Lehrgang in Gemünden/Wohra
ab 07.02.2026

Info-Veranstaltung am 24.01.2026, 10.00 Uhr
Sportlerheim, Sportplatz Grüsen, Gemündener Straße, 35285 Gemünden/Wohra

Auskünfte erteilen
der Ausbildungsleiter Ulrich Schlidt, ulrichschlidt@gmx.de
Pascal Vöhl, pascal.voehl@googlemail.vom

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MIT UNSEREN KURSANGEBOTEN DAS ANGELN NEU Entdecken!

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oder melden Sie sich direkt für den nächsten Praxiskurs an!

Einladung zu Infoveranstaltung

Infoveranstaltung zu allen Fragen der Gesetzgebung rund um die Angelfischerei in Hessen
WANN
: Samstag 11. April 2026, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
WO: Antreffhalle, Brüder-Grimm-Straße 13, 34628 Willingshausen

Pinnwand

Hier bieten wir unseren Mitgliedsvereine die Möglichkeit, auf Neuigkeiten oder Veranstaltungen (z.B. Angelflohmärkte, Sommerfeste u.ä.) aufmerksam zu machen.

Schicken Sie Ihre kurz und knapp abgefasste Kleinanzeige an:
vhf-kassel@hessenfischer.net

Pressemitteilungen
des Verbands
Hessischer Fischer e.V.

Hessisches Fischereigesetz

Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Auch Urlaubsangler müssen Fischereiabgabe zahlen

Seit neuestem müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabe zahlen, wenn sie dort angeln wollen, beispielsweise im Urlaub. So bestimmt es das neue Landesfischereigesetz in diesem Bundesland.
Bis dahin war bewährte Praxis, daß die Länder jeweils gegenseitig auf die Erhebung der Abgabe verzichtet haben. "Gastangler" in Schleswig-Holstein werden jetzt wenig gastfreundlich ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach sollen die Einnahmen unter anderem zur Mitfinanzierung von EU-Projekten dienen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist indes fraglich, denn solchen Einnahmen steht aller Erfahrung nach sicherlich auch ein gehöriger Verwaltungsaufwand gegenüber. Außerdem wird befürchtet, daß Angler aus andern Bundesländern abgeschreckt werden. Ob jetzt andere Bundesländern in gleicher Weise nachziehen wollen, ist bislang offen.

Bußgeldverfahren bei Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch. Aber das hat aus Erfahrungsberichten unserer Fischereiaufseher bisher keine Schwarzangler davon abhalten lassen, auf verschiedenster Weise dem unerlaubten Fischfang nachzugehen. Gestärkt wird ihr frevelhaftes Treiben durch die Urteile der Staatsanwaltschaften, welche bei Anzeige der Straftaten, regelmäßig die Verfahren leider einstellen. Oft wegen zu geringen öffentlichen Interesses?

Die Ansicht Fischwilderei sei ein Kavaliersdelikt ist weit verbreitet. Das es auch andere Wege gibt um zu einer angemessenen Bestrafung zu kommen zeigt der Vorsitzende des ASV Friedberg Wolfgang Heisig auf. Dieses Vorgehen erfordert aber eine Vorabsprache mit den Behörden auf den zuständigen Gemeinden, die zumindest im Vogelsbergkreis für eine neue Bußgeldquelle sehr empfänglich war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei Fischdiebstahl oder Wilderei nicht tätig, kann das jeweilige Ordnungsamt tätig werden, um die Täter wenigsten zur Kasse zu bitten. Beispielhaft wird das am Niddastausee praktiziert. Dort greift der Bußgeldkatalog des Hessischen Fischereigesetzes. Die zuständigen Fischereiaufseher erstatten beim Ordnungsamt Schotten Anzeige, wenn Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei festgestellt werden. Bis zu 5.000 € dürfen als Bußgeld verhängt werden. In der Regel waren es bisher zwischen 100 und 300 €. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, erfolgt ein Erzwingungsstrafbefehl – das bedeutet zahlen oder eine Verbüßung im Gefängnis.

