Lehrgang in Gemünden/Wohra
ab 07.02.2026

Info-Veranstaltung am 24.01.2026, 10.00 Uhr
Sportlerheim, Sportplatz Grüsen, Gemündener Straße, 35285 Gemünden/Wohra

Auskünfte erteilen
der Ausbildungsleiter Ulrich Schlidt, ulrichschlidt@gmx.de
Pascal Vöhl, pascal.voehl@googlemail.vom

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Einladung zu Infoveranstaltung

Infoveranstaltung zu allen Fragen der Gesetzgebung rund um die Angelfischerei in Hessen
WANN
: Samstag 11. April 2026, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
WO: Antreffhalle, Brüder-Grimm-Straße 13, 34628 Willingshausen

Pinnwand

Hier bieten wir unseren Mitgliedsvereine die Möglichkeit, auf Neuigkeiten oder Veranstaltungen (z.B. Angelflohmärkte, Sommerfeste u.ä.) aufmerksam zu machen.

Schicken Sie Ihre kurz und knapp abgefasste Kleinanzeige an:
vhf-kassel@hessenfischer.net

Pressemitteilungen
des Verbands
Hessischer Fischer e.V.

Hessisches Fischereigesetz

Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Auch Urlaubsangler müssen Fischereiabgabe zahlen

Seit neuestem müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabe zahlen, wenn sie dort angeln wollen, beispielsweise im Urlaub. So bestimmt es das neue Landesfischereigesetz in diesem Bundesland.
Bis dahin war bewährte Praxis, daß die Länder jeweils gegenseitig auf die Erhebung der Abgabe verzichtet haben. "Gastangler" in Schleswig-Holstein werden jetzt wenig gastfreundlich ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach sollen die Einnahmen unter anderem zur Mitfinanzierung von EU-Projekten dienen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist indes fraglich, denn solchen Einnahmen steht aller Erfahrung nach sicherlich auch ein gehöriger Verwaltungsaufwand gegenüber. Außerdem wird befürchtet, daß Angler aus andern Bundesländern abgeschreckt werden. Ob jetzt andere Bundesländern in gleicher Weise nachziehen wollen, ist bislang offen.

Bußgeldverfahren bei Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch. Aber das hat aus Erfahrungsberichten unserer Fischereiaufseher bisher keine Schwarzangler davon abhalten lassen, auf verschiedenster Weise dem unerlaubten Fischfang nachzugehen. Gestärkt wird ihr frevelhaftes Treiben durch die Urteile der Staatsanwaltschaften, welche bei Anzeige der Straftaten, regelmäßig die Verfahren leider einstellen. Oft wegen zu geringen öffentlichen Interesses?

Die Ansicht Fischwilderei sei ein Kavaliersdelikt ist weit verbreitet. Das es auch andere Wege gibt um zu einer angemessenen Bestrafung zu kommen zeigt der Vorsitzende des ASV Friedberg Wolfgang Heisig auf. Dieses Vorgehen erfordert aber eine Vorabsprache mit den Behörden auf den zuständigen Gemeinden, die zumindest im Vogelsbergkreis für eine neue Bußgeldquelle sehr empfänglich war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei Fischdiebstahl oder Wilderei nicht tätig, kann das jeweilige Ordnungsamt tätig werden, um die Täter wenigsten zur Kasse zu bitten. Beispielhaft wird das am Niddastausee praktiziert. Dort greift der Bußgeldkatalog des Hessischen Fischereigesetzes. Die zuständigen Fischereiaufseher erstatten beim Ordnungsamt Schotten Anzeige, wenn Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei festgestellt werden. Bis zu 5.000 € dürfen als Bußgeld verhängt werden. In der Regel waren es bisher zwischen 100 und 300 €. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, erfolgt ein Erzwingungsstrafbefehl – das bedeutet zahlen oder eine Verbüßung im Gefängnis.

