Die EU-Datenschutzverordnung hat das Ziel, Daten zu schützen. Es war vermutlich auch die ehrenhafte Absicht der Bürokraten, dass die EU-Aalverordnung Aale schützt.

Eine Absicht dieser Verordnung ist es, dass 40 % der Blankaale welche im Referenzjahr 1980 ohne menschliche Beeinflussung abwanderte, dies auch so heutzutage schafft. Diese Zielgröße ist nicht erreicht – und nun ?

Wie viele Aale fallen bei der Laichwanderung eigentlich den Rechen und Turbinen von Wasserkraftanlagen, dem so genannten grünen Strom, zum Opfer? Welchen Beitrag leisten die in den letzten Jahrzehnten enorm expandierten Kormoranbestände in Europa und wer geht eigentlich gegen den Schwarzhandel von Glasaalen aus der EU nach Asien vor? Offensichtlich spielen diese Sterblichkeitsfaktoren nur eine untergeordnete Rolle, denn sie sind nicht der „Adressat“ der Verordnung.

Wer ist denn nun der Hauptadressat, welchen es zu sanktionieren bzw. zu regulieren gilt? Etwa wie man meinen sollte die Gewässerverbauer, illegalen Glasaalfänger, Kormoranbestände? Weit gefehlt!
Wir sind es, die Angler und Fischer! In der Aalverordnung sind lediglich Maßnahmen erfasst, welche durch die Fischereigesetze durchführbar sind. Wir müssen keine Propheten sein, um zu erahnen, was uns blüht. Die Fischerei und das Angeln auf Aal könnte gänzlich eingestellt werden, unabhängig davon, was die tatsächlichen Sterblichkeitsfaktoren sind.
Wer kümmert sich dann zukünftig noch um Besatzmaßnahmen, hegt und pflegt die Gewässer? Die Brüssler Beamten?
„Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben“ – so oder so ähnlich äußerte sich schon Alexander von Humboldt als deutscher Naturforscher vor über 200 Jahren. Offensichtlich gibt es heute sehr viele genau „dieser“ Leute, welche auch und insbesondere auf uns naturnutzende Angler und Fischer blicken, jedoch nur eine sehr begrenzte Sicht auf komplexe Dinge haben.

Glosse: Jens Felix/ghs

Foto: Winfried Klein