Am Niddastausee hat dieses Vorgehen scheinbar gefruchtet und sich bei den vorsätzlichen Tätern rumgesprochen. „In diesem Jahr hatten wir keine neuen Regelverstöße mehr“, so der Talsperrenmeister und Fischereiaufseher Armin Hudetz. Dieses Vorgehen sollten die Angelvereine auf ihren Gemeinden auch anregen und die zuständigen Stellen kontaktieren.

ghs/gk

Gebühren für das Transparenzregister

Einige Vereine unseres Verbandes haben in letzter Zeit Gebührenrechnungen für die Führung eines Transparenzregisters erhalten. Dies hat zu Irritationen geführt zumal die Kostenrechnung von der Bundesanzeiger Verlags GmbH gekommen sind, also einem privatem Unternehmen und keiner staatlichen Stelle.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des DAFV gilt rechtlich hierzu folgendes: Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, ein neues zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte elektronisch und transparent zu schaffen. Zu den betroffenen juristischen Personen des Privatrechts gehören auch Vereine, weshalb auch sie von der Richtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist als registerführende Stelle beliehen.

Um auch bei Vereinen die geforderte Transparenz herzustellen, wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Vereine wurden durch den Gesetzgeber insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen zu müssen. Somit brauchen die Vereine sich nicht selbst um die Meldepflicht kümmern.

Die jährlichen Kosten für die Führung des Transparenzregisters betragen 2,50 €. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt und trifft jeden rechtsfähigen Verein. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle nämlich gemäß § 24 Abs. 1,3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr.1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr von 2,50 €.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder Vermögen hat. Entscheidend ist allein, dass rechtliche Vertreter – hier der Vorstand – für eine Vereinigung als quasi Dritte handeln.

Aus unserer Sicht kritisieren wir die Vergabe an den Bundesanzeiger Verlag ohne vorherige Ausschreibung durch das Finanzministerium. Eine „Umgehung des Vergaberechts“, erscheint uns nicht ausgeschlossen. Auch die Form der Gebührenerhebung ohne Rechtsmittelbelehrung hinterlässt einen schlechten Eindruck.

Aber das ändert leider nichts daran, dass unsere Vereine die Gebühr zu zahlen haben.

ghs/gk

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen

Aufgrund verschiedener Anfragen geben wir folgende Hinweise zu unserer zusätzlichen Vereins-Haftpflichtversicherung:

Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen sind - gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen -  mitversichert. Das sind z.B. Mitgliederversammlungen, Gemeinschaftsfischen oder Gewässerpflege-Einsätze.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen solcher „gewöhnlicher“ Vereinsveranstaltungen hinaus gehen, sind dagegen gesondert zu versichern. Als Faustregel kann gelten, dass Veranstaltungen, zu denen viele Nichtmitglieder kommen und/oder bei denen beträchtliche Umsätze getätigt werden, darunter fallen (z.B. Weihnachtsmärkte, Fischerfeste, öffentliche Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen, usw.). Für derartige Veranstaltungen werden vom Versicherer individuelle Versicherungsbeiträge für die sogenannte Veranstalter-Haftpflicht berechnet. Das ist auch einleuchtend, weil ja Besucherzahl und Risikosituation sehr unterschiedlich sein können. Im Zweifel schafft eine Anfrage bei unserem Versicherer Klarheit und im Bedarfsfall vermittelt unsere Verbandsgeschäftsstelle gerne den Kontakt.

Diese Hinweise gelten nur für diejenigen unserer Vereine, die sich unserer zusätzlichen Gruppen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angeschlossen haben und dafür auch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 2,10 € pro Mitglied bezahlen. (ist auf der Beitragsrechnung des Verbandes gesondert ausgewiesen).