Am Niddastausee hat dieses Vorgehen scheinbar gefruchtet und sich bei den vorsätzlichen Tätern rumgesprochen. „In diesem Jahr hatten wir keine neuen Regelverstöße mehr“, so der Talsperrenmeister und Fischereiaufseher Armin Hudetz. Dieses Vorgehen sollten die Angelvereine auf ihren Gemeinden auch anregen und die zuständigen Stellen kontaktieren.

ghs/gk

Gebühren für das Transparenzregister

Einige Vereine unseres Verbandes haben in letzter Zeit Gebührenrechnungen für die Führung eines Transparenzregisters erhalten. Dies hat zu Irritationen geführt zumal die Kostenrechnung von der Bundesanzeiger Verlags GmbH gekommen sind, also einem privatem Unternehmen und keiner staatlichen Stelle.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des DAFV gilt rechtlich hierzu folgendes: Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, ein neues zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte elektronisch und transparent zu schaffen. Zu den betroffenen juristischen Personen des Privatrechts gehören auch Vereine, weshalb auch sie von der Richtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist als registerführende Stelle beliehen.

Um auch bei Vereinen die geforderte Transparenz herzustellen, wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Vereine wurden durch den Gesetzgeber insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen zu müssen. Somit brauchen die Vereine sich nicht selbst um die Meldepflicht kümmern.

Die jährlichen Kosten für die Führung des Transparenzregisters betragen 2,50 €. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt und trifft jeden rechtsfähigen Verein. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle nämlich gemäß § 24 Abs. 1,3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr.1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr von 2,50 €.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder Vermögen hat. Entscheidend ist allein, dass rechtliche Vertreter – hier der Vorstand – für eine Vereinigung als quasi Dritte handeln.

Aus unserer Sicht kritisieren wir die Vergabe an den Bundesanzeiger Verlag ohne vorherige Ausschreibung durch das Finanzministerium. Eine „Umgehung des Vergaberechts“, erscheint uns nicht ausgeschlossen. Auch die Form der Gebührenerhebung ohne Rechtsmittelbelehrung hinterlässt einen schlechten Eindruck.

Aber das ändert leider nichts daran, dass unsere Vereine die Gebühr zu zahlen haben.

ghs/gk

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen

Aufgrund verschiedener Anfragen geben wir folgende Hinweise zu unserer zusätzlichen Vereins-Haftpflichtversicherung:

Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen sind - gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen -  mitversichert. Das sind z.B. Mitgliederversammlungen, Gemeinschaftsfischen oder Gewässerpflege-Einsätze.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen solcher „gewöhnlicher“ Vereinsveranstaltungen hinaus gehen, sind dagegen gesondert zu versichern. Als Faustregel kann gelten, dass Veranstaltungen, zu denen viele Nichtmitglieder kommen und/oder bei denen beträchtliche Umsätze getätigt werden, darunter fallen (z.B. Weihnachtsmärkte, Fischerfeste, öffentliche Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen, usw.). Für derartige Veranstaltungen werden vom Versicherer individuelle Versicherungsbeiträge für die sogenannte Veranstalter-Haftpflicht berechnet. Das ist auch einleuchtend, weil ja Besucherzahl und Risikosituation sehr unterschiedlich sein können. Im Zweifel schafft eine Anfrage bei unserem Versicherer Klarheit und im Bedarfsfall vermittelt unsere Verbandsgeschäftsstelle gerne den Kontakt.

Diese Hinweise gelten nur für diejenigen unserer Vereine, die sich unserer zusätzlichen Gruppen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angeschlossen haben und dafür auch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 2,10 € pro Mitglied bezahlen. (ist auf der Beitragsrechnung des Verbandes gesondert ausgewiesen).

Ghs/vhf

Abwasserkampffonds

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

Lehrgang in
Schlüchtern-Wallroth
14.03. - 29.03.2026

Lehrgangsort:
Landgasthof Druschel, Hochstr. 14, 36381 Schlüchtern-Wallroth

Infoveranstaltung:
05.03.2026, 19.00 Uhr, im Vereinsheim des AV Siebenmühlental Wallroth e. V.

