Lehrgang in Gemünden/Wohra
ab 07.02.2026

Info-Veranstaltung am 24.01.2026, 10.00 Uhr
Sportlerheim, Sportplatz Grüsen, Gemündener Straße, 35285 Gemünden/Wohra

Auskünfte erteilen
der Ausbildungsleiter Ulrich Schlidt, ulrichschlidt@gmx.de
Pascal Vöhl, pascal.voehl@googlemail.vom

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MIT UNSEREN KURSANGEBOTEN DAS ANGELN NEU Entdecken!

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oder melden Sie sich direkt für den nächsten Praxiskurs an!

Einladung zu Infoveranstaltung

Infoveranstaltung zu allen Fragen der Gesetzgebung rund um die Angelfischerei in Hessen
WANN
: Samstag 11. April 2026, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
WO: Antreffhalle, Brüder-Grimm-Straße 13, 34628 Willingshausen

Pinnwand

Hier bieten wir unseren Mitgliedsvereine die Möglichkeit, auf Neuigkeiten oder Veranstaltungen (z.B. Angelflohmärkte, Sommerfeste u.ä.) aufmerksam zu machen.

Schicken Sie Ihre kurz und knapp abgefasste Kleinanzeige an:
vhf-kassel@hessenfischer.net

Pressemitteilungen
des Verbands
Hessischer Fischer e.V.

Hessisches Fischereigesetz

Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Auch Urlaubsangler müssen Fischereiabgabe zahlen

Seit neuestem müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabe zahlen, wenn sie dort angeln wollen, beispielsweise im Urlaub. So bestimmt es das neue Landesfischereigesetz in diesem Bundesland.
Bis dahin war bewährte Praxis, daß die Länder jeweils gegenseitig auf die Erhebung der Abgabe verzichtet haben. "Gastangler" in Schleswig-Holstein werden jetzt wenig gastfreundlich ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach sollen die Einnahmen unter anderem zur Mitfinanzierung von EU-Projekten dienen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist indes fraglich, denn solchen Einnahmen steht aller Erfahrung nach sicherlich auch ein gehöriger Verwaltungsaufwand gegenüber. Außerdem wird befürchtet, daß Angler aus andern Bundesländern abgeschreckt werden. Ob jetzt andere Bundesländern in gleicher Weise nachziehen wollen, ist bislang offen.

Bußgeldverfahren bei Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch. Aber das hat aus Erfahrungsberichten unserer Fischereiaufseher bisher keine Schwarzangler davon abhalten lassen, auf verschiedenster Weise dem unerlaubten Fischfang nachzugehen. Gestärkt wird ihr frevelhaftes Treiben durch die Urteile der Staatsanwaltschaften, welche bei Anzeige der Straftaten, regelmäßig die Verfahren leider einstellen. Oft wegen zu geringen öffentlichen Interesses?

Die Ansicht Fischwilderei sei ein Kavaliersdelikt ist weit verbreitet. Das es auch andere Wege gibt um zu einer angemessenen Bestrafung zu kommen zeigt der Vorsitzende des ASV Friedberg Wolfgang Heisig auf. Dieses Vorgehen erfordert aber eine Vorabsprache mit den Behörden auf den zuständigen Gemeinden, die zumindest im Vogelsbergkreis für eine neue Bußgeldquelle sehr empfänglich war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei Fischdiebstahl oder Wilderei nicht tätig, kann das jeweilige Ordnungsamt tätig werden, um die Täter wenigsten zur Kasse zu bitten. Beispielhaft wird das am Niddastausee praktiziert. Dort greift der Bußgeldkatalog des Hessischen Fischereigesetzes. Die zuständigen Fischereiaufseher erstatten beim Ordnungsamt Schotten Anzeige, wenn Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei festgestellt werden. Bis zu 5.000 € dürfen als Bußgeld verhängt werden. In der Regel waren es bisher zwischen 100 und 300 €. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, erfolgt ein Erzwingungsstrafbefehl – das bedeutet zahlen oder eine Verbüßung im Gefängnis.

