Kein Wille zu ernsthaftem Naturschutz erkennbar

Gewässer-Randstreifen-Problem

Zusammen mit den naturnahen Waldrändern sind die Gewässerufer die einzigen natürlichen Verbundsysteme. Ihre große Bedeutung für die Vernetzung ist aber durch Wasserverschmutzung, Wasserkraft, naturfernen Ausbau der Gewässer sowie naturferne Ufergestaltung erheblich in Mitleidenschaft gezogen.
In den Talauen entlang von Flüssen und Bächen gab es ausgedehnte Feucht- und Nasswiesen, die mit dem Fließgewässersystem und den zahlreichen kleineren feuchten Senken ein Biotopverbundsystem bildeten. Umbruch, Verfüllung, Drainage, Düngung bis auf
wenige Meter ans Ufer und die damit verbundene Veränderung in der Bewirtschaftungsintensität verwandelten die ehemals sehr artenreichen Lebensräume in monotones Wirtschaftsgrünland oder Ackerland.
Besonders deutlich, auch für breite Kreise der Bevölkerung, wurde diese Verarmung der Natur am Rückgang von typischen Arten für diesen Lebensraum, wie z.B. Weißstorch und Wiesenbrütern. Durch den Verlust von Laichwiesen konnten sich auch einige Fischarten nicht mehr selbst reproduzieren. Eine Rettung der Populationen war nur durch Kompensationsbesatzmaßnahmen der Angler möglich.

Der Artenrückgang durch Beseitigung von Lebensräumen und Störungen von ökologischen Abläufen gerade an unseren Fließgewässern hat durch das Wirken des Hessischen Umweltministeriums eine kritische Phase erreicht. Um diesen Verarmungsprozess in absehbarer Zeit zu stoppen, sind weitreichende politische Entscheidungen von Nöten und die Veränderungen der Gewässer- und Bodennutzung notwendig.
Es ist widersprüchlich, wenn Umweltministerin Priska Hinz eine Resolution („Gülle – Genug ist genug“) mit den richtigen Forderungen bezüglich der schädlichen Einträge in unsere Gewässer und Böden auf Bundesebene unterzeichnet, aber im eigenen Land die Möglichkeiten, die das HWG jetzt bei der Novellierung bietet, nicht in diesem Sinne nutzt.
Im Gegenteil, da wird in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums es als großer Wurf gelobt, dass der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nur im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens in Zukunft nicht erlaubt sein soll. Der gesetzliche Gewässerschutzstreifen wird aber mit 10 Meter definiert, warum dann die Ausnahme? Das Pflügen und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sollte dann doch auch im zehn Meter Gewässerrandstreifen verboten sein. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist alles Andere halbherzig und folgt nur den Vorgaben der Bauernlobby. Ein vier Meter Abstand kann den Eintrag von Ackerboden sowie das Einschwemmen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nicht verringern. In Hanglagen zum Gewässer ist auch ein 10 Meter Abstand nicht ausreichend. Dies insbesondere im Hinblick auf die häufigen Starkregenereignisse der letzten Jahre. Fauna und Flora im und am Gewässer werden weiterhin stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
„Die Änderungen im HWG helfen uns, die Gewässerqualität der hessischen Flüsse und Bäche schneller zu verbessern und wirksamer zu schützen,“ so äußerte sich die Ministerin in ihrer Pressemitteilung.
Wir, der Verband Hessischer Fischer, haben unsere Einwände und Verbesserungen in unserer Stellungnahme explizit formuliert. Es sollte doch von allen Beteiligten die Chancen einer Änderung des HWG aufgrund vorliegender Erkenntnisse genutzt werden, um endlich
dem Ökosystem Fließgewässer den längst fälligen Schutz zukommen zu lassen.
Dass dieser Schutz im vorliegenden Gesetzesentwurf zur Anhörung immer noch nicht in großen Teilen berücksichtigt ist, spricht leider, im Gegensatz zu den Äußerungen des Umweltministeriums, für keine wesentliche Verbesserung im Gewässerschutz.

G. Hoff-Schramm

 

Wasserentnahme aus Bächen mit Pumpen – Von den Behörden genehmigt, dort wo nicht genehmigt wird es behördlich geduldet

Gewässerrandstreifen – Auwaldvernichtung für Kraftwerksneubau an der Lahn

Gewässerrandstreifen – Viehbeweidung ohne Rücksicht auf das Gewässer, die Gewässerqualität muss leiden.

Fotos: ghs