Infos und Anmeldung:
Peter Ballon, mobil 0170-2619807 über Whatsapp

Lehrgang in Echzell-bisses
ab 22.02.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Kai Uwe Repp
E-Mail: kurepp@web.de
Bitte wenden Sie sich direkt an ihn.

Lehrgang in Frankfurt/Main-Schwanheim
30.05. - 14.06.2026

Lehrgangstage:
30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026

Ausbildungsleiter:
Harald Sosnitzki

Auskünfte und Anmeldung:
mobil 0171-7173071, hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Amöneburg-Mardorf
09.08. - 06.11.2026

Lehrgangsort:
Gemeenshaus Mardorf, Marburger Str. 2, 35287 Amöneburg

Anmeldung:
beim Ausbildungsleiter Dieter Kremp, mobil 0162-1787527,
dieterkremp@t-online.de

Benjamin Chamorro, mobil 0176-632882754

Stundenplan

Lehrgang in Homberg/Efze
01.03. – 06.05.2026

Veranstaltungsort:
34576 Homberg (Efze)-Allmuthshausen, Naturzentrum Wildpark Knüll, Im Seckenhain 10

Infoveranstaltung:
01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem eigentlichen Lehrgangsbeginn)

Anmeldung
bis 22.02.2026 möglich
bei Ausbildungsleiter Lothar Schneider,
Tel. 05681-909859, E-Mail: lothar4schneider@gmx.de
Es können nur begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

Wichtige Info für Teilnehmer von Praxistagen (Onlineschulung Fishing King):
Fragen und Anmeldungen zur staatlichen Fischerprüfung richten Sie bitte direkt und ausschließlich an die Untere Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises – Tel. 05681-775360.

Lehrgang in Willingshausen
08.03.2025

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter
Oskar Greulich, Tel. 06693-919010,
mobil 0155-61720215, E-Mail oskarg547@gmail.com

Lehrgang in Bad VIlbel
ab 11.04.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Harald Sosnitzki
E-Mail: hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Eschwege
01.03. – 05.04.2025

Infoveranstaltung:
26.02.2025, 19.00 Uhr
Leuchtbergstr. 19a, 37269 Eschwege

MITGLIED WERDEN

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Werden Sie Teil unser Gemein­schaft

Werden Sie Mitglied im Verband Hessi­scher Fischer als Einzel­mit­glied oder als Verein. Wir freuen uns auf Ihre Ideen, die Sie in die Verbands­arbeit einbringen können.

So können Sie sich z. B. im Rahmen einer Renatu­rie­rungs­maß­nahme einbringen, eine Ausbildung zum Gewäs­serwart absol­vieren und somit ganze Gewässer verant­wortlich betreuen oder sich auf andere Weise in die Verbands­arbeit einbringen.

Sprechen Sie uns an! Unsere Kontakt­daten finden Sie hier

Senden Sie den unter­zeich­neten Antrag per Post an:
Verband Hessi­scher Fischer e. V.
Rhein­straße 36
65185 Wiesbaden

Aufnah­me­antrag für eine Vereins­mit­glied­schaft

Senden Sie den unter­zeich­neten Antrag per Post an:
Verband Hessi­scher Fischer e. V.
Rhein­straße 36
65185 Wiesbaden

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Wer wir sind und was wir unseren Mitgliedern bieten

Der Verband Hessi­scher Fischer e.V. (VHF) ist die zentrale Inter­es­sen­ver­tretung der Fische­rei­vereine, ist unabhängig, gemein­nützig und partei­po­li­tisch neutral.
Der VHF ist einer der acht nach § 60 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (früher gemäß § 29 BNatSchG alter Fassung) anerkannten Natur­schutz­ver­bände in Hessen und hat Angel­vereine sowie Einzel­per­sonen, Körper­schaften, Erwerbs­fi­scher, Fisch­händler und Fisch­züchter als Mitglieder.
Der VHF besitzt ein ehren­amt­liches Präsidium und unterhält Geschäfts­stellen in Wiesbaden, Kassel und Fisch­bachtal.
Mit Engagement und Fachwissen setzen wir uns für den Schutz unserer Gewässer, die Förderung nachhal­tiger Fischerei und die Stärkung der Gemein­schaft der Angler und Fischer ein.

