Ihr Weg zum angelscheiN

Sie wollen den „Angelschein“ machen? Dann sind Sie hier genau richtig.
Die korrekte Bezeichnung ist „Fischereischein“ und dafür müssen Sie zunächst die Fischerprüfung machen.
Zur Erlangung des Fischereischeins empfehlen wir zwei Wege:
Eine Selbstschulung ist ebenfalls möglich.
Danach können Sie die staatliche Prüfung bei der Unteren Fischereibehörde Ihres Landkreises ablegen.
🔗 mehr erfahren
Voraussetzungen zur Erlangung des Fischereischeins
Um den Angelschein, oder richtiger Fischereischein, bei Ihrer Behörde zu erhalten, müssen Sie neben der Ausbildung und Prüfung auch noch folgende Bedingungen erfüllen:
Für die Prüfung
- ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, bei Personen unter 18 Jahren auch die Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
- ein Führungszeugnis Belegart 0. Die Gebühr beträgt 13€.
- Dieses können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt an ihrem Wohnort beantragen.
- Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel haben können Sie den Antrag auch online beantragen.
- eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag.
- Quittung über die bezahlte Prüfungsgebühr. Die Prüfungsgebühr beträgt ca. 40 €.
Für die Beantragung des Fischereischeins
- Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (Original)
- ein aktuelles Passbild
- Ausweisdokument
- Die Kosten für die Erteilung des Fischereischeins sind:
- Jahresfischereischein: 17,50 €
- 5‑Jahresfischereischein: 45,00 €
- 10-Jahresfischereischein: 86,00 €
- Ausländerfischereischein: 12,50 €
Mit dem neuen Hess. Fischereigesetz entfällt der Jugendfischereischein.
Nunmehr gilt:
– 29 HFIschG
(3) Kinder, die gemeinsam in einem Hausstand leben oder zwei Kinder aus verschiedenen Hausständen
dürfen bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres eine in Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Person
beim Fischfang mit deren Handangeln unterstützen, wenn sie dabei an die Fischereiausübung herangeführt
werden. Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.
(4) Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person,
die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Die auf-
– Seite 17 von 32 –
sichtführende Person hat das Alter der Jugendlichen auf Verlangen gegenüber den Aufsichtspersonen
nach § 49 Abs. 1, dem Personal der Fischereibehörden, den Inhaberinnen und Inhabern des Fischereirechts
und den Fischereipächterinnen und ‑pächtern durch einen amtlichen Lichtbildausweis unmittelbar
nachzuweisen.
– 35 HFischG
(1) Wer die Fischerei ausüben will und Inhaberin oder Inhaber eines hessischen Fischereischeins ist,
hat pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Abgabe kann für bis zu vier Jahre im Voraus
entrichtet werden. Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe ist bei der Fischereiausübung
mitzuführen und den Aufsichtspersonen nach § 49 Abs. 1 und dem Personal der Fischereibehörden
auf Verlangen in Papierform auszuhändigen oder digital vorzuzeigen und auf Verlangen zur
Überprüfung zu übermitteln. Satz 1 bis 3 gilt auch für Jugendliche nach § 29 Abs. 4, wenn diese ihren
gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen haben.
Angelschein – ONLINEKURS
Der Onlinelehrgang vermittelt Ihnen in Kombination mit dem Praxistag das für das Angeln notwendige Wissen und bereitet Sie auf die Fischerprüfung vor.
In eigener Sache
- Bei Fragen, die sich auf den Online-Lehrgang beziehen:
Setzen Sie sich bitte direkt mit Fishing King in Verbindung - Bei Fragen zu den Präsenztagen:
Hier sind Sie beim Verband Hessischer Fischer an der richtigen Stelle. Bevor Sie aber zum Telefonhörer greifen, lesen Sie sich bitte unsere Hinweise unter dem Menüpunkt Angelschein durch. Hier wird schon vieles beantwortet.
Angelschein – Onlinekurs
Der Verband Hessischer Fischer e. V. bietet in Zusammenarbeit mit Fishing-King den Onlinekurs zur Fischerprüfung an.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website unseres Partners Fishing King:🔗… mehr dazu bei www.fishing-king.de
Der Vorbereitungskurs vermittelt Ihnen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fachkunde in den Bereichen
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Danach absolvieren Sie noch einen Praxistag beim Verband Hessischer Fischer e. V.
Wie sich der Praxistag gestaltet und die Termine, die sich hessenweit erstrecken, erfahren Sie im folgenden Bereich:
Angelschein – Praxistag
Sie müssen nun ihr theoretisch erlerntes Wissen mit einem Praxistag vertiefen. Hierzu bieten wir verschiedene Termine an.
An folgenden Orten bieten wir Praxistage an:
Hess.-Lichtenau, Eschwege, Bad Zwesten, Willingshausen, Reichelsheim, Reinheim, Altenstadt, Wächtersbach, Großkrotzenburg, Mainz-Kastel.