Ghs/vhf

Abwasserkampffonds

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

Lehrgang in
Schlüchtern-Wallroth
14.03. - 29.03.2026

Lehrgangsort:
Landgasthof Druschel, Hochstr. 14, 36381 Schlüchtern-Wallroth

Infoveranstaltung:
05.03.2026, 19.00 Uhr, im Vereinsheim des AV Siebenmühlental Wallroth e. V.

Infos und Anmeldung:
Peter Ballon, mobil 0170-2619807 über Whatsapp

Lehrgang in Echzell-bisses
ab 22.02.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Kai Uwe Repp
E-Mail: kurepp@web.de
Bitte wenden Sie sich direkt an ihn.

Lehrgang in Frankfurt/Main-Schwanheim
30.05. - 14.06.2026

Lehrgangstage:
30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026

Ausbildungsleiter:
Harald Sosnitzki

Auskünfte und Anmeldung:
mobil 0171-7173071, hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Amöneburg-Mardorf
09.08. - 06.11.2026

Lehrgangsort:
Gemeenshaus Mardorf, Marburger Str. 2, 35287 Amöneburg

Anmeldung:
beim Ausbildungsleiter Dieter Kremp, mobil 0162-1787527,
dieterkremp@t-online.de

Benjamin Chamorro, mobil 0176-632882754

Stundenplan

Lehrgang in Homberg/Efze
01.03. – 06.05.2026

Veranstaltungsort:
34576 Homberg (Efze)-Allmuthshausen, Naturzentrum Wildpark Knüll, Im Seckenhain 10

Infoveranstaltung:
01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem eigentlichen Lehrgangsbeginn)

Anmeldung
bis 22.02.2026 möglich
bei Ausbildungsleiter Lothar Schneider,
Tel. 05681-909859, E-Mail: lothar4schneider@gmx.de
Es können nur begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

Wichtige Info für Teilnehmer von Praxistagen (Onlineschulung Fishing King):
Fragen und Anmeldungen zur staatlichen Fischerprüfung richten Sie bitte direkt und ausschließlich an die Untere Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises – Tel. 05681-775360.

Lehrgang in Willingshausen
08.03.2025

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter
Oskar Greulich, Tel. 06693-919010,
mobil 0155-61720215, E-Mail oskarg547@gmail.com

Lehrgang in Bad VIlbel
ab 11.04.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Harald Sosnitzki
E-Mail: hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Eschwege
01.03. – 05.04.2025

Infoveranstaltung:
26.02.2025, 19.00 Uhr
Leuchtbergstr. 19a, 37269 Eschwege

Der VHF im Porträt

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Wer wir sind und was wir unseren Mitgliedern bieten

Der Verband Hessi­scher Fischer e. V.
Wer wir sind, unsere Leistungen, unsere Tätig­keits­felder, unser Ziel

Wer wir sind

Der Verband Hessi­scher Fischer e.V. (VHF) ist die zentrale Inter­es­sen­ver­tretung der Fische­rei­vereine, ist unabhängig, gemein­nützig und partei­po­li­tisch neutral.
Der VHF ist einer der acht nach § 60 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (früher gemäß § 29 BNatSchG alter Fassung) anerkannten Natur­schutz­ver­bände in Hessen.
Mitglieder des Verbandes sind: Angel­vereine, Einzel­per­sonen, Körper­schaften, Erwerbs­fi­scher, Fisch­händler und Fisch­züchter.
Der VHF besitzt ein ehren­amt­liches Präsidium und unterhält Geschäfts­stellen in Wiesbaden, Kassel und Fisch­bachtal.
Mit Engagement und Fachwissen setzen wir uns für den Schutz unserer Gewässer, die Förderung nachhal­tiger Angel­fi­scherei und die Stärkung der Gemein­schaft der Angler und Fischer ein.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Inter­es­sen­ver­tretung
    Vertretung der Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Öffent­lichkeit in allen fische­rei­lichen und gewäs­ser­re­le­vanten Fragen.
  • Fischerei- und Gewäs­ser­schutz
    Unter­stützung bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbes­serung der Wasser­qua­lität sowie zum Schutz bedrohter Fisch­arten.
  • Fische­rei­liche Beratung
    Fachliche Unter­stützung der Mitglieds­vereine in allen Fragen der Fische­rei­be­wirt­schaftung, Hegepläne, Besatz­maß­nahmen und Arten­pflege.
  • Aus- und Fortbildung
    Organi­sation von Lehrgängen, Schulungen und Seminaren, z. B. für Fische­rei­sch­ein­prü­fungen, Gewäs­serwart-Ausbildung und Arten­kenntnis.
  • Projekt­arbeit
    Initi­ierung und Begleitung von Projekten zur Renatu­rierung von Gewässern, Wieder­an­siedlung heimi­scher Fisch­arten und Förderung der Biodi­ver­sität.
  • Öffent­lich­keits­arbeit
    Aufklärung der Bevöl­kerung über ökolo­gische Zusam­men­hänge, nachhaltige Fischerei und den Wert gesunder Gewässer.
  • Koope­ra­tionen
    Zusam­men­arbeit mit anderen Natur­schutz­ver­bänden, wissen­schaft­lichen Einrich­tungen und Behörden zur Umsetzung gemein­samer Ziele.