  • Inter­es­sen­ver­tretung
    Vertretung der Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Öffent­lichkeit in allen fische­rei­lichen und gewäs­ser­re­le­vanten Fragen.
  • Fischerei- und Gewäs­ser­schutz
    Unter­stützung bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbes­serung der Wasser­qua­lität sowie zum Schutz bedrohter Fisch­arten.
  • Fische­rei­liche Beratung
    Fachliche Unter­stützung der Mitglieds­vereine in allen Fragen der Fische­rei­be­wirt­schaftung, Hegepläne, Besatz­maß­nahmen und Arten­pflege.
  • Aus- und Fortbildung
    Organi­sation von Lehrgängen, Schulungen und Seminaren, z. B. für Fische­rei­sch­ein­prü­fungen, Gewäs­serwart-Ausbildung und Arten­kenntnis.
  • Projekt­arbeit
    Initi­ierung und Begleitung von Projekten zur Renatu­rierung von Gewässern, Wieder­an­siedlung heimi­scher Fisch­arten und Förderung der Biodi­ver­sität.
  • Öffent­lich­keits­arbeit
    Aufklärung der Bevöl­kerung über ökolo­gische Zusam­men­hänge, nachhaltige Fischerei und den Wert gesunder Gewässer.
  • Koope­ra­tionen
    Zusam­men­arbeit mit anderen Natur­schutz­ver­bänden, wissen­schaft­lichen Einrich­tungen und Behörden zur Umsetzung gemein­samer Ziele.
  • Pflege und Entwicklung der Angel­fi­scherei in Hessen
  • Förderung der Jugend­arbeit in Angel­ver­einen
  • Förderung der Angler und der Ausübung der Angel­fi­scherei
  • Monitoring von Fisch­be­ständen und Wasser­qua­lität
  • Beratung bei Gewäs­ser­ausbau, ‑pflege und ‑sanierung, Fisch­besatz, Hegeplänen uvm.
  • Umsetzung von EU- und Landes­pro­grammen im Bereich Fischerei und Natur­schutz
  • Unter­stützung bei Geneh­mi­gungs­ver­fahren und recht­lichen Fragen rund um die Fischerei
  • Organi­sation von Veran­stal­tungen und Infor­ma­ti­ons­kam­pagnen
  • Unter­stützung unserer Mitglieder bei Vereins­ak­ti­vi­täten und Problemen

Eine nachhaltige, natur­ver­träg­liche Gewäs­serhege und Gewäs­ser­pflege sowie deren Schutz – als Grundlage für heutige und kommende Genera­tionen und für die Sicherung der Angel­fi­scherei.

Digitaler Mitglied­sauweis

Hier erfahren Sie Wissens­wertes zum neuen digitalen Mitglieds­ausweis — auch Verbands­ausweis genannt.

