Umweltpolitik und Fischerei
gemeinsam für die Artenvielfalt in Hessen!
Die Lage an unseren Gewässern ist komplex, für einen artenreichen Fischbestand müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Angler sind Umweltschützer und natürliche Verbündete bei der Verbesserung der Qualität unserer Gewässer hin zum natürlichen Zustand als Lebensraum für alle Wasserlebewesen. Der Verband Hessischer Fischer e.V. hat sich dabei stets als kompetenter Partner bewährt. Einerseits als steter Mahner, noch mehr für die Verbesserung und Erhaltung der Fischfauna zu tun, andererseits als Einbringer konstruktiver Vorschläge.
Es ist uns bewusst, dass es z. B. in Bezug auf den Fischschutz an Wasserkraftwerken unterschiedliche Positionen und fachliche Auffassungen gibt. Damit diese Gehör und Beachtung finden, war eine Kooperation mit den Behörden unsererseits immer angestrebt.
Die Vorkommnisse und die politischen Entscheidungen der letzten vier Jahre haben uns allerdings die Grenzen der Kooperation aufgezeigt. Es ist nicht zielführend für den Artenschutz am und im Gewässer, Maßnahmen per Verordnung oder Gesetz zu beschließen, die genau gegenläufige Auswirkungen zum Erhalt der Biodiversität in Hessen haben.
Die Niedrigwassersituation an unseren Bächen und Flüssen hat aufgezeigt, dass die Behörden überfordert sind zu handeln – da wird ein Entnahmeverbot ausgesprochen aber nur für die privaten Gartennutzer; die Landwirte und Gemüsebauer dürfen weiterhin ihre genehmigte Menge aus den Gewässern pumpen – die Einhaltung der auferlegten Mindestwassermenge wird allerdings von keiner Seite kontrolliert.
Die Anordnung eines zeitlich begrenztes Entnahmeverbotes wäre sinnvoll, wird aber nicht ausgesprochen. Meldungen der Missstände an die Wasserbehörden werden aufgrund von Personalmangel nicht weiter verfolgt – es wird auf freiwillige Einhaltung gesetzt und bei Nachfrage an den Nutzer, sich auf dessen Auskunft gestützt.
Bei Ausleitungskraftwerken wird die Mindestwasserregelung nicht eingehalten, bei Meldung an die zuständigen Behörden belässt man es bei einer telefonmündlichen Ermahnung statt einer gesetzlich möglichen Sanktion.
Im Gegenteil, die Behörden überprüfen die Einwände der Wasserkraftvereinigung Hessen die gesetzliche Mindestwasserregelung zu Gunsten der Kraftwerksbetreiber vor Ort den Gegebenheiten anzupassen.
Der Hinweis des Umweltministeriums bei der Wasserkraft auf den § 35 des WHG, sowie die Beteuerung, es werden alle technischen Möglichkeiten zum Schutz der Gewässerfauna berücksichtigt und ausgeschöpft, täuschen nicht über die Realität hinweg, dass die kleinen Wasserkraftwerke zur Energiegewinnung nur marginal beitragen auf Kosten des Ökosystems Fluss.
Der Schutz des Kormorans und die bürokratischen Hürden zur letalen Vergrämung zum Schutz der heimischen Fische und deren wertvoller Genpool an gefährdeten Gewässern, trägt nicht zur Arterhaltung bei. Hessen ist hier im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit dem jetzt gültigen Kormoranerlass, den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz, an letzter Stelle.
Dass der Gewässerrandstreifen in Zukunft ein Nutzungsverbot nur im 4 Meterbereich vom Ufer hat, ist umweltpolitisch eine Farce. Um wirklich eine Verbesserung herbeizuführen, als Trittstein und Schutzzone für die aquatische Fauna wäre zumindest der 10 Meterrandstreifen ein Muss gewesen, besser noch mehr.
Ein vorübergehendes Entnahmeverbot von Kühlwasser bei Niedrigwassersituationen und die Vorgabe das Kühlwasser vor Einleitung auf die Temperatur des Flusses runter zu kühlen, ist eine Forderung, die aus naturschutzfachlicher Sicht selbstverständlich wäre.
Da diese Gewässerverschlechterungen vor allem in den Zeitraum fallen in dem die Partei der GRÜNEN in Hessen die Verantwortung hat, bitten wir das Hessische Umweltministerium um eine Stellungnahme ob Erkenntnisse zu einem Kurswechsel in Zukunft zu erwarten sind. Ungeachtet dessen, dass ein ideologisches Naturschutzdenken zu den genannten Fehlentwicklungen geführt hat, sind wir für eine kooperative Öffnung und Diskussion gerne bereit.
Wir bitten auch die anderen angesprochenen Parteien im Landtag sich zu unseren vorgebrachten Kritikpunkten zu äußern, damit wir im Hinblick auf die anstehenden Wahlen in Hessen unseren 40.000 Mitgliedern entsprechende Antworten und Entscheidungshilfen mit auf den Weg geben können.
Wir danken für Ihre Bemühungen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Das Präsidium des Naturschutzverbandes
Verband Hessischer Fischer e.V.