Lehrgang in BickENBACH

Infoveranstaltung am 21.06.2026, 11.00 Uhr
64404 Bickenbach, Am Erlenwiesenweiher
im Vereinsheim des ASV Bickenbach 66 e. V.

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Rüdiger Schmitz
0176-30374679, ab 18.00 Uhr

Lehrgang in Romrod

10.04. - 25.04.2026

36329 Romrod, Inselweg, Vereinsheim des SAC Romrod e. V.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter Bernd Grunewald,
Tel. 06641-2699

Lehrgang in Gemünden/Wohra
ab 07.02.2026

Info-Veranstaltung am 24.01.2026, 10.00 Uhr
Sportlerheim, Sportplatz Grüsen, Gemündener Straße, 35285 Gemünden/Wohra

Auskünfte erteilen
der Ausbildungsleiter Ulrich Schlidt, ulrichschlidt@gmx.de
Pascal Vöhl, pascal.voehl@googlemail.vom

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Pinnwand

Hier bieten wir unseren Mitgliedsvereine die Möglichkeit, auf Neuigkeiten oder Veranstaltungen (z.B. Angelflohmärkte, Sommerfeste u.ä.) aufmerksam zu machen.
Schicken Sie Ihre kurz und knapp abgefasste Kleinanzeige an:
vhf-kassel@hessenfischer.net

ASV Sielen e. V.
Die Sielener Angler laden ein zum Fischerfest am 20. Juni 2026.
Die Highlights an diesem Tag:
Kaffee und Kuchen, frisch belegte Fischbrötchen, Leckereien vom Grill, Hüpfburg, Schnupperangenln für Kinder und Jugendliche.
Am 21.06.2026 klingt das Fischerfest mit einem Frühschoppen aus
Für weitere Infos klicken Sie bitte hier

Pressemitteilungen
des Verbands
Hessischer Fischer e.V.

Hessisches Fischereigesetz

Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Auch Urlaubsangler müssen Fischereiabgabe zahlen

Seit neuestem müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabe zahlen, wenn sie dort angeln wollen, beispielsweise im Urlaub. So bestimmt es das neue Landesfischereigesetz in diesem Bundesland.
Bis dahin war bewährte Praxis, daß die Länder jeweils gegenseitig auf die Erhebung der Abgabe verzichtet haben. "Gastangler" in Schleswig-Holstein werden jetzt wenig gastfreundlich ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach sollen die Einnahmen unter anderem zur Mitfinanzierung von EU-Projekten dienen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist indes fraglich, denn solchen Einnahmen steht aller Erfahrung nach sicherlich auch ein gehöriger Verwaltungsaufwand gegenüber. Außerdem wird befürchtet, daß Angler aus andern Bundesländern abgeschreckt werden. Ob jetzt andere Bundesländern in gleicher Weise nachziehen wollen, ist bislang offen.

Bußgeldverfahren bei Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch. Aber das hat aus Erfahrungsberichten unserer Fischereiaufseher bisher keine Schwarzangler davon abhalten lassen, auf verschiedenster Weise dem unerlaubten Fischfang nachzugehen. Gestärkt wird ihr frevelhaftes Treiben durch die Urteile der Staatsanwaltschaften, welche bei Anzeige der Straftaten, regelmäßig die Verfahren leider einstellen. Oft wegen zu geringen öffentlichen Interesses?

Die Ansicht Fischwilderei sei ein Kavaliersdelikt ist weit verbreitet. Das es auch andere Wege gibt um zu einer angemessenen Bestrafung zu kommen zeigt der Vorsitzende des ASV Friedberg Wolfgang Heisig auf. Dieses Vorgehen erfordert aber eine Vorabsprache mit den Behörden auf den zuständigen Gemeinden, die zumindest im Vogelsbergkreis für eine neue Bußgeldquelle sehr empfänglich war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei Fischdiebstahl oder Wilderei nicht tätig, kann das jeweilige Ordnungsamt tätig werden, um die Täter wenigsten zur Kasse zu bitten. Beispielhaft wird das am Niddastausee praktiziert. Dort greift der Bußgeldkatalog des Hessischen Fischereigesetzes. Die zuständigen Fischereiaufseher erstatten beim Ordnungsamt Schotten Anzeige, wenn Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei festgestellt werden. Bis zu 5.000 € dürfen als Bußgeld verhängt werden. In der Regel waren es bisher zwischen 100 und 300 €. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, erfolgt ein Erzwingungsstrafbefehl – das bedeutet zahlen oder eine Verbüßung im Gefängnis.

