüfung soll dazu dienen eine einheitliche Wissensbasis der Anglerinnen und Angler zu schaffen und dabei zugleich Tier- und Naturschutzrelevante Vorgaben einzuhalten.
Als Fachverband für Angelfischerei und Gewässerschutz ist der Verband Hessischer Fischer e.V. innerhalb des Prüfungsprozesses im Rahmen des Vorschlagsrechts für Prüfungsausschüsse beteiligt. Der VHF muss entsprechend jeweils einen Vertreter und einen Stellvertreter für jeden Prüfungsausschuss zur Fischerprüfung vorschlagen, welche anschließend von den zuständigen Unteren Fischereibehörden berufen werden.
Prüfungsausschüsse zur Fischerprüfung sind Gremien, die für die ordnungsgemäße Abnahme der staatlichen Fischerprüfung zuständig sind. Ihre Tätigkeit umfasst mehrere zentrale Aufgaben:
- Organisation des Ablaufs – Dazu gehören die gemeinsame Terminplanung mit der Unteren Fischereibehörde, die Einteilung der Prüflinge sowie die Bereitstellung der benötigten Materialien.
- Durchführung – Die Ausschussmitglieder beaufsichtigen die Prüfung, erläutern den Ablauf und achten auf die Einhaltung der Prüfungsordnung.
- Bewertung – Nach der schriftlichen und ggf. praktischen Prüfung erfolgt die Auswertung der Ergebnisse anhand festgelegter Bewertungskriterien.
- Prüfungsentscheidung – Der Ausschuss stellt fest, ob die Kandidaten bestanden haben, und dokumentiert dies offiziell für die Ausstellung des Fischereischeins.
Neben der reinen Wissensprüfung achten die Ausschüsse auch darauf, dass die angehenden Anglerinnen und Angler die Bedeutung von Natur- und Artenschutz verstehen und anwenden können.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Vertreter oder Stellvertreter des Verbandes Hessischer Fischer e.V. innerhalb des Prüfungsausschusses bedarf es neben dem Fischereischein auch eines umfassenden fachlichen und praktischen Wissens in den Prüfungsfeldern Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz und Fischereimethoden, Gerätekunde sowie der Gesetzeskunde.
Fischerprüfungen finden in Hessen in der Regel mindestens 2‑mal pro Jahr bei den Unteren Fischereibehörden der Landkreise statt. Die Prüfungstermine können Sie auf unserer Website ➡️ hier einsehen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Unteren Fischereibehörde.
In eigener Sache: Sind Sie bereits Mitglied des Verbandes, wollen dies werden und haben Lust als Vertreter oder Stellvertreter im Prüfungsausschuss zur Fischerprüfung mitzuwirken? Schreiben Sie uns gerne eine E‑Mail mit Ihren Fragen sowie Kontaktdaten (vhf@hessenfischer.net) oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