Unsere Tätig­keits­felder

  • Pflege und Entwicklung der Angel­fi­scherei in Hessen
  • Förderung der Jugend­arbeit in Angel­ver­einen
  • Förderung der Angler und der Ausübung der Angel­fi­scherei
  • Monitoring von Fisch­be­ständen und Wasser­qua­lität
  • Beratung bei Gewäs­ser­ausbau, ‑pflege und ‑sanierung, Fisch­besatz, Hegeplänen uvw.
  • Umsetzung von EU- und Landes­pro­grammen im Bereich Fischerei und Natur­schutz
  • Unter­stützung bei Geneh­mi­gungs­ver­fahren und recht­lichen Fragen rund um die Fischerei
  • Organi­sation von Veran­stal­tungen und Infor­ma­ti­ons­kam­pagnen
  • Unter­stützung unserer Mitglieder bei Vereins­ak­ti­vi­täten und Problemen


Unser Ziel:

Eine nachhaltige, natur­ver­träg­liche Gewäs­serhege und Gewäs­ser­pflege sowie deren Schutz – als Grundlage für heutige und kommende Genera­tionen und für die Sicherung der Angel­fi­scherei.

Unsere Haupt­ak­ti­vi­täten

Ausbildung
Wir sind die Angler­macher

Praktische Umsetzung der Vorgaben
des Hessi­schen Fische­rei­ge­setzes (HFischG)

Neue Projekte / Gremien
in Verbands- und Gewäs­ser­schutz

Weitere Aufgaben

Öffent­lich­keits­arbeit

Was wir wollen:
Unsere Ziele – unsere Aufgabe

Was wir tun:
Unsere Arbeit – unsere Leistungen

Wir wissen, dass es nicht einfach ist, einen Verein erfolg­reich zu führen und die Verant­wortung für den Fortbe­stand dieses Vereins zu tragen. Und es kostet viel Zeit, ständig Aktivi­täten zu entwi­ckeln, damit die Vereins­mit­glieder ihrem Hobby nachgehen können, mit Spaß und Engagement auch ihren Pflichten am Gewässer nachkommen und sich auch an anderen Vereins­ver­an­stal­tungen erfreuen können. Wir wissen das! Und wir wollen Sie, verehrter Vereins­vor­sit­zender und Ihren Vorstand in Ihrer Arbeit unter­stützen. Lassen Sie uns darüber reden. Den Mitglieds­beitrag erfragen Sie bitte bei der Haupt­ge­schäfts­stelle.

Ihr Verband Hessi­scher Fischer

Vier Themen im Überblick

Man fishing on a tranquil lake surrounded by lush forest and mountains under daylight.

01.