Am Niddastausee hat dieses Vorgehen scheinbar gefruchtet und sich bei den vorsätzlichen Tätern rumgesprochen. „In diesem Jahr hatten wir keine neuen Regelverstöße mehr“, so der Talsperrenmeister und Fischereiaufseher Armin Hudetz. Dieses Vorgehen sollten die Angelvereine auf ihren Gemeinden auch anregen und die zuständigen Stellen kontaktieren.

ghs/gk

Gebühren für das Transparenzregister

Einige Vereine unseres Verbandes haben in letzter Zeit Gebührenrechnungen für die Führung eines Transparenzregisters erhalten. Dies hat zu Irritationen geführt zumal die Kostenrechnung von der Bundesanzeiger Verlags GmbH gekommen sind, also einem privatem Unternehmen und keiner staatlichen Stelle.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des DAFV gilt rechtlich hierzu folgendes: Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, ein neues zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte elektronisch und transparent zu schaffen. Zu den betroffenen juristischen Personen des Privatrechts gehören auch Vereine, weshalb auch sie von der Richtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist als registerführende Stelle beliehen.

Um auch bei Vereinen die geforderte Transparenz herzustellen, wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Vereine wurden durch den Gesetzgeber insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen zu müssen. Somit brauchen die Vereine sich nicht selbst um die Meldepflicht kümmern.

Die jährlichen Kosten für die Führung des Transparenzregisters betragen 2,50 €. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt und trifft jeden rechtsfähigen Verein. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle nämlich gemäß § 24 Abs. 1,3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr.1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr von 2,50 €.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder Vermögen hat. Entscheidend ist allein, dass rechtliche Vertreter – hier der Vorstand – für eine Vereinigung als quasi Dritte handeln.

Aus unserer Sicht kritisieren wir die Vergabe an den Bundesanzeiger Verlag ohne vorherige Ausschreibung durch das Finanzministerium. Eine „Umgehung des Vergaberechts“, erscheint uns nicht ausgeschlossen. Auch die Form der Gebührenerhebung ohne Rechtsmittelbelehrung hinterlässt einen schlechten Eindruck.

Aber das ändert leider nichts daran, dass unsere Vereine die Gebühr zu zahlen haben.

ghs/gk

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen

Aufgrund verschiedener Anfragen geben wir folgende Hinweise zu unserer zusätzlichen Vereins-Haftpflichtversicherung:

Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen sind - gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen -  mitversichert. Das sind z.B. Mitgliederversammlungen, Gemeinschaftsfischen oder Gewässerpflege-Einsätze.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen solcher „gewöhnlicher“ Vereinsveranstaltungen hinaus gehen, sind dagegen gesondert zu versichern. Als Faustregel kann gelten, dass Veranstaltungen, zu denen viele Nichtmitglieder kommen und/oder bei denen beträchtliche Umsätze getätigt werden, darunter fallen (z.B. Weihnachtsmärkte, Fischerfeste, öffentliche Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen, usw.). Für derartige Veranstaltungen werden vom Versicherer individuelle Versicherungsbeiträge für die sogenannte Veranstalter-Haftpflicht berechnet. Das ist auch einleuchtend, weil ja Besucherzahl und Risikosituation sehr unterschiedlich sein können. Im Zweifel schafft eine Anfrage bei unserem Versicherer Klarheit und im Bedarfsfall vermittelt unsere Verbandsgeschäftsstelle gerne den Kontakt.

Diese Hinweise gelten nur für diejenigen unserer Vereine, die sich unserer zusätzlichen Gruppen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angeschlossen haben und dafür auch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 2,10 € pro Mitglied bezahlen. (ist auf der Beitragsrechnung des Verbandes gesondert ausgewiesen).