  • Ablösung des Papier­aus­weises
  • Kosten­freie Erstbe­stellung für Mitglieds­vereine und Mitglieder (2022 + 2023 / Kosten trägt der DAFV), anschließend 2,00 € pro Ausweis (z.B. bei Verlust oder Erstbe­stellung / damit ist der neue Ausweis günstiger als der bisherige Papier­ausweis)
  • Bundesweit einheitlich
  • Standar­di­siertes Scheck­kar­ten­format
  • Wasserfest und bei Verlust leichte Neube­an­tragung
  • Zeitlich unbegrenzt gültig, dadurch keine Folge­kosten wie beim alten Ausweis
  • Maschi­nen­lesbar (z.B. durch alle NFC-fähige Handys) aber auch visuell lesbar, damit vereint der Ausweis alle Funktionen des alten Ausweises, bietet aber zugleich die Möglichkeit neue digitale Funktionen zu nutzen, wenn dies gewünscht ist
  • Digita­li­sierung bishe­riger manueller Prozesse ersparen Zeit, Kosten und Material (z.B. Entfall der Klebe­marken und schnellere Bestands­er­hebung durch digitale Verwaltung)
  • Ersetzt auf Wunsch und mit dem neuen HFischG auch rechtlich konform das Mitführen diverser Ausweis­do­ku­mente (wie z.B. Angel­prü­fungs­zeugnis, Fische­rei­schein, Angel­karte), da diese im DAFV Portal hochge­laden und mit dem Ausweis verknüpft werden können und darüber abrufbar sind.
  • Verwaltung und Abrechnung der intern im Verein ausge­ge­benen Angel­be­rech­ti­gungen
  • Zuweisung und Abruf der jewei­ligen Vereins­funktion der Mitglieder über den Ausweis möglich
  • Ermög­licht vergüns­tigte Einkäufe über die im DAFV Portal verlinkten Online­shops und zukünftig auch lokal vor Ort z.B. in Angel­shops, beim Autokauf, in Einrich­tungs­häusern, beim Kauf von Technik uvm. Für diese Möglichkeit muss aller­dings die Email­adresse des inter­es­sierten Mitglieds im jew. Profil hinterlegt sein.
  • Ermög­licht vergüns­tigten Kauf von Angel­karten für die DAV-Gewässer (Rabat­tierung der Tages­karten vor Ort im Angelshop)
  • Verein­fachte Verwaltung für die Vereine (z.B. durch Wegfall der Bestands­er­hebung ab Ende 2023), Beitrags­marken müssen nicht mehr posta­lisch an die Mitglieder versendet werden, da die Zuweisung der Marken elektro­nisch möglich ist
  • Vereins- und Verbands­in­terne Kommu­ni­kation über das DAFV Portal durch die Vereine möglich, somit wird der Infor­ma­ti­ons­fluss deutlich verbessert
  • Bietet Vereinen ohne digitale Lösung die kosten­freie Möglichkeit einer Moder­ni­sierung und Vereins­führung (keine Finanz­ver­waltung)
  • Erhebung von validen Mitglieds­zahlen auf Verbands­ebene und damit ein besseres politi­sches Gewicht der Angler sowie eine angepasste Vertretung der Inter­essen der Mitglieder
  • Zukünftige vielfältige Erwei­te­rungen der Funktionen möglich und z.T. bereits in Planung: z.B. Ergänzung von Tiefen­karten für die Gewässer, Anbindung an Handy-App (Einspeisung von Vorschriften, Schutz­ge­bieten, Schon­maßen und Schon­zeiten und Anzeige je nach eigenem Standort), Kompa­ti­bi­lität mit gängigen Systemen zur Vereins­ver­waltung, Ergänzung von Partnern für Rabatte

Der DAFV hat ein Daten­schutz­gut­achten bei der Fachkanzlei Heidrich in Auftrag gegeben. Die darin aufge­führte recht­liche Argumen­tation kann auch auf Vereins­ebene genutzt werden.
Bei der Weitergabe der Daten eines Vereins­mit­glieds für den digitalen Ausweis handelt sich um die Erfüllung eines Vereins­zwecks in der Satzung (Förderung der Angelei, Beitrags­be­messung …).
Kurzgut­achten

Wir empfehlen dennoch im Zusam­menhang mit einem ohnehin zu versen­denden Schreiben an die Mitglieder auch die Daten­schutz­er­klärung anzufordern.
Die Vorlage müsste insbe­sondere unter Punkt 2 angepasst werden. Hier können Weiter­gaben wie z.B. an den Versi­cherer, Dachver­bände, etc. eingefügt werden.
Vorlage Daten­schutz­er­klärung

Daten­schutz­hin­weise für Mitglieder
Zusätzlich empfiehlt es sich ein Infoschreiben an die Mitglieder mit zusenden.