Je nach Ort werden mehrere Termine pro Jahr angeboten .
Wenden Sie sich bei Fragen an die VHF-Regionalgeschäftsstelle Kassel, Tel. 01520–9533547
Was muss ich mitbringen?
Zuallererst müssen Sie die Liebe zur Natur und die Verantwortung, die Sie als Angler für die Natur tragen werden, mitbringen. Dies ist ein wichtiger Baustein für ein erfahrungsreiches und erfolgreiches Anglerleben.
Zum Praxistag benötigen Sie keine eigene Angelausrüstung, lediglich an das Wetter angepasste Kleidung und das Wissen aus dem Onlinekurs.
WICHTIG – Ohne Teilnahme an einem Praxistag kann keine Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung erfolgen. Der Onlinekurs alleine reicht dafür nicht aus.
Wie läuft der Praxistag ab?
Der Praxistag umfasst mindestens 8 Zeitstunden:
- Begrüßung und Abhandlung der Formalitäten für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung (ca. 60 min)
- Knotenkunde (ca. 60 min)
- Binden von 3 gebräuchlichen Knoten z.B. Einfacher und doppelter Schlaufenknoten, Uniknoten (Grinnerknoten) und Polomarknoten
- Angelruten, Wurfübungen: (ca. 120 min)
- Friedfisch-Angel und Raubfisch-Angel
- Zusammenspiel zwischen Rute, Rolle und der verwendeten Schnur
- Köder der jeweiligen Angelart und ihre Verwendung
- Wurfübungen mit den Angeln
- Praktische Einweisung in das Töten und Schlachten von 2 Fischen (ca. 120 min)
- Einweisung zu geltenden Gesetzen bzw. Verordnungen über den Umgang mit dem Wirbeltier Fisch und das waidgerechte Töten und Versorgen der Fische
- Praktische Unterweisung des tierschutzgerechten Tötens und Schlachtens der Fische
- Kleine Waffenrechtskunde im Umgang mit dem Messer
- Zwischenprüfung sowie Korrektur und Auswertung der Prüfungsbögen (180 min)
Nach den bestandenen Prüfungen melden Sie sich selbstständig bei der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnorts zur Prüfung an.
🔗Hier finden Sie die Fischereibehörden mit Prüfungsterminen.

Bildquelle: Fishing-King GmbH
Angelschein – Präsenzkurs
Der Vorbereitungslehrgang umfasst fünf vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sachgebiete:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Diese werden Ihnen von unseren erfahrenen Ausbildern vermittelt. Dabei haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen, sich mit Ihren Ausbildungskollegen auszutauschen und Lerngruppen zu bilden. Hier entstehen oft lebenslange Freundschaften.
Der Präsenzkurs beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte nach § 25 HFischV:
1. eine praktische Unterweisung in den Gebrauch der Fanggeräte,
2. die Behandlung gefangener Fische und
3. eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten an mindestens zwei
Fischen, dies können auch künstliche Fische sein
Sowie darüber hinaus die praktischen Inhalte:
– Knotenkunde
– Rutenkunde
– Wurfübungen
– Zwischenprüfung
Die Höhe der Lehrgangsgebühr beträgt 250,00 € .
Nach der erfolgreichen Absolvierung des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie zur Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts benötigen … 🔗 mehr erfahren
Lehrgänge in Hessen:
Anstehende Termine
Wählen Sie den für Ihren Wohnort passenden Lehrgang

Lehrgänge in Präsenz in Hessen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
- den Ausbildungsreferenten Reinhard Kohl, r.kohl@hessenfischer.net
- die Regionalgeschäftsstelle in Kassel,
vhf-kassel@hessenfischer.net
✅ Gut zu wissen:
Mit einem Klick auf einen der 🟦 blau hinterlegten Button gelangen Sie zu dem gewünschten Lehrgang. Dort finden Sie ein PDF zum Download mit allen relevanten Lehrgangsdaten.
Alle Angaben/Termine zu Präsenzkursen sind ohne Gewähr.
Fischerprüfungstermine:
Hinweise und Termine
Generelle Hinweise
Die folgenden Terminangaben sind ohne Gewähr.
Prüfungstermine sind von den unteren Fischereibehörden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr anzusetzen; sie sind mindestens sechs Wochen vorher in einer nach § 7 der Hessischen Gemeindeordnung vorgeschriebenen Form öffentlich bekanntzumachen. Die Prüfungstermine sollen nur abgesagt werden, wenn kein ausreichender Bedarf vorliegt.