Ghs/vhf

Abwasserkampffonds

Unsere Mitgliedsvereine können bei Fischsterben, die durch Dritte verursacht werden (Abwasser, Gift, etc.), finanzielle Unterstützung durch den Abwasserkampffonds unseres Verbandes erhalten, nötigenfalls auch zusätzlich Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des DAFV (Deutscher Angelfischerverband).
Vorbedingung: Ihr Verein muss die Verbandsbeiträge für alle (Passive, Jugend, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) gemäß Verbandssatzung ordnungsgemäß entrichtet haben.

Der Abwasserkampffonds greift nur wenn ein Schädiger zweifelsfrei von der Polizei festgestellt und bestätigt wurde.
Gewässerschäden bei denen eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, sind in erster Linie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend ob eventuelle Schädigungen geltend gemacht werden können.

Bei einem eingetretenem Gewässerschaden informieren Sie die Hauptgeschäftsstelle und bitten Sie schriftlich (mail) um Unterstützung durch unseren Abwasserkampffonds.

Nachfolgend die Leistungen und Bedingungen des Fonds:

Lehrgang in
Schlüchtern-Wallroth
14.03. - 29.03.2026

Lehrgangsort:
Landgasthof Druschel, Hochstr. 14, 36381 Schlüchtern-Wallroth

Infoveranstaltung:
05.03.2026, 19.00 Uhr, im Vereinsheim des AV Siebenmühlental Wallroth e. V.

Infos und Anmeldung:
Peter Ballon, mobil 0170-2619807 über Whatsapp

Lehrgang in Echzell-bisses
ab 22.02.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Kai Uwe Repp
E-Mail: kurepp@web.de
Bitte wenden Sie sich direkt an ihn.

Lehrgang in Frankfurt/Main-Schwanheim
30.05. - 14.06.2026

Lehrgangstage:
30. und 31.05., 06. und 07., 14.06.2026

Ausbildungsleiter:
Harald Sosnitzki

Auskünfte und Anmeldung:
mobil 0171-7173071, hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Amöneburg-Mardorf
09.08. - 06.11.2026

Lehrgangsort:
Gemeenshaus Mardorf, Marburger Str. 2, 35287 Amöneburg

Anmeldung:
beim Ausbildungsleiter Dieter Kremp, mobil 0162-1787527,
dieterkremp@t-online.de

Benjamin Chamorro, mobil 0176-632882754

Stundenplan

Lehrgang in Homberg/Efze
01.03. – 06.05.2026

Veranstaltungsort:
34576 Homberg (Efze)-Allmuthshausen, Naturzentrum Wildpark Knüll, Im Seckenhain 10

Infoveranstaltung:
01.03.2026, 9.00 Uhr (vor dem eigentlichen Lehrgangsbeginn)

Anmeldung
bis 22.02.2026 möglich
bei Ausbildungsleiter Lothar Schneider,
Tel. 05681-909859, E-Mail: lothar4schneider@gmx.de
Es können nur begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

Wichtige Info für Teilnehmer von Praxistagen (Onlineschulung Fishing King):
Fragen und Anmeldungen zur staatlichen Fischerprüfung richten Sie bitte direkt und ausschließlich an die Untere Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises – Tel. 05681-775360.

Lehrgang in Willingshausen

Infoveranstaltung am 30.08.2026, 10.00 Uhr
34628 Willingshausen, Merzhäuser Str. 24, evangelisches Gemeindehaus

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter
Oskar Greulich, Tel. 06693-919010,
mobil 0155-61720215, E-Mail oskarg547@gmail.com

Lehrgang in Bad VIlbel
ab 11.04.2026

Infos erteilt der Ausbildungsleiter Harald Sosnitzki
E-Mail: hsosnitzki@t-online.de

Lehrgang in Eschwege
01.03. – 05.04.2025

Infoveranstaltung:
26.02.2025, 19.00 Uhr
Leuchtbergstr. 19a, 37269 Eschwege

Mitglie­der­ver­sammlung des VHF in Nidda am 16.05.2026

ehren­gäste betonen bedeutung von ehrenamt, natur- und gewäs­ser­schutz

Foto: M. Bechstedt
von links nach rechts: VHF-Geschäfts­führer Adrian Zentgraf, VHF-Referent Erwerb Kilian Keidel, VHF-Vizeprä­sident Karl Schwebel, Maximilian Ziegler (fische­rei­po­li­ti­scher Sprecher SPD), VHF-Vizeprä­sident Rainer Hennings, Staats­se­kretär Daniel Köfer, Erste Kreis­bei­geordnete Wetter­au­kreis Birgit Weckler,
Corinna Müller( Kassen­wartin ASV Nidda und Umgebung e. V.), Marco Weller (Vorsit­zender IG Nidda), Bernd Widmaier (Landes­jagd­verband Hessen)