Natur- und Umwelt­schutz

Wir setzen uns intensiv für den Schutz der Natur und der Gewässer ein. Durch Aufklä­rungs­maß­nahmen, Workshops und gemeinsame Aktionen fördern wir umwelt­ge­rechtes Verhalten unter Anglern und sensi­bi­li­sieren für die Wichtigkeit des Natur­schutzes, um die Schönheit und den Arten­reichtum unserer heimi­schen Gewässer langfristig zu bewahren.
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02.

Mitglied­schaft

Eine Mitglied­schaft im Verband Hessi­scher Fischer e.V. bringt viele Vorteile mit sich. Mitglieder erhalten Zugang zu exklu­siven Veran­stal­tungen, Schulungen und einer engagierten Community von Gleich­ge­sinnten. Profi­tieren Sie von unserem Netzwerk und tauschen Sie sich mit erfah­renen Anglern aus, um Ihre Fähig­keiten konti­nu­ierlich zu verbessern.
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Detailed view of a fishing reel attached to a rod, perfect for angling enthusiasts.

03.

Praxis­kurse

Unsere Praxis­kurse bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die Grund­tech­niken des Angelns unter fachkun­diger Anleitung zu erlernen. Workshops zu Ausrüstung, Ködern und den besten Angel­plätzen ermög­lichen es Ihnen, Ihre Fähig­keiten zu verbessern und mehr Selbst­ver­trauen beim Angeln zu gewinnen.
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04.

Öffent­lich­keits­arbeit

Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Gesetze, Verord­nungen und Richt­linien im Sinne der Fischerei gestaltet werden und kämpfen für den Schutz der Fisch­be­stände.
Als anerkannter § 60-Natur­schutz­verband vertreten wir die Inter­essen der hessi­schen Fischer in der Öffent­lichkeit.
Dabei agieren wir als verbin­dendes Element zwischen Politik, Behörden und unseren Mitgliedern, um gemeinsame Lösungen zu finden und die Anliegen der Fischerei stark zu vertreten.
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Ausbildung –
Wir sind die Angler­macher

Ausbildung für die Fischer­prüfung in Hessen

Prüfungs­vor­be­reitung (bis 1990 war die bis damals noch freiwillige Prüfung schon bereits 30 Jahre Pflicht für Verbands­mit­glieder, seitdem Prüfungs­pflicht auf gesetz­licher Basis flächen­de­ckend)

  • Ausbildung in Präsenz­lehr­gängen
  • digitaler Lehrgang in Zusam­men­arbeit mit unserem Koope­ra­ti­ons­partner Fishing King
  • einheit­lich­liches Lehrma­terial für unsere Ausbilder
  • intensive Schulungen unsere Ausbilder

Die quali­fi­zierte Ausbildung neuer Angler und die statt­fin­dende gezielte Werbung für eine Vereins­mit­glied­schaft unter­stützt unsere Mitglieds­vereine und sichert neben der Existenz auch das fachliche Know-How.

  • zahlreiche Vereine profi­tieren hier bereits mit Mitglie­derplus in den Jahren 2019–2025.
  • die Ausbil­dungs­zahlen wurden nahezu verdoppelt
  • Wissens­wertes ist der Schlüs­sel­faktor für eine gute Gewäs­ser­be­wirt­schaftung, ein ordnungs­ge­mäßes Verhalten und die nachhaltige Angel­fi­scherei
  • Vertretung der Angler im Prüfungs­aus­schuss

All dies sichert den Ruf und die Anerkennung aller Angle­rinnen und Angler.

Für weitere Infos rund um den “Weg zur staat­lichen Fischer­prüfung” klicken Sie bitte hier.

Praxis­kurse für Ein- und Umsteiger

Unsere Fortge­schrit­te­nen­lehr­gänge

  • Weiter­bildung von Anglern in spezi­ellen Angel­tech­niken mit Berück­sich­tigung des ökolo­gi­schen Nachhal­tig­keits­ge­danken
  • Praktische Erfahrung am Wasser mit indivi­du­eller Betreuung und vielfäl­tigen Kursin­halten
  • Zahlreiche Angel­arten werden abgedeckt
  • Treffen von Gleich­ge­sinnten für ein Gemein­schafts­er­lebnis
  • bisher durchweg positives Feedback
  • Mitglieds­vereine profi­tieren von kompe­tenten Anglern und den Veran­stal­tungen, die auf dem Vereins­ge­lände statt­finden.

