Richtlinien für die Vergabe von Auszeichnungen/Ehrungen

im Verband Hessischer Fischer e. V.

1.  
Allgemeines

1.1
Auszeichnungen

Der Verband Hessischer Fischer e.V. – nachfolgend “Verband” oder VHF genannt – verleiht folgende Auszeichnungen:
das silberne Verbandsabzeichen
das goldene Verbandsabzeichen
das Verbandsehrenzeichen in Silber
das Verbandsehrenzeichen in Gold
das Verdienstabzeichen in Silber
das Verdienstabzeichen in Gold
die Ehrenmedaille
den Ehrenteller

1.2
Verfahren

1.2.1
Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt auf schriftlichen formlosen Antrag. Anträge sind bei der Verbandsgeschäftsstelle mindestens 6 Wochen vor dem Verleihungstermin einzureichen.

1.2.2
Über die Verleihung der Auszeichungen gemäß Ziff. 2.1 bis 2.4 und Ziff. 2.8 entscheidet der Verbandsgeschäftsführer im Einvernehmen mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten. Über die Verleihung der Auszeichnungen gemäß Ziff. 2.5 bis 2.7 entscheidet das Präsidium. Die Entscheidung erfolgt jeweils nach Maßgabe der betreffenden Bedingungen.

1.2.3
Soweit nicht zeitliche Vorgaben oder sportliche Leistungen als Bedingung für eine Verleihung genannt sind, soll der zeitliche Abstand zwischen der Verleihung der einzelnen Auszeichnungsstufen in der Regel fünf Jahre betragen.

1.2.4
Die Verleihung einer Auszeichnung wird durch eine Urkunde dokumentiert, die zusammen mit der Auszeichnung ausgehändigt wird. Auszeichnungen gehen mit der Verleihung in den Besitz der ausgezeichneten natürlichen oder juristischen Person über.

1.2.5
Die Kosten für die Auszeichnungen und die zugehörigen Urkunden trägt der VHF. Abhanden gekommene Auszeichnungen werden bei Vorlage der Urkunde ersetzt. Die Kosten dafür werden in Rechnung gestellt.
2. Auszeichnungen und Bedingungen

2.1
Silbernes Verbandsabzeichen

2.1.1
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für mindestens 25-jährige Vereins- und/oder Verbandsmitgliedschaft

2.2
Goldenes Verbandsabzeichen

2.2.1
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für mindestens 40-jährige Vereins- und/oder Verbandsmitgliedschaft.

Hinsichtlich Ziff.2.1.1 und 2.2.1 ist es unerheblich, wenn der Verein, dessen Mitglied die ausgezeichnete Person ist, erst weniger als 25 bzw. 40 Jahre Verbandsmitglied ist.

2.3
Verbandsehrenzeichen in Silber

Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.3.1
mindestens 15-jährige Mitarbeit in einem Vereinsvorstand
2.3.2
mindestens 10-jährige Mitarbeit in einem Kreisgruppenvorstand
2.3.3
mindestens10-jährige Mitarbeit im Verbandspräsidium
2.3.4
die Erringung großer sportlicher Erfolge im Casting oder im Turnierwerfen der Binnen- oder Meeresfischer, die über den Verbandsbereich hinaus gehen (bei Hessenmeisterschaften)
2.3.5
große Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz im Vereins- oder Kreisgruppenbereich.
Für die Erfüllung der Bedingungen gemäß Ziff. 2.3.1 bis 2.3.3 können mehrere Zeiten, die mit Unterbrechungen abgeleistet wurden, zusammengerechnet werden.

2.4 Verbandsehrenzeichen in Gold

Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.4.1
mindestens 25-jährige Mitarbeit in einem Vereinsvorstand
2.4.2
mindestens 20-jährige Mitarbeit in einem Kreisgruppenvorstand
2.4.3
mindestens 15-jährige Mitarbeit im Verbandspräsidium
2.4.4
die Erringung hoher sportlicher Erfolge im Casting oder im Turnierwerfen der Binnen- oder Meeresfischer, die über den Bereich des Landes Hessen hinausgehen (bei Deutschen Meisterschaften)
2.4.5
für hohe Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz im Verbandsbereich oder im Bereich des Landes Hessen.
Für die Erfüllung der Bedingungen gemäß Ziff. 2.4.1 bis 2.4.3 können mehrere Zeiten, die mit Unterbrechungen abgeleistet wurden, zusammengerechnet werden.

2.5
Verdienstabzeichen in Silber

Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.5.1
besondere Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz in Hessen
2.5.2
die Erringung besonders hoher sportlicher Erfolge im Casting, die über den Bereich des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) hinausgehen (bei Europameister-schaften).

Voraussetzung für die Verleihung gemäß Ziff.2.5.1 ist, daß die betreffende Person bereits mit dem Verbandsehrenzeichen in Gold
(Ziff. 2.4) ausgezeichnet wurde.

2.6
Verdienstabzeichen in Gold

Diese Auszeichnung kann verliehen werden für

2.6.1
hervorragende und außerordentliche Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz in Hessen und darüber hinaus

2.6.2
die Erringung außerordentlicher sportlicher Erfolge im Casting (bei Weltmeisterschaften) Voraussetzung für die Verleihung gemäß Ziff.2.6.1 ist, daß die betreffende Person bereits mit dem Verdienstabzeichen in Silber (Ziff. 2.5) ausgezeichnet wurde.

2.7
Ehrenteller

Der Ehrenteller kann verliehen werden an

2.7.1
Mitgliedsvereine anläßlich ihres 25-, 50-, 75-, 100-, 125- und 150-jährigen Jubiläums

2.7.2
natürliche oder juristische Personen innerhalb oder außerhalb des Verbandes zur Erinnerung an besondere Ereignisse

3. Schlußbestimmungen
Mit Verabschiedung dieser Richtlinien treten die bisherigen Richtlinien außer Kraft.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung des VHSF am 13. April 1997 in Hirzenhain.