Die indivi­duell erstellbare Daten­schutz­er­klärung ist unter folgenden Link zu finden und kann entspre­chend angepasst werden.
https://www.juraforum.de/datenschutzerklaerung-muster/

Folgende Website beschreibt gut die Notwen­digkeit der Daten­schutz­er­klärung in Bezug auf die unter­schied­lichen Inhalts­punkte:
https://dsgvo-vorlagen.de/muster-einwilligung-dsgvo-pdf
Unter folgendem Link ist die komplette DSGVO abrufbar:
https://dsgvo-gesetz.de/

💡 Zur Info:
Ergänzend wird im Zusam­menhang mit der Daten­schutz­er­klärung oftmals nach einem Daten­schutz­be­auf­tragten gefragt. Üblicher­weise übernimmt dies der Vorsit­zende oder der Schrift­führer.
Damit die Mitglieder wissen an wen sie sich wenden können, sollte der Daten­schutz­be­auf­tragte in der Mitglie­der­ver­sammlung oder einem Anschreiben kurz vorge­stellt werden.

Auf meinem Ausweis steht ein falsches Geb.-Datum (01.01.1970)
Alle Vereins­vor­sit­zenden haben einen Testausweis mit diesem Geb.-Datum erhalten. Bitte bestellen Sie für sich auch einen neuen Mitglieds­ausweis, nachdem Sie die vollständige Mitglie­der­liste in das Auswei­sportal hochge­laden haben.
Wenn Sie die Ausweise erhalten haben, rufen Sie beim DAFV an, damit Sie auf den neuen Ausweise Admin­rechte erhalten. Dann wird auch der Testausweis gelöscht!

Müssen auch die passiven Mitglieder in das Auswei­sportal hochge­laden werden?
Ja, die Daten der jugend­lichen, passiven Mitglieder und Ehren­mit­glieder müssen ebenfalls in das Auswei­sportal hochge­laden werden.
Ab 2024 ziehen wir uns die Daten für die Beitrags­be­rechnung aus dem Portal. Dann entfällt die Bestands­er­hebung, wie Sie sie kennen.

Muss ich auch für passive Mitglieder einen Ausweis bestellen?
Wenn die passiven Mitglieder z. B. auf die Mitglieds­an­gebote zugreifen möchten, die das Portal bietet, wird ein Ausweis benötigt. Mit der Übersendung des Ausweises werden auch die Zugangs­daten für das Auswei­sportal übermittelt.

Ich bin im Portal angemeldet, kann aber nicht auf die attrak­tiven Mitglieds­an­gebote zugreifen
Hierfür ist die Angabe einer E‑Mail-Adresse im Profil notwendig.

Weitere Aktivi­täten des Verbands

Infor­mieren Sie sich über unsere Haupt­ak­ti­vi­täten durch Klick auf folgenden Button

Unsere Vereine

Der Verband Hessi­scher Fischer e. V. ist ein Zusam­men­schluss der hessi­schen Fische­rei­vereine, Angler, Fisch­züchter und Fischer. Eine Mitglied­schaft im VHF oder in einem unserer Vereine ist immer ein Gewinn für Sie. Dort können Sie zusammen mit Ihren Vereins­ka­me­raden aktiv Natur­schutz­ak­tionen planen und umsetzen, die neuesten Erkennt­nisse über Fische, deren Aufzucht und Belas­tungen erlernen. Als urerzeu­gender, staatlich anerkannter Umwelt­verband betrachten wir aber auch die natür­liche Kette bis zum Ende.

Die Karte zeigt, wo wir mit unseren Vereinen vor Ort vertreten sind. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu Ihrem zukünf­tigen Verein her.

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Mehr Infor­ma­tionen
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