Klicken Sie hier für weitere Infos

Ausbildung zum GEwäs­serwart

Quali­fi­zierte und gut ausge­bildete Gewäs­ser­warte sichern die Existenz­grundlage unserer Vereine und der Fische.
Eine gute Hege und Pflege der Gewässer und Fisch­be­stände ist DER Schlüs­sel­faktor für zufriedene Angler und zukunfts­fähige Vereins­ge­wässer.
Darüber hinaus haben ausge­bildete Gewäs­ser­warte weitere Vorteile für den Verein:

  • ein angepasster und ökolo­gisch nachhal­tiger Fisch­besatz spart viel Geld und schützt das Gewässer
  • fühlen sich Fische wohl und repro­du­zieren sich, spart man sich Besatz­maß­nahmen
  • Probleme recht­zeitig zu erkennen, verhindert Fisch­sterben und Algen­bildung

  … besuchen Sie doch einen unserer Lehrgänge und lernen Sie weitere Vorteile kennen

Umsetzung der Vorgaben des Hessi­schen Fische­rei­ge­setzes (HFischG)

Besetzung der Prüfungs­aus­schüsse zur staat­lichen fischer­prüfung
bei den Unteren Fische­rei­be­hörden der Landkreise

Vorschlag der Kreis­fi­sche­rei­be­rater bei den unteren Fische­rei­be­hörden

Beratung und Unter­stützung der Mitglieder bei der Erfüllung der fische­rei­ge­setz­lichen Hegepflicht (Hegege­mein­schaften, Hegepläne)

Weitere Aufgaben

  • Gewäs­ser­schutz durch flächen­de­ckende Überwa­chung und Unter­su­chung der Gewässer
  • Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 60 Bundes­na­tur­schutz­gesetz und Entsendung von Natur­schutz­be­auf­tragten in die Natur­schutz­beiräte auf allen Ebenen (Kreise, Minis­terium)
  • Darstellung der Fischerei in der Öffent­lichkeit
  • Förderung des Natur­ver­ständ­nisses, insbe­sondere bei Jugend­lichen
  • Selbst­ver­ständlich (!) auch Ausbreitung und Vertiefung des waidge­rechten Fischens, stets nach dem Grundsatz: Erst die Hege, dann der Fang!

Neue Projekte /
Gremien in Verbands- und Gewäs­ser­schutz

Öffent­lich­keits­arbeit

Eine gute Öffent­lich­keits­arbeit ist die Grundlage für ein gutes Image der Angler und aktive Prävention gegen Tierschutz­klagen und Angel­verbote

Politische Arbeit im Öffent­lich­keits­re­ferat

Was wir wollen –
Unsere Ziele / unsere Aufgaben

A fisherman holding a large carp by a river surrounded by reed plants during rain.
  • Schutz der Gewässer, Sicherung oder Wieder­her­stellung ihrer natür­lichen Leistungs­fä­higkeit im Natur­haushalt
  • Schutz, Erhalt und Fortent­wicklung der im und am Wasser lebenden Tier- und Pflan­zenwelt
  • Herstellung der Durch­gän­gigkeit der Fließ­ge­wässer für wandernde Fisch­arten und andere Wasser­or­ga­nismen
  • Wieder­an­siedlung der in Hessen verschol­lenen oder ausge­stor­benen Fisch‑, Krebs- und Muschel­arten
  • Sicherung der Fischerei und Vertretung der Fische­rei­be­lange bei Politik, Landes­re­gierung und Behörden
  • Fische­rei­fach­liche Aus- und Fortbildung
  • Förderung des Natur­be­wusst­seins der Jugend und Anleitung zu umwelt­ge­rechtem Verhalten
  • Ausbildung zur Vorbe­reitung auf die staat­liche Fischer­prüfung
  • Pflege des Erschei­nungs­bildes der Fischerei in der Öffent­lichkeit.