Am Niddastausee hat dieses Vorgehen scheinbar gefruchtet und sich bei den vorsätzlichen Tätern rumgesprochen. „In diesem Jahr hatten wir keine neuen Regelverstöße mehr“, so der Talsperrenmeister und Fischereiaufseher Armin Hudetz. Dieses Vorgehen sollten die Angelvereine auf ihren Gemeinden auch anregen und die zuständigen Stellen kontaktieren.

ghs/gk

Gebühren für das Transparenzregister

Einige Vereine unseres Verbandes haben in letzter Zeit Gebührenrechnungen für die Führung eines Transparenzregisters erhalten. Dies hat zu Irritationen geführt zumal die Kostenrechnung von der Bundesanzeiger Verlags GmbH gekommen sind, also einem privatem Unternehmen und keiner staatlichen Stelle.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des DAFV gilt rechtlich hierzu folgendes: Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, ein neues zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte elektronisch und transparent zu schaffen. Zu den betroffenen juristischen Personen des Privatrechts gehören auch Vereine, weshalb auch sie von der Richtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist als registerführende Stelle beliehen.

Um auch bei Vereinen die geforderte Transparenz herzustellen, wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Vereine wurden durch den Gesetzgeber insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen zu müssen. Somit brauchen die Vereine sich nicht selbst um die Meldepflicht kümmern.

Die jährlichen Kosten für die Führung des Transparenzregisters betragen 2,50 €. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt und trifft jeden rechtsfähigen Verein. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle nämlich gemäß § 24 Abs. 1,3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr.1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr von 2,50 €.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder Vermögen hat. Entscheidend ist allein, dass rechtliche Vertreter – hier der Vorstand – für eine Vereinigung als quasi Dritte handeln.

Aus unserer Sicht kritisieren wir die Vergabe an den Bundesanzeiger Verlag ohne vorherige Ausschreibung durch das Finanzministerium. Eine „Umgehung des Vergaberechts“, erscheint uns nicht ausgeschlossen. Auch die Form der Gebührenerhebung ohne Rechtsmittelbelehrung hinterlässt einen schlechten Eindruck.

Aber das ändert leider nichts daran, dass unsere Vereine die Gebühr zu zahlen haben.

ghs/gk

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen

Aufgrund verschiedener Anfragen geben wir folgende Hinweise zu unserer zusätzlichen Vereins-Haftpflichtversicherung:

Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen sind - gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen -  mitversichert. Das sind z.B. Mitgliederversammlungen, Gemeinschaftsfischen oder Gewässerpflege-Einsätze.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen solcher „gewöhnlicher“ Vereinsveranstaltungen hinaus gehen, sind dagegen gesondert zu versichern. Als Faustregel kann gelten, dass Veranstaltungen, zu denen viele Nichtmitglieder kommen und/oder bei denen beträchtliche Umsätze getätigt werden, darunter fallen (z.B. Weihnachtsmärkte, Fischerfeste, öffentliche Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen, usw.). Für derartige Veranstaltungen werden vom Versicherer individuelle Versicherungsbeiträge für die sogenannte Veranstalter-Haftpflicht berechnet. Das ist auch einleuchtend, weil ja Besucherzahl und Risikosituation sehr unterschiedlich sein können. Im Zweifel schafft eine Anfrage bei unserem Versicherer Klarheit und im Bedarfsfall vermittelt unsere Verbandsgeschäftsstelle gerne den Kontakt.

Diese Hinweise gelten nur für diejenigen unserer Vereine, die sich unserer zusätzlichen Gruppen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angeschlossen haben und dafür auch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 2,10 € pro Mitglied bezahlen. (ist auf der Beitragsrechnung des Verbandes gesondert ausgewiesen).

Ghs/vhf

Abwasserkampffonds

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

Lehrgang in
Schlüchtern-Wallroth
14.03. - 29.03.2026

Lehrgangsort:
Landgasthof Druschel, Hochstr. 14, 36381 Schlüchtern-Wallroth

Infoveranstaltung:
05.03.2026, 19.00 Uhr, im Vereinsheim des AV Siebenmühlental Wallroth e. V.

Infos und Anmeldung:
Peter Ballon, mobil 0170-2619807 über Whatsapp

Lehrgang in Echzell-bisses
ab 22.02.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Kai Uwe Repp
E-Mail: kurepp@web.de
Bitte wenden Sie sich direkt an ihn.