Die Teilnahme von Prüflingen aus anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen soll ermöglicht werden, sofern dadurch die Durchführung der Prüfung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Nachzulesen ist dies in § 20 HFischV vom 14.04.2023
EMPFEHLUNG der Fischereibehörde
Zur Vermeidung etwaiger Verzögerungen bei der Abnahme der Fischerprüfung wird folgendes von der Obersten Fischereibehörde empfohlen:
Personen, die Interesse an der Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs (Präsenz und Online) haben, sollen bereits im Vorfeld zur Anmeldung und Teilnahme an der Präsenz, bzw. Online-Schulung und dem Praxistag der für sie zuständigen Unteren Fischereibehörde (UFB) einen Hinweis geben (Anruf, E‑Mail), dass beabsichtig wird, die Fischerprüfung in absehbarer Zeit abzulegen („Interessenbekundung“). Hierdurch wären die UFBs bereits im Vorfeld informiert und hätten einen Überblick über den Prüfungsbedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich und hätten zur Planung der Prüfung eine Vorlaufzeit.
Bitte informieren Sie sich entsprechend bei der jeweiligen Behörde über den Ablauf des Anmeldeprozesses, da dieser variieren kann.
Die Anmeldung zur Prüfung muss der zuständigen Unteren Fischereibehörde mitsamt den erforderlichen Unterlagen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen (§ 22 Abs. 1 HFischV vom 14.04.2023
Die Anträge erhalten Sie bei der jeweiligen unteren Fischereibehörde.
Der Prüfungsort wird im Anschluss in der Einladung zur Fischerprüfung bekanntgegeben.
Sollte bei der gewünschten Unteren Fischereibehörde kein Prüfungstermin angegeben sein, folgen Sie dort dem Link zur Fischereibehörde. Dort finden Sie den richtigen Ansprechpartner, den Sie dann bitte kontaktieren.
Die Prüfungstermine auf unserer Seite sind nach der zuständigen Behörde aufgelistet und nicht nach dem Zeitpunkt der Prüfung.
Wenn Sie wissen wollen, welche Dokumente Sie zur Prüfung unbedingt mitbringen müssen, erfahren Sie hier mehr…
Fischerprüfungstermine
Werra-Meißner-Kreis
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt.
Stadt Kassel
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
25.03.2026
18.11.2026
Landkreis Kassel
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
06.05.2026
Landkreis Schwalm-Eder
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
18.02.2026
10.06.2026
21.10.2026
Voraussetzung für eine Anmeldung ist entweder der Erstwohnsitz oder die Teilnahme am Praxistag im Schwalm-Eder-Kreis
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Landkreis Fulda
Fischereibehörde
19.05.2026
Stadt Fulda
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Vogelsbergkreis
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
08.12.2026
Bewohner des Landkreises Marburg-Biedenkopf werden bevorzugt.
Landkreis Limburg-Weilburg
Fischereibehörde
Dorfgemeinschaftshaus
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Landkreis Lahn-Dill
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Landkreis Gießen
Fischereibehörde und Unterlagen
12.06.2026
13.11.2026
Landkreis Bergstraße
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt.
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Fischereibehörde und Formulare
10.04.2026
Stadt Darmstadt
Fischereibehörde und Formulare
16.10.2026
Bevorzugt werden Antragssteller mit Wohnsitz in Darmstadt zugelassen.
Landkreis Groß Gerau
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Hochtaunuskreis
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Es werden vorrangig Teilnehmer*innen mit Hauptwohnsitz im Hochtaunuskreis zugelassen.
Main-Kinzig-Kreis
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung
15.04.2026
07.10.2026
Anmeldungen von Bürgern aus dem Main-Kinzig-Kreis werden vorrangig berücksichtigt.
Main-Taunus-Kreis
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Odenwaldkreis
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Vorrangig werden Bewerber aus dem Odenwaldkreis zugelassen.
Landkreis Offenbach
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Die Kapazität ist begrenzt. Daher werden vorrangig TeilnehmerInnen zugelassen, deren Wohnsitz im Kreis Offenbach liegt.
Rheingau-Taunus-Kreis
Fischereibehörde
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Wetteraukreis
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Stadt Frankfurt (nur für Frankfurter Bürger!!)
Fischereibehörde
23.02.2026, 13.00 und 15.00 Uhr
25.06.2026, 13.00 und 15.00 Uhr
Für die Anmeldung zur Prüfung schreiben Sie bitte eine E‑Mail mit Ihren Kontaktdaten (vollständige Adressdaten und Geburtsdatum) an wjf@stadt-frankfurt.de. Sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, erhalten Sie daraufhin alle weiteren Informationen (Antragsformular, etc.) per E‑Mail.
Stadt Wiesbaden
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Es sind uns keine Prüfungstermine bekannt!
Teilnehmer des Praxistages in Mainz-Kastel werden vorrangig zugelassen.
Stadt Offenbach
Fischereibehörde
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
12.05.2026, 16.00 Uhr
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