Was wir tun –
Unsere Arbeit / unsere Leistungen

  • Wir mischen uns ein, wenn Gesetze, Verord­nungen und Richt­linien verfasst werden, welche die Fischerei angehen
  • Wir kämpfen für den Schutz der Fisch­be­stände vor Kormo­ranen
  • Wir wehren uns gegen Wasser­kraft­an­lagen, die massenhaft Fische verletzten und töten
  • Wir nehmen als § 60-Natur­schutz­verband die Betei­li­gungs­rechte der hessi­schen Fischer wahr.
  • Wir vermitteln zwischen Politik, Behörden und unseren Mitgliedern
  • Wir bilden angehende Angler aus, damit sie die staat­liche Fischer­prüfung bestehen können
  • Wir beraten unsere Mitglieds­vereine in Rechts- und Satzungs­fragen
  • Wir bieten unseren Mitglieds­ver­einen Rechts­schutz
  • Wir bieten unseren Mitglieds­ver­einen eine kosten­günstige Unfall- und Haftpflicht­ver­si­cherung
  • Wir beraten unsere Mitglieds­vereine in Fragen der Gewäs­ser­be­wirt­schaftung
  • Wir bieten den gesetz­lichen Hegege­mein­schaften Hilfe und Unter­stützung
  • Wir führen mit Hilfe unseres Gewässer-Kfz auf Anfor­derung Gewäs­ser­un­ter­su­chungen vor Ort durch
  • Wir bieten ein umfang­reiches Aus- und Fortbil­dungs­an­gebot für Mitglieder von Vereins­vor­ständen, insbe­sondere für Gewäs­ser­warte
  • Wir entwi­ckeln, fördern und begleiten Projekte des Fisch­ar­ten­schutzes (Beispiele: Programme “Lachs”, “Nase”, “Maifisch”, “Durch­gän­gigkeit der Fließ­ge­wässer”)
  • Wir unter­stützen Arten­schutz­vor­haben für Krebse (aktuell: Stein­krebs) und Muscheln (aktuell: Bachmu­schel) in hessi­schen Gewässern
  • Wir leisten die Öffent­lich­keits­arbeit für die hessische Fischerei
  • Wir stehen Rede und Antwort zu allen Fragen rund um die Fischerei in Hessen
  • Wir infor­mieren aktuell und umfassend über alles, was die Fischer in Hessen inter­es­siert

Kontakt zum VHF

Telefon Haupt­ge­schäfts­stelle (Wiesbaden)

0611 / 30 20 80

Telefon Regio­nal­ge­schäfts­stelle Nord (Kassel)

01520 / 9533547

Telefon Regio­nal­ge­schäfts­stelle Süd (Fisch­bachtal)

06166 / 89 96

Allge­meine E‑Mail
vhf@hessenfischer.net

E‑Mails zu den Geschäfts­stellen
vhf-wiesbaden@hessenfischer.net
vhf-kassel@hessenfischer.net
vhf-fischbachtal@hessenfischer.net

E‑Mail zum Referat Natur­schutz:
vhfnat@hessenfischer.net

Adressen

Verband Hessi­scher Fischer
Haupt­ge­schäfts­stelle
Rhein­straße 36
65185 Wiesbaden

Verband Hessi­scher Fischer
Regio­nal­ge­schäfts­stelle Kassel
Postfach 42 02 53
34071 Kassel

Verband Hessi­scher Fischer
Regio­nal­ge­schäfts­stelle Süd
Hinden­burgstr. 3
64405 Fisch­bachtal

Falls Sie Fragen zum Praxistag (Online-Lehrgang Fishing King) haben, schreiben Sie eine E‑Mail an:
praxistage@hessenfischer.net

Soziale Medien / Links

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beant­worten alle Ihre Fragen zum Angeln und zur Mitglied­schaft.

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