Landesfischereibeirat
Ähnlich wie der Fischereiberater auf Ebene der Landkreise oder auch auf gleicher Ebene wie Landesnaturschutzbeiräte, gibt es in Hessen einen Landesfischereibeirat.
Der Landesfischereibeirat Hessen ist ein beratendes Gremium, das das zuständige Ministerium bzw. die Oberste Fischereibehörde in allen grundsätzlichen und fachlichen Fragen der Fischerei unterstützt. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Interessengruppen wie Fischereiwirtschaft, Angelfischerei, Naturschutz, Forst, Landwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Landesfischereibeirats zählen:
- Beratung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung fischereirechtlicher Vorschriften, Programme und Strategien
- Stellungnahmen zu Fragen des Arten- und Gewässerschutzes sowie zu Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Fischbestände
- Unterstützung bei der Umsetzung europäischer, bundes- und landesrechtlicher Vorgaben im Bereich der Fischerei
- Anregung und Begleitung wissenschaftlicher Untersuchungen und Projekte zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in hessischen Gewässern
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Fischerei, Wasserwirtschaft, Naturschutz und weiteren relevanten Akteuren
Der Landesfischereibeirat wirkt als Bindeglied zwischen Praxis, Wissenschaft und Verwaltung. Er kann beispielsweise Stellungnahmen zu den o.g. Themenfeldern sowie auch weiteren die Gewässer und Fischerei betreffenden Anliegen verfassen. Seine Empfehlungen sind nicht bindend, dienen jedoch als fachlich fundierte Grundlage für Entscheidungen der Landesregierung und der Obersten Fischereibehörde.