Lehrgang in Frankfurt/Main-Schwanheim
30.05. - 14.06.2026

Lehrgangstage:
30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026

Ausbildungsleiter:
Harald Sosnitzki

Auskünfte und Anmeldung:
mobil 0171-7173071, hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Amöneburg-Mardorf
09.08. - 06.11.2026

Lehrgangsort:
Gemeenshaus Mardorf, Marburger Str. 2, 35287 Amöneburg

Anmeldung:
beim Ausbildungsleiter Dieter Kremp, mobil 0162-1787527,
dieterkremp@t-online.de

Benjamin Chamorro, mobil 0176-632882754

Stundenplan

Lehrgang in Homberg/Efze
01.03. – 06.05.2026

Veranstaltungsort:
34576 Homberg (Efze)-Allmuthshausen, Naturzentrum Wildpark Knüll, Im Seckenhain 10

Infoveranstaltung:
01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem eigentlichen Lehrgangsbeginn)

Anmeldung
bis 22.02.2026 möglich
bei Ausbildungsleiter Lothar Schneider,
Tel. 05681-909859, E-Mail: lothar4schneider@gmx.de
Es können nur begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

Wichtige Info für Teilnehmer von Praxistagen (Onlineschulung Fishing King):
Fragen und Anmeldungen zur staatlichen Fischerprüfung richten Sie bitte direkt und ausschließlich an die Untere Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises – Tel. 05681-775360.

Lehrgang in Willingshausen
08.03.2025

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter
Oskar Greulich, Tel. 06693-919010,
mobil 0155-61720215, E-Mail oskarg547@gmail.com

Lehrgang in Bad VIlbel
ab 11.04.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Harald Sosnitzki
E-Mail: hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Eschwege
01.03. – 05.04.2025

Infoveranstaltung:
26.02.2025, 19.00 Uhr
Leuchtbergstr. 19a, 37269 Eschwege

Angel­schein

Angeln am ruhigen Seeufer

Ihr Weg zum angel­scheiN

Sie wollen den „Angel­schein“ machen? Dann sind Sie hier genau richtig.

Die korrekte Bezeichnung ist „Fische­rei­schein“ und dafür müssen Sie zunächst die Fischer­prüfung machen.

Zur Erlangung des Fische­rei­scheins empfehlen wir zwei Wege:

Eine Selbst­schulung ist ebenfalls möglich.

Danach können Sie die staat­liche Prüfung bei der Unteren Fische­rei­be­hörde Ihres Landkreises ablegen.
🔗 mehr erfahren

Voraus­set­zungen zur Erlangung des Fische­rei­scheins

Um den Angel­schein, oder richtiger Fische­rei­schein, bei Ihrer Behörde zu erhalten, müssen Sie neben der Ausbildung und Prüfung auch noch folgende Bedin­gungen erfüllen:

Für die Prüfung

  • ein Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung, bei Personen unter 18 Jahren auch die Zustimmung des Erzie­hungs­be­rech­tigten.
  • ein Führungs­zeugnis Belegart 0. Die Gebühr beträgt 13€.
  • Dieses können Sie bei Ihrem Einwoh­ner­mel­deamt an ihrem Wohnort beantragen.
  • Wenn Sie einen elektro­ni­schen Perso­nal­ausweis oder einen elektro­ni­schen Aufent­halts­titel haben können Sie den Antrag auch online beantragen.
  • eine Beschei­nigung über die erfolg­reiche Teilnahme an einem Praxistag.
  • Quittung über die bezahlte Prüfungs­gebühr. Die Prüfungs­gebühr beträgt ca. 40 €.

Für die Beantragung des Fische­rei­scheins

  • Prüfungs­zeugnis über eine erfolg­reich abgelegte Fischer­prüfung (Original)
  • ein aktuelles Passbild
  • Ausweis­do­kument
  • Die Kosten für die Erteilung des Fische­rei­scheins sind:
  • Jahres­fi­sche­rei­schein: 17,50 €
  • 5‑Jahresfischereischein: 45,00 €
  • 10-Jahres­fi­sche­rei­schein: 86,00 €
  • Auslän­der­fi­sche­rei­schein: 12,50 €

Mit dem neuen Hess. Fische­rei­gesetz entfällt der Jugend­fi­sche­rei­schein.