Am Samstag, den 16.05.2026, fand im Bürgerhaus Nidda die Mitglie­der­ver­sammlung des VHF für das Geschäftsjahr 2024 statt.
Vizeprä­sident Rainer Hennings eröffnete die Versammlung und begrüßte die zahlreichen Teilneh­me­rinnen und Teilnehmer sowie die anwesenden Ehren­gäste, die sich mit ihren Grußworten an die Versammlung richteten.
Den Auftakt machte Staats­se­kretär Daniel Köfer vom Hessi­schen Minis­terium für Landwirt­schaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. In seiner Rede dankte er den Angle­rinnen und Anglern für ihren täglichen Einsatz und betonte, dass Angeln weit mehr als ein Hobby sei. Vielmehr handle es sich um ein wichtiges ehren­amt­liches Engagement für Heimat, Natur und Gewässer. Gleich­zeitig verwies er auf die zuneh­menden Heraus­for­de­rungen, denen sich die Fischerei gegen­über­sieht – insbe­sondere durch die Auswir­kungen des Klima­wandels, die zuerst in den Gewässern und Fisch­be­ständen sichtbar würden. Deshalb sei der Austausch zwischen Fischern, Vereinen und politi­schen Entschei­dungs­trägern von großer Bedeutung. Als Beispiel nannte er auch die Proble­matik rund um den Kormoran.
Darüber hinaus hob der Staats­se­kretär bereits laufende Projekte hervor, etwa den Maifisch­besatz, bei dem Hessen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusam­men­ar­beitet. Denn ein ganzheit­licher Ansatz hinsichtlich der Gewäs­ser­ent­wicklung sei sehr wichtig. Der nächste Besatz finde am 29.05.2026 in Wiesbaden statt.
Mit Blick auf die Zukunft sprach er zudem über geplante Änderungen bei den Förder­pro­grammen. So soll ab 2028 die Aquakul­tur­för­derung neu aufge­stellt werden, um der Erwerbs­fi­scherei in Hessen bessere Perspek­tiven zu bieten. Gleich­zeitig kündigte er weitere Maßnahmen zur Entbü­ro­kra­ti­sierung an. Unter anderem sollen Fische­rei­scheine ab dem 1. Januar 2028 digital verfügbar sein.
Zum Abschluss seiner Rede unter­strich Staats­se­kretär Köfer noch einmal, dass die Fischerei Tradition, Ehrenamt und Heimat­ver­bun­denheit vereine. Und dass eine starke Stimme, welche der VHF darstelle, hier wichtig sei, um dies zu reali­sieren.

