Arbeit der Naturschutzbeauftragten verdient hohe Anerkennung

Der Naturschutz ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Verbandes Hessischer Fischer e.V. (VHF) und hat eine eigene Abteilung, die in der Hauptgeschäftsstelle in Wiesbaden angesiedelt ist.

Die Anerkennung unseres Verbandes nach § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird von uns sehr ernst genommen, bedeutet aber nicht nur Rechte sondern ist vor allem auch mit Pflichten und viel Arbeit und Einsatzbereitschaft verbunden. Jährlich gehen in der Geschäftsstelle mehr als 1300 Beteiligungsverfahren aus ganz Hessen von Behörden, Kommunen oder Planungsbüros ein. Unser Verband wird aufgefordert, zu den Verfahren, die mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden sind, Stellung zu nehmen. Die Palette der Beteiligungsfälle ist sehr vielfältig, u.a. handelt es sich um Bauleitplanungen, Flurbereinigungsverfahren, Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren, Befreiungsanträge von Schutzgebietsverordnungen, Hochwasserschutzmaßnahmen, Einladungen zu Gewässerschauen, Gesetzesnovellierungen, Verordnungsentwürfe u.v.m. Laut BNatSchG sind Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden oder wenn dies nicht möglich ist, diese zu minimieren.

Die umfangreichen Aufgaben sind allein von der Geschäftsstelle und den Naturschutzreferenten nicht zu bewältigen, zumal es oft notwendig wird, die Örtlichkeiten anzusehen, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. Der VHF hat deshalb in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen ausschließlich ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten und einen Stellvertreter, die meistens auch Mitglieder in den Naturschutzbeiräten bei der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde sind.
Es wird versucht, aus Sicht unseres Aufgabenbereichs, d. h. der Fischerei und des Gewässerschutzes, Planungsänderungen, Eingriffsminimierungen, Ausgleichsforderungen für den Eingriff oder Kompensationsmöglichkeiten einzubringen.

Manchmal wird unsere Arbeit erschwert, wenn z. B. wie in einigen Fällen die Benachrichtigung der Verbände ausschließlich über die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, erfolgt. Hier sind wir ganz besonders auf die Wachsamkeit unserer Naturschutzbeauftragten angewiesen und bitten um schnellstmögliche Information, wenn in der Presse Offenlegungstermine angekündigt werden.

Unser Anliegen ist es, unsere Mitgliedsvereine, die von einer Maßnahme evtl. betroffen sein könnten frühzeitig zu unterrichten. Die Ortskenntnisse der Naturschutzbeauftragten und der Kontakt zu den Vereinen ist dann von unschätzbarem Wert.

Dies alles zeigt, dass unsere Naturschutzbeauftragten eine besonders wertvolle Arbeit für unseren Verband leisten, die hohe Anerkennung verdient. Alle Naturschutzbeauftragten erhalten selbstverständlich jeder Zeit individuelle Unterstützung durch die Geschäftsstelle.

Viele unserer Beauftragten üben ihr Amt schon seit Jahrzehnten aus. Es bleibt nicht aus, dass Naturschutzbeauftragte z.B. aus Altersgründen ausscheiden, dann müssen neue Mitglieder gefunden werden, die die Aufgaben weiter führen. Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr im Zuge der Neuberufung der Naturschutzbeiräte im Main-Kinzig-Kreis und in der Stadt Frankfurt am Main kompetente Nachfolger gefunden haben. Engagierte Personen für diese Posten zu finden ist jedoch meistens nicht einfach und langwierig, so sind wir im Rheingau-Taunus-Kreis schon lange und noch immer auf der Suche.

Wollen wir unser Mitspracherecht sichern, müssen wir diese Ämter unbedingt besetzen. Daher unsere Bitte an alle Vereine und deren Vorstände: Helfen Sie uns, geeignete Personen zu finden, die bereit sind uns zu unterstützen und mitzuarbeiten. Nähere Informationen, in welchen Kreisen Naturschutzbeauftragte und Beiratsmitglieder gesucht werden und bei Fragen zu diesem Thema, wenden sie sich bitte direkt an die Hauptgeschäftsstelle in Wiesbaden

Dr. Semiramis Pyriki
Referat Naturschutz