Nunmehr gilt:
– 29 HFIschG
(3) Kinder, die gemeinsam in einem Hausstand leben oder zwei Kinder aus verschie­denen Hausständen
dürfen bis zur Vollendung des zehnten Lebens­jahres eine in Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Person
beim Fischfang mit deren Handangeln unter­stützen, wenn sie dabei an die Fische­rei­aus­übung heran­ge­führt
werden. Abs. 2 Satz 4 gilt entspre­chend.
(4) Jugend­liche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljäh­rigen Person,
die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fische­rei­scheins ist, ohne Fische­rei­schein ausüben. Die auf-
– Seite 17 von 32 –
sicht­füh­rende Person hat das Alter der Jugend­lichen auf Verlangen gegenüber den Aufsichts­per­sonen
nach § 49 Abs. 1, dem Personal der Fische­rei­be­hörden, den Inhabe­rinnen und Inhabern des Fische­rei­rechts
und den Fische­rei­päch­te­rinnen und ‑pächtern durch einen amtlichen Licht­bild­ausweis unmit­telbar
nachzu­weisen.

– 35 HFischG
(1) Wer die Fischerei ausüben will und Inhaberin oder Inhaber eines hessi­schen Fische­rei­scheins ist,
hat pro Kalen­derjahr eine Fische­rei­abgabe zu entrichten. Die Abgabe kann für bis zu vier Jahre im Voraus
entrichtet werden. Der Nachweis über die Entrichtung der Fische­rei­abgabe ist bei der Fische­rei­aus­übung
mitzu­führen und den Aufsichts­per­sonen nach § 49 Abs. 1 und dem Personal der Fische­rei­be­hörden
auf Verlangen in Papierform auszu­hän­digen oder digital vorzu­zeigen und auf Verlangen zur
Überprüfung zu übermitteln. Satz 1 bis 3 gilt auch für Jugend­liche nach § 29 Abs. 4, wenn diese ihren
gewöhn­lichen Aufent­haltsort in Hessen haben.

Angel­schein – ONLINEKURS

Der Online­lehrgang vermittelt Ihnen in Kombi­nation mit dem Praxistag das für das Angeln notwendige Wissen und bereitet Sie auf die Fischer­prüfung vor.

  • Bei Fragen, die sich auf den Online-Lehrgang beziehen:
    Setzen Sie sich bitte direkt mit Fishing King in Verbindung
  • Bei Fragen zu den Präsenz­tagen:
    Hier sind Sie beim Verband Hessi­scher Fischer an der richtigen Stelle. Bevor Sie aber zum Telefon­hörer greifen, lesen Sie sich bitte unsere Hinweise unter dem Menüpunkt Angel­schein durch. Hier wird schon vieles beant­wortet.

Der Verband Hessi­scher Fischer e. V. bietet in Zusam­men­arbeit mit Fishing-King den Onlinekurs zur Fischer­prüfung an.
Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie auf der Website unseres Partners Fishing King:🔗… mehr dazu bei www.fishing-king.de

Der Vorbe­rei­tungskurs vermittelt Ihnen die vom Gesetz­geber vorge­schriebene Fachkunde in den Bereichen

  1. Allge­meine Fisch­kunde
  2. Spezielle Fisch­kunde
  3. Gewäs­ser­kunde
  4. Geräte­kunde
  5. Geset­zes­kunde

Danach absol­vieren Sie noch einen Praxistag beim Verband Hessi­scher Fischer e. V.

Wie sich der Praxistag gestaltet und die Termine, die sich hessenweit erstrecken, erfahren Sie im folgenden Bereich:

Sie müssen nun ihr theore­tisch erlerntes Wissen mit einem Praxistag vertiefen. Hierzu bieten wir verschiedene Termine an.

An folgenden Orten bieten wir Praxistage an:
Hess.-Lichtenau, Eschwege, Bad Zwesten, Willings­hausen, Reichelsheim, Reinheim, Alten­stadt, Wächtersbach, Großkrot­zenburg, Mainz-Kastel.
Je nach Ort werden mehrere Termine pro Jahr angeboten .
Wenden Sie sich bei Fragen an die VHF-Regio­nal­ge­schäfts­stelle Kassel, Tel. 01520–9533547

Was muss ich mitbringen?

Zuallererst müssen Sie die Liebe zur Natur und die Verant­wortung, die Sie als Angler für die Natur tragen werden, mitbringen. Dies ist ein wichtiger Baustein für ein erfah­rungs­reiches und erfolg­reiches Angler­leben.

Zum Praxistag benötigen Sie keine eigene Angel­aus­rüstung, lediglich an das Wetter angepasste Kleidung und das Wissen aus dem Onlinekurs.

