Der Artenschutz wird erneuerbaren Energien geopfert
Am 2. Juni hat die Bundesregierung auf Druck der Energielobby eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beschlossen. Die Hürde für private Träger erneuerbarer Energien, zum Beispiel der Bau von Wasserkraft- und Windkraftanlagen, wird in Zukunft geringer sein. Bisher galt, dass der Lebensraum von geschützten Arten nicht zerstört werden darf, sowie die strengen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie beachtet werden müssen. Mit der Neuerung können jetzt Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben erteilt werden, wenn aus zwingenden Gründen das öffentliche Interesse einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art, überwiegt (§45 BNatschG).
Der Verband Hessischer Fischer e.V. äußerte sich schon im Vorfeld kritisch zur Novellierung.
(siehe Hessenfischer Ausgabe 2) Wir sehen, dass das Gesetz zum Artenschutz zugunsten der Baumaßnahmen vor allem von Wasserkraftanlagen aufgeweicht wird und somit die wirtschaftlichen Interessen der Energielobby im Vordergrund stehen und nicht der Natur- und Artenschutz. In Hessen allerdings ist das Umweltministerium schon immer auf die Wünsche der Kraftwerkslobby positiv eingegangen, allein um das Ziel der Umstellung erneuerbarer Energie zu erreichen. Das dabei die Energiegewinnung aus Wasserkraft die ökologisch schlechteste ist, ist zwar bekannt wird aber genau wie der Tierschutz und Gewässerschutzaspekt aus ideologisch geprägtem Naturschutzdenken ausgeklammert.
Günter Hoff-Schramm