Werden Sie Mitglied im Verband Hessischer Fischer als Einzelmitglied oder als Verein. Wir freuen uns auf Ihre Ideen, die Sie in die Verbandsarbeit einbringen können.
So können Sie sich z. B. im Rahmen einer Renaturierungsmaßnahme einbringen, eine Ausbildung zum Gewässerwart absolvieren und somit ganze Gewässer verantwortlich betreuen oder sich auf andere Weise in die Verbandsarbeit einbringen.
Sprechen Sie uns an! Unsere Kontaktdaten finden Sie hier
Formulare zur Einzelmitgliedschaft
- Aufnahmeantrag für eine Einzelmitgliedschaft
- Einwilligungserklärung in die Verarbeitung von Daten
Senden Sie den unterzeichneten Antrag per Post an:
Verband Hessischer Fischer e. V.
Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden
Formulare zur Vereinsmitgliedschaft
Aufnahmeantrag für eine Vereinsmitgliedschaft
Senden Sie den unterzeichneten Antrag per Post an:
Verband Hessischer Fischer e. V.
Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden
Mainschein / Verbandsstrecke

Wer wir sind
Der Verband Hessischer Fischer e.V. (VHF) ist die zentrale Interessenvertretung der Fischereivereine, ist unabhängig, gemeinnützig und parteipolitisch neutral.
Der VHF ist einer der acht nach § 60 Bundesnaturschutzgesetz (früher gemäß § 29 BNatSchG alter Fassung) anerkannten Naturschutzverbände in Hessen und hat Angelvereine sowie Einzelpersonen, Körperschaften, Erwerbsfischer, Fischhändler und Fischzüchter als Mitglieder.
Der VHF besitzt ein ehrenamtliches Präsidium und unterhält Geschäftsstellen in Wiesbaden, Kassel und Fischbachtal.
Mit Engagement und Fachwissen setzen wir uns für den Schutz unserer Gewässer, die Förderung nachhaltiger Fischerei und die Stärkung der Gemeinschaft der Angler und Fischer ein.
Unsere Leistungen im Überblick
- Interessenvertretung
Vertretung der Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit in allen fischereilichen und gewässerrelevanten Fragen. - Fischerei- und Gewässerschutz
Unterstützung bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität sowie zum Schutz bedrohter Fischarten. - Fischereiliche Beratung
Fachliche Unterstützung der Mitgliedsvereine in allen Fragen der Fischereibewirtschaftung, Hegepläne, Besatzmaßnahmen und Artenpflege. - Aus- und Fortbildung
Organisation von Lehrgängen, Schulungen und Seminaren, z. B. für Fischereischeinprüfungen, Gewässerwart-Ausbildung und Artenkenntnis. - Projektarbeit
Initiierung und Begleitung von Projekten zur Renaturierung von Gewässern, Wiederansiedlung heimischer Fischarten und Förderung der Biodiversität. - Öffentlichkeitsarbeit
Aufklärung der Bevölkerung über ökologische Zusammenhänge, nachhaltige Fischerei und den Wert gesunder Gewässer. - Kooperationen
Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden zur Umsetzung gemeinsamer Ziele.
unsere tätigkeitsfelder
- Pflege und Entwicklung der Angelfischerei in Hessen
- Förderung der Jugendarbeit in Angelvereinen
- Förderung der Angler und der Ausübung der Angelfischerei
- Monitoring von Fischbeständen und Wasserqualität
- Beratung bei Gewässerausbau, ‑pflege und ‑sanierung, Fischbesatz, Hegeplänen uvm.
- Umsetzung von EU- und Landesprogrammen im Bereich Fischerei und Naturschutz
- Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und rechtlichen Fragen rund um die Fischerei
- Organisation von Veranstaltungen und Informationskampagnen
- Unterstützung unserer Mitglieder bei Vereinsaktivitäten und Problemen
unser ziel
Eine nachhaltige, naturverträgliche Gewässerhege und Gewässerpflege sowie deren Schutz – als Grundlage für heutige und kommende Generationen und für die Sicherung der Angelfischerei.