WICHTIG – Ohne Teilnahme an einem Praxistag kann keine Zulassung zur staat­lichen Fische­rei­prüfung erfolgen. Der Onlinekurs alleine reicht dafür nicht aus.

Wie läuft der Praxistag ab?

Der Praxistag umfasst mindestens 8 Zeitstunden:

  • Begrüßung und Abhandlung der Forma­li­täten für die Zulassung zur staat­lichen Fischer­prüfung (ca. 60 min)
  • Knoten­kunde (ca. 60 min)
  • Binden von 3 gebräuch­lichen Knoten z.B. Einfacher und doppelter Schlau­fen­knoten, Uniknoten (Grinner­knoten) und Polomar­knoten
  • Angel­ruten, Wurfübungen: (ca. 120 min)
  • Fried­fisch-Angel und Raubfisch-Angel
  • Zusam­men­spiel zwischen Rute, Rolle und der verwen­deten Schnur
  • Köder der jewei­ligen Angelart und ihre Verwendung
  • Wurfübungen mit den Angeln
  • Praktische Einweisung in das Töten und Schlachten von 2 Fischen (ca. 120 min)
  • Einweisung zu geltenden Gesetzen bzw. Verord­nungen über den Umgang mit dem Wirbeltier Fisch und das waidge­rechte Töten und Versorgen der Fische
  • Praktische Unter­weisung des tierschutz­ge­rechten Tötens und Schlachtens der Fische
  • Kleine Waffen­rechts­kunde im Umgang mit dem Messer
  • Zwischen­prüfung sowie Korrektur und Auswertung der Prüfungs­bögen (180 min)

Nach den bestan­denen Prüfungen melden Sie sich selbst­ständig bei der Unteren Fische­rei­be­hörde Ihres Wohnorts zur Prüfung an.

🔗Hier finden Sie die Fische­rei­be­hörden mit Prüfungs­ter­minen.

Bildquelle: Fishing-King GmbH

Bildquelle: Fishing-King GmbH

Angel­schein – Präsenzkurs

Der Vorbe­rei­tungs­lehrgang umfasst fünf vom Gesetz­geber vorge­schriebene Sachge­biete:

  1. Allge­meine Fisch­kunde
  2. Spezielle Fisch­kunde
  3. Gewäs­ser­kunde
  4. Geräte­kunde
  5. Geset­zes­kunde

Diese werden Ihnen von unseren erfah­renen Ausbildern vermittelt. Dabei haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen, sich mit Ihren Ausbil­dungs­kol­legen auszu­tau­schen und Lerngruppen zu bilden. Hier entstehen oft lebens­lange Freund­schaften.

Der Präsenzkurs beinhaltet die gesetzlich vorge­schrie­benen Inhalte nach § 25 HFischV:

1. eine praktische Unter­weisung in den Gebrauch der Fanggeräte,
2. die Behandlung gefan­gener Fische und
3. eine Einweisung in das tierschutz­ge­rechte Töten an mindestens zwei
Fischen, dies können auch künst­liche Fische sein

Sowie darüber hinaus die prakti­schen Inhalte:

– Knoten­kunde
– Ruten­kunde
– Wurfübungen
– Zwischen­prüfung

Die Höhe der Lehrgangs­gebühr beträgt 250,00 € .

Nach der erfolg­reichen Absol­vierung des Kurses erhalten Sie eine Beschei­nigung, die Sie zur Anmeldung zur staat­lichen Fischer­prüfung beim Landratsamt oder der Stadt­ver­waltung Ihres Wohnorts benötigen … 🔗 mehr erfahren

Lehrgänge in Hessen:
Anste­hende Termine

Wählen Sie den für Ihren Wohnort passenden Lehrgang

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

  • den Ausbil­dungs­re­fe­renten Reinhard Kohl, r.kohl@hessenfischer.net
  • die Regio­nal­ge­schäfts­stelle in Kassel,
    vhf-kassel@hessenfischer.net

✅ Gut zu wissen:
Mit einem Klick auf einen der 🟦 blau hinter­legten Button gelangen Sie zu dem gewünschten Lehrgang. Dort finden Sie ein PDF zum Download mit allen relevanten Lehrgangs­daten.

Alle Angaben/Termine zu Präsenz­kursen sind ohne Gewähr.

Fischer­prü­fungs­termine:
Hinweise und Termine

Die folgenden Termin­an­gaben sind ohne Gewähr.