Im Anschluss richtete Thorsten Eberhard, Bürger­meister der Stadt Nidda, sein Grußwort an die Versammlung. Er würdigte insbe­sondere den Beitrag der Angle­rinnen und Angler für den Natur- und Arten­schutz und dankte dem Verband für dessen wichtige Arbeit.
Zudem ging er auf aktuelle Projekte der Stadt Nidda ein. Eine er aktuell vielen Baustellen sei, um die Bevöl­kerung wieder stärker an die Gewässer heran­zu­führen. So soll unter anderem ein neuer Gewäs­ser­zugang an der Nidda entstehen.
Zum Ende seines Grußworts warb Bürger­meister Eberhard außerdem für die Landes­gar­ten­schau 2027 in Oberhessen, bei der auch Nidda und Bad Salzhausen neben weiteren Kommunen Schwer­punkte darstellen werden.
Auch die Erste Kreis­bei­geordnete des Wetter­au­kreises Birgit Weckler nutzte die Gelegenheit, einige Worte an die Anwesenden zu richten. Sie betonte insbe­sondere die verbin­dende Rolle des VHF zwischen Vereinen, Natur­schutz und Politik. Der Verband sei eine wichtige Schnitt­stelle zwischen dem Land Hessen, Kreisen und Kommunen. Es sei wichtig mitein­ander zu sprechen und verbin­dende Elemente zu schaffen.
Darüber hinaus dankte sie den Ehren­amt­lichen des Verbands für ihr Engagement und hob hervor, wie wertvoll verläss­liche Ansprech­partner in den verschie­denen Gremien seien.
Besonders wichtig sei ihr zudem die Förderung der Jugend­arbeit. Junge Menschen frühzeitig für Natur und Gewässer zu begeistern, sei eine zentrale Aufgabe für die Zukunft. Ebenso lobte sie die Offenheit des Verbandes gegenüber neuen Techno­logien und bot die Unter­stützung des Wetter­au­kreises an, sofern in diesem Bereich räumlicher Bedarf bestehe.
Unter den Ehren­gästen befand sich außerdem Bernd Widmaier, Vorstands­mit­glied des Landes­jagd­ver­bands Hessen. In seinem Grußwort machte er deutlich, dass sowohl Jäger als auch Fischer um die Wichtigkeit von nachhal­tigem Handeln wissen und die Natur in ihrer reinsten und verletz­lichsten Form erleben. Er sprach sich weiterhin für eine kamerad­schaft­liche Zusam­men­arbeit zwischen Jägern und Fischern aus.
Im Namen der Politik sprach zudem Maximilian Ziegler, fische­rei­po­li­ti­scher Sprecher der SPD. Er machte deutlich, wie wichtig die Arbeit der Angle­rinnen und Angler für die Gesell­schaft sei. Viele Heraus­for­de­rungen rund um die Gewässer könnten nur mit den Menschen vor Ort gelöst werden. Gleich­zeitig stellte er die Frage, wer diese wichtige Arbeit in der Zukunft übernehmen werde. Deshalb sei es entscheidend, junge Menschen frühzeitig an die Gewässer heran­zu­führen. Verant­wortung für die Natur entstehe vor allem dort, wo Menschen die Gewässer kennen und erleben.
Aus den eigenen Reihen der Angle­rinnen und Angler richtete anschließend Marco Weller, Vorsit­zender der IG Nidda, einige Worte an die Versammlung. Er stellte die Arbeit der IG Nidda vor, die als Binde­glied zwischen Öffent­lichkeit, Anglern, Natur­schutz und Behörden agiert. Durch die enge Zusam­men­arbeit seien bereits wichtige Projekte, bspw. zur Wieder­an­siedlung von Nase und Meerfo­relle, umgesetzt worden. Ein weiteres wichtiges Projekt sei die Durch­gän­gigkeit der Nidda und den Anschluss an den Main. Gerade bei Fließ­ge­wässern sei gemein­schaft­liches Handeln unver­zichtbar.
Auch Corinna Müller, Kassen­wartin des ASV Nidda und Umgebung e.V., sprach zu den Anwesenden. Sie beschrieb ihren Verein als klein, aber äußerst engagiert. Die Arten­vielfalt in der Nidda sei das Ergebnis jahre­langer gemein­samer Arbeit von Verein, Verband und vielen Ehren­amt­lichen. Gleich­zeitig werde jedoch auch die zuneh­mende Erwärmung der Nidda immer deutlicher spürbar und stelle die Vereine vor neue Heraus­for­de­rungen. Umso wichtiger sei Gemein­samkeit und Unter­stützung. Besonders dankte sie dem VHF für die Unter­stützung und die gute Zusam­men­arbeit.
Positiv hob Frau Müller zudem die Entwicklung der Jugend­arbeit hervor. Die Nachwuchs­arbeit sei wichtig für die Zukunft der Vereine und des Natur- und Gewäs­ser­schutzes. Ziel müsse es sein, Wissen, Verant­wortung und Respekt vor der Natur an die nächste Generation weiter­zu­geben.
Neben den genannten Ehren­gästen begrüßte der Verband außerdem Herrn Weber von der Obersten Fische­rei­be­hörde sowie die Ehren­prä­si­denten Herrn Nentwig und Herrn Wenderoth.
Im Anschluss an die Grußworte der Ehren­gäste wurde die Mitglie­der­ver­sammlung mit dem internen Teil und den weiteren Tages­ord­nungs­punkten fortge­setzt.

Nicole Hülpüsch

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