Hier erfahren Sie Wissenswertes zum neuen digitalen Mitgliedsausweis — auch Verbandsausweis genannt.
Vorteile des Neuen MitgliedsausweisES
- Ablösung des Papierausweises
- Kostenfreie Erstbestellung für Mitgliedsvereine und Mitglieder (2022 + 2023 / Kosten trägt der DAFV), anschließend 2,00 € pro Ausweis (z.B. bei Verlust oder Erstbestellung / damit ist der neue Ausweis günstiger als der bisherige Papierausweis)
- Bundesweit einheitlich
- Standardisiertes Scheckkartenformat
- Wasserfest und bei Verlust leichte Neubeantragung
- Zeitlich unbegrenzt gültig, dadurch keine Folgekosten wie beim alten Ausweis
- Maschinenlesbar (z.B. durch alle NFC-fähige Handys) aber auch visuell lesbar, damit vereint der Ausweis alle Funktionen des alten Ausweises, bietet aber zugleich die Möglichkeit neue digitale Funktionen zu nutzen, wenn dies gewünscht ist
- Digitalisierung bisheriger manueller Prozesse ersparen Zeit, Kosten und Material (z.B. Entfall der Klebemarken und schnellere Bestandserhebung durch digitale Verwaltung)
- Ersetzt auf Wunsch und mit dem neuen HFischG auch rechtlich konform das Mitführen diverser Ausweisdokumente (wie z.B. Angelprüfungszeugnis, Fischereischein, Angelkarte), da diese im DAFV Portal hochgeladen und mit dem Ausweis verknüpft werden können und darüber abrufbar sind.
- Verwaltung und Abrechnung der intern im Verein ausgegebenen Angelberechtigungen
- Zuweisung und Abruf der jeweiligen Vereinsfunktion der Mitglieder über den Ausweis möglich
- Ermöglicht vergünstigte Einkäufe über die im DAFV Portal verlinkten Onlineshops und zukünftig auch lokal vor Ort z.B. in Angelshops, beim Autokauf, in Einrichtungshäusern, beim Kauf von Technik uvm. Für diese Möglichkeit muss allerdings die Emailadresse des interessierten Mitglieds im jew. Profil hinterlegt sein.
- Ermöglicht vergünstigten Kauf von Angelkarten für die DAV-Gewässer (Rabattierung der Tageskarten vor Ort im Angelshop)
- Vereinfachte Verwaltung für die Vereine (z.B. durch Wegfall der Bestandserhebung ab Ende 2023), Beitragsmarken müssen nicht mehr postalisch an die Mitglieder versendet werden, da die Zuweisung der Marken elektronisch möglich ist
- Vereins- und Verbandsinterne Kommunikation über das DAFV Portal durch die Vereine möglich, somit wird der Informationsfluss deutlich verbessert
- Bietet Vereinen ohne digitale Lösung die kostenfreie Möglichkeit einer Modernisierung und Vereinsführung (keine Finanzverwaltung)
- Erhebung von validen Mitgliedszahlen auf Verbandsebene und damit ein besseres politisches Gewicht der Angler sowie eine angepasste Vertretung der Interessen der Mitglieder
- Zukünftige vielfältige Erweiterungen der Funktionen möglich und z.T. bereits in Planung: z.B. Ergänzung von Tiefenkarten für die Gewässer, Anbindung an Handy-App (Einspeisung von Vorschriften, Schutzgebieten, Schonmaßen und Schonzeiten und Anzeige je nach eigenem Standort), Kompatibilität mit gängigen Systemen zur Vereinsverwaltung, Ergänzung von Partnern für Rabatte
Datenschutz im Hinblick auf den digitalen Mitgliedsausweis
Der DAFV hat ein Datenschutzgutachten bei der Fachkanzlei Heidrich in Auftrag gegeben. Die darin aufgeführte rechtliche Argumentation kann auch auf Vereinsebene genutzt werden.