Prüfungs­termine sind von den unteren Fische­rei­be­hörden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr anzusetzen; sie sind mindestens sechs Wochen vorher in einer nach § 7 der Hessi­schen Gemein­de­ordnung vorge­schrie­benen Form öffentlich bekannt­zu­machen. Die Prüfungs­termine sollen nur abgesagt werden, wenn kein ausrei­chender Bedarf vorliegt.
Die Teilnahme von Prüflingen aus anderen Landkreisen und kreis­freien Städten in Hessen soll ermög­licht werden, sofern dadurch die Durch­führung der Prüfung nicht wesentlich beein­trächtigt wird.

Nachzu­lesen ist dies in § 20 HFischV vom 14.04.2023

Zur Vermeidung etwaiger Verzö­ge­rungen bei der Abnahme der Fischer­prüfung wird folgendes von der Obersten Fische­rei­be­hörde empfohlen:

Personen, die Interesse an der Absol­vierung eines Vorbe­rei­tungs­lehr­gangs (Präsenz und Online) haben, sollen bereits im Vorfeld zur Anmeldung und Teilnahme an der Präsenz, bzw. Online-Schulung und dem Praxistag der für sie zustän­digen Unteren Fische­rei­be­hörde (UFB) einen Hinweis geben (Anruf, E‑Mail), dass beabsichtig wird, die Fischer­prüfung in abseh­barer Zeit abzulegen („Inter­es­sen­be­kundung“). Hierdurch wären die UFBs bereits im Vorfeld infor­miert und hätten einen Überblick über den Prüfungs­bedarf in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich und hätten zur Planung der Prüfung eine Vorlaufzeit.

Bitte infor­mieren Sie sich entspre­chend bei der jewei­ligen Behörde über den Ablauf des Anmel­de­pro­zesses, da dieser variieren kann.

Die Anmeldung zur Prüfung muss der zustän­digen Unteren Fische­rei­be­hörde mitsamt den erfor­der­lichen Unter­lagen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungs­termin vorliegen (§ 22 Abs. 1 HFischV vom 14.04.2023

Die Anträge erhalten Sie bei der jewei­ligen unteren Fische­rei­be­hörde.
Der Prüfungsort wird im Anschluss in der Einladung zur Fischer­prüfung bekannt­ge­geben.
Sollte bei der gewünschten Unteren Fische­rei­be­hörde kein Prüfungs­termin angegeben sein, folgen Sie dort dem Link zur Fische­rei­be­hörde. Dort finden Sie den richtigen Ansprech­partner, den Sie dann bitte kontak­tieren.

Die Prüfungs­termine auf unserer Seite sind nach der zustän­digen Behörde aufge­listet und nicht nach dem Zeitpunkt der Prüfung.

Wenn Sie wissen wollen, welche Dokumente Sie zur Prüfung unbedingt mitbringen müssen, erfahren Sie hier mehr…

Werra-Meißner-Kreis
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt.

Stadt Kassel
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
25.03.2026
18.11.2026

Landkreis Kassel
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
06.05.2026

Landkreis Schwalm-Eder
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
18.02.2026
10.06.2026
21.10.2026
Voraus­setzung für eine Anmeldung ist entweder der Erstwohnsitz oder die Teilnahme am Praxistag im Schwalm-Eder-Kreis

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Landkreis Fulda
Fische­rei­be­hörde
19.05.2026

Stadt Fulda
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Vogels­berg­kreis
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
08.12.2026
Bewohner des Landkreises Marburg-Biedenkopf werden bevorzugt.

Landkreis Limburg-Weilburg
Fische­rei­be­hörde
Dorfge­mein­schaftshaus
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Landkreis Lahn-Dill
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Landkreis Gießen
Fische­rei­be­hörde und Unter­lagen
12.06.2026
13.11.2026

Landkreis Bergstraße
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt.

Landkreis Darmstadt-Dieburg
Fische­rei­be­hörde und Formulare
10.04.2026

Stadt Darmstadt
Fische­rei­be­hörde und Formulare
16.10.2026
Bevorzugt werden Antrags­steller mit Wohnsitz in Darmstadt zugelassen.

Landkreis Groß Gerau
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Hochtau­nus­kreis
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!
Es werden vorrangig Teilnehmer*innen mit Haupt­wohnsitz im Hochtau­nus­kreis zugelassen.

