Vorgehen bei Gewässerschädigungen

Regelmäßig werden von Fischereivereinen gepachtete fließende oder stehende Gewässer von allen möglichen Eingriffen oder Einleitungen von Abwasser, Gülle und anderen Schadstoffen geschädigt. Oft werden diese Einleitungen gar nicht registriert, weil sie von den Pächtern nicht wahr genommen und von den Verursachern – ob durch Unfall, Dummheit oder gar Vorsatz – einfach verschwiegen oder vertuscht werden. In vielen Fällen stellt man fest, dass der Fischbestand in einem Gewässer sich negativ verändert hat, was man oft  nicht aus den Fangergebnissen im Jahresvergleich herauslesen kann. Man schüttelt den Kopf, weil eine Erklärung für den Rückgang des Fischbestandes nicht zu ergründen geschweige denn zu finden ist.
In vielen Fällen liegen Schädigungen von außen vor, die tatsächlich häufig gar nicht ausfindig zu machen sind. Es können oftmals kleinere Ursachen sein aber auch manchmal gravierende Ereignisse, die aber bei Fließgewässern im wahrsten Sinne des Wortes längst weggeschwommen sind und daher unentdeckt bleiben oder weil der Verursacher nicht mehr festzustellen ist.
In vielen Fällen versucht ein Verursacher selbst den Schaden zu minimieren und ruft erst nach der Polizei, der Feuerwehr, der Unteren Wasserbehörde, wenn er denkt, dass der Schaden erkannt und öffentlich werden könnte. Oft ist bis dahin schon so viel wertvolle Zeit verstrichen, dass der Schaden nicht mehr zu minimieren ist. Im Normalfall ist natürlich auch der Geschädigte – der Fischereipächter – der mit seinem Pachtvertrag ein „eigentumsgleiches Recht“ besitzt, sofort von einem Schadensereignis – in der Regel von der Wasserbehörde oder Polizei zu informieren.
Die nachfolgende Liste sollte man sich als mögliche Handlungsanweisung ausdrucken und für solche Fälle bereithalten und im Schadensfalle entsprechend zutreffende Punkte abarbeiten.

Was ist zu tun, wenn ein Schaden für einen Fischereipächter bekannt wird?

1. Liegt eine Gefahr für ein Gewässer vor?
Wenn ja, dann sofort die Polizei (110) zu wählen und die Untere Wasserbehörde (Kreis) zu informieren! Information umgehend an Presse, Radio, Fernsehen (lokale Medien), denn solche Fälle müssen bekannt werden zwecks Abschreckung.

Bei Öl, Diesel oder anderen Gefahrstoffen sofort die Feuerwehr anrufen und Örtlichkeit genau angeben. Die Feuerwehr wird die richtigen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Ölsperren, Abflussrohre, Kanaleinläufe, Gullys mit Ballons oder aufgeblasenen Plastiksäcken verschließen, um den Abfluss zu verstopfen oder zu bremsen.

2. Weg der/des Schadstoffe(s) in das Gewässer dokumentieren
Welche Merkmale zeigt das Gewässer; Farbe, Geruch, tote Fische?
Wenn Messgeräte vorhanden, Sauerstoff (mg/l und O2-Sättigung), pH-Wert u. eventuell Phosphat, Ammonium, Nitrit, Nitrat messen.
Zur Sicherheit eine saubere Flasche mit Wasserprobe und eventuell Schadstoff sicher stellen und Ort der Probennahme / Uhrzeit auf Flasche vermerken.
Es ist sicher zu stellen, wer der Schädiger ist (Wasserbehörde, Polizei geben Auskunft).

3. Anzeige bei Polizei oder/und direkt bei Staatsanwaltschaft machen mit genauer Beschreibung des Ortes / Herkunft des Stoffes, geschädigte Gewässerstrecken, Verursacher, wichtig die vermutete Schadstoffmenge, tote Fische etc..; Fotos beifügen.

4. Weitere Maßnahmen / Zeugen suchen
Fotos von Ort der Einleitung, Ort der Einleitung am Gewässer, Farbe /Färbung des Wassers, tote Fische, am besten entlang des gesamten Gewässerverlaufes.
Sind Kiemen von toten Fischen gespreizt oder geschlossen?
Stein vom Gewässerboden entnehmen und auf Benthosorganismen untersuchen.
Schaumbildung im Gewässer beobachten (Ursache ist meistens Eiweiß z.B. von Gülle).
Zeugen sollten befragt und Aussagen schriftlich festgehalten werden – auch der Name des Zeugen mit Anschrift.
Wichtig: Besondere Vorkommnisse und Auffälligkeiten, die der Aufklärung oder auch der Schadensbeurteilung und Schadstoffmenge dienen könnten, sollten ebenso vermerkt werden.

5. Bei gravierenden Ereignissen und Vorkommnissen einen Gutachter suchen, der ein Schadensgutachten erstellen kann. Hier kann der Verband Hessischer Fischer e. V.(VHF) beraten.
6. Mitglieder, Fischereiaufseher und Gewässerwarte sollten geschult werden, wie man bei Gewässerschädigungen vorgeht.
Der VHF bietet jedes Jahr Fort- und Weiterbildungskurse an, an dem mindestens jeder Gewässerwart teilgenommen haben sollte. Regelmäßige Fortbildungen sind sinnvoll.

Winfried Klein
VHF-Referent Öffentlichkeitsarbeit

Gülle in kleinerem Gewässer – der Fischtod ist durch O2-Mangel vorprogrammeirt

Fotos: W. Klein

Gülle in größerem Gewässer, an Färbung, Geruch und Schaum erkennbar

Tote Fische verschiedener Arten entlang des Gewässerverlaufs

Bachforelle mit gespreizten Kiemen – typisch bei Tod durch Sauerstoffmangel