Bei der Weitergabe der Daten eines Vereinsmitglieds für den digitalen Ausweis handelt sich um die Erfüllung eines Vereinszwecks in der Satzung (Förderung der Angelei, Beitragsbemessung …).
Kurzgutachten
Wir empfehlen dennoch im Zusammenhang mit einem ohnehin zu versendenden Schreiben an die Mitglieder auch die Datenschutzerklärung anzufordern.
Die Vorlage müsste insbesondere unter Punkt 2 angepasst werden. Hier können Weitergaben wie z.B. an den Versicherer, Dachverbände, etc. eingefügt werden.
Vorlage Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise für Mitglieder
Zusätzlich empfiehlt es sich ein Infoschreiben an die Mitglieder mit zusenden.
Die individuell erstellbare Datenschutzerklärung ist unter folgenden Link zu finden und kann entsprechend angepasst werden.
https://www.juraforum.de/datenschutzerklaerung-muster/
Folgende Website beschreibt gut die Notwendigkeit der Datenschutzerklärung in Bezug auf die unterschiedlichen Inhaltspunkte:
https://dsgvo-vorlagen.de/muster-einwilligung-dsgvo-pdf
Unter folgendem Link ist die komplette DSGVO abrufbar:
https://dsgvo-gesetz.de/
💡 Zur Info:
Ergänzend wird im Zusammenhang mit der Datenschutzerklärung oftmals nach einem Datenschutzbeauftragten gefragt. Üblicherweise übernimmt dies der Vorsitzende oder der Schriftführer.
Damit die Mitglieder wissen an wen sie sich wenden können, sollte der Datenschutzbeauftragte in der Mitgliederversammlung oder einem Anschreiben kurz vorgestellt werden.
Antworten auf Häufig gestellte Fragen zum neuen Mitgliedsausweis
Auf meinem Ausweis steht ein falsches Geb.-Datum (01.01.1970)
Alle Vereinsvorsitzenden haben einen Testausweis mit diesem Geb.-Datum erhalten. Bitte bestellen Sie für sich auch einen neuen Mitgliedsausweis, nachdem Sie die vollständige Mitgliederliste in das Ausweisportal hochgeladen haben.
Wenn Sie die Ausweise erhalten haben, rufen Sie beim DAFV an, damit Sie auf den neuen Ausweise Adminrechte erhalten. Dann wird auch der Testausweis gelöscht!
Müssen auch die passiven Mitglieder in das Ausweisportal hochgeladen werden?
Ja, die Daten der jugendlichen, passiven Mitglieder und Ehrenmitglieder müssen ebenfalls in das Ausweisportal hochgeladen werden.
Ab 2024 ziehen wir uns die Daten für die Beitragsberechnung aus dem Portal. Dann entfällt die Bestandserhebung, wie Sie sie kennen.
Muss ich auch für passive Mitglieder einen Ausweis bestellen?
Wenn die passiven Mitglieder z. B. auf die Mitgliedsangebote zugreifen möchten, die das Portal bietet, wird ein Ausweis benötigt. Mit der Übersendung des Ausweises werden auch die Zugangsdaten für das Ausweisportal übermittelt.
Ich bin im Portal angemeldet, kann aber nicht auf die attraktiven Mitgliedsangebote zugreifen
Hierfür ist die Angabe einer E‑Mail-Adresse im Profil notwendig.

Unsere Vereine
Der Verband Hessischer Fischer e. V. ist ein Zusammenschluss der hessischen Fischereivereine, Angler, Fischzüchter und Fischer. Eine Mitgliedschaft im VHF oder in einem unserer Vereine ist immer ein Gewinn für Sie. Dort können Sie zusammen mit Ihren Vereinskameraden aktiv Naturschutzaktionen planen und umsetzen, die neuesten Erkenntnisse über Fische, deren Aufzucht und Belastungen erlernen. Als urerzeugender, staatlich anerkannter Umweltverband betrachten wir aber auch die natürliche Kette bis zum Ende.
Die Karte zeigt, wo wir mit unseren Vereinen vor Ort vertreten sind. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu Ihrem zukünftigen Verein her.
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