Main-Kinzig-Kreis
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fische­rei­prüfung
15.04.2026
07.10.2026
Anmel­dungen von Bürgern aus dem Main-Kinzig-Kreis werden vorrangig berück­sichtigt.

Main-Taunus-Kreis
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Odenwald­kreis
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!
Vorrangig werden Bewerber aus dem Odenwald­kreis zugelassen.

Landkreis Offenbach
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!
Die Kapazität ist begrenzt. Daher werden vorrangig Teilneh­me­rInnen zugelassen, deren Wohnsitz im Kreis Offenbach liegt.

Rheingau-Taunus-Kreis
Fische­rei­be­hörde
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Wetter­au­kreis
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!

Stadt Frankfurt (nur für Frank­furter Bürger!!)
Fische­rei­be­hörde
23.02.2026, 13.00 und 15.00 Uhr
25.06.2026, 13.00 und 15.00 Uhr
Für die Anmeldung zur Prüfung schreiben Sie bitte eine E‑Mail mit Ihren Kontakt­daten (vollständige Adress­daten und Geburts­datum) an wjf@stadt-frankfurt.de. Sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, erhalten Sie daraufhin alle weiteren Infor­ma­tionen (Antrags­for­mular, etc.) per E‑Mail.

Stadt Wiesbaden
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
Es sind uns keine Prüfungs­termine bekannt!
Teilnehmer des Praxis­tages in Mainz-Kastel werden vorrangig zugelassen.

Stadt Offenbach
Fische­rei­be­hörde
Antrag auf Zulassung zur Fischer­prüfung
12.05.2026, 16.00 Uhr

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Mehr Infor­ma­tionen
  • Lehrgang zur staat­lichen Fischer­prüfung in Echzell-Bisses

    Vereinsheim des SC Echzelll Michelbach 1, Haiger-Allendorf, Hessen, Deutschland
    01_VHF-Veran­stal­tungen

    22.02. — 22.03.2026 Lehrgang in Echzell-Bisses Auskünfte erteilt der Ausbil­dungs­leiter Kai Uwe Repp, kurepp@web.de

  • Lehrgang zur staatl. Fischer­prüfung in Homberg (Efze)

    Wildpark Knüll Im Seckenhain 10, Homberg/Efze, Hessen, Deutschland
    02_Ausbildung Fischer­prüfung

    01.03. — 06.05.2025 Lehrgang in Homberg (Efze) Info-Veran­staltung: 01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem ersten Unter­richts­block)

  • Lehrgang zur staatl. Fischer­prüfung in Schlüchtern-Wallroth

    Landgasthof Druschel Hochstr. 14, Schlüchtern-Wallroth, Hessen, Germany
    01_VHF-Veran­stal­tungen

    14.03. — 29.03.2026 Lehrgang in Schlüchtern-Wallroth (Landgasthof Druschel) Infover­an­staltung: 05.03.2026, 19.00 Uhr, Vereinsheim AV Sieben­müh­lental Wallroth e. V. Infos und […]

  • Lehrgang zur staat­lichen Fischer­prüfung in Frank­­fur­­t/Main-Höchst

    Vereinsheim der ASG Ffm.-Schwanheim 1960 e. V. Am Strandbad Höchst o. Nr., Frank­fur­t/Main-Höchst, Hessen, Deutschland
    02_Ausbildung Fischer­prüfung

    Lehrgang in Frank­fur­t/Main-Schwanheim 30.05. — 14.06.2026 Lehrgangstage: 30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026 Ausbil­dungs­leiter: Harald Sosnitzki Auskünfte und Anmeldung: […]

  • Lehrgang zur staatl. Fischer­prüfung in Amöneburg-Mardorf

    Gemeen­shaus Marburger Str. 2, Amöneburg-Mardorf, Hessen, Deutschland
    01_VHF-Veran­stal­tungen

    09.08. — 06.11.-2026 Lehrgang in Amöneburg-Mardorf Stundenplan Auskünfte erteilen: Dieter Kremp, mobil 0162/1787527, E‑Mail dieterkremp@t‑online.de Benjamin Chamorro, mobil 0176–632882754

Hinweise und Recht­liches
des Landes Hessen

Infor­mieren Sie sich auf der offizi­ellen Websites des Landes Hessen über Voraus­set­zungen zu den Themen Fischer­prüfung & Fische